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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.10.2006

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6021
BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05 (https://dejure.org/2006,6021)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2006 - 4 StR 567/05 (https://dejure.org/2006,6021)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05 (https://dejure.org/2006,6021)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB; § 211 StGB
    Feststellung der besonderen Schuldschwere (Verurteilung wegen Mordes; gebotene Abwägung und beschränkte Revisibilität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Feststellung bzw. Nichtfeststellung der besonderen Schwere der Schuld durch das Revisionsgericht; Prüfungsmaßstab für die Bejahung der besonderen Schwere der Schuld; Zulässigkeit einer auf die Ablehnung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a; StPO § 337 Abs. 1
    Überprüfung der Entscheidung zur besonderen Schuldschwere in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 505
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05
    Rn. 10 Die - vom Generalbundesanwalt vertretene - zulässig (vgl. BGHSt 41, 57) auf die Ablehnung der Schuldschwerefeststellung beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft ist unbegründet.

    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH NStZ 2005, 88; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 - und vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05).

    Das Landgericht hat die wesentlichen erschwerenden und mildernden Umstände der Tat, die der Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe zugrunde liegen, in seine Gesamtwürdigung einbezogen, wenn auch - was der Revision zuzugeben ist - einzelne Formulierungen im Urteil die Besorgnis begründen könnten, dass es seiner Entscheidung nicht den richtigen Maßstab zugrunde gelegt hat; davon bliebe aber - selbst wenn dies der Fall wäre - das Ergebnis der Abwägung unberührt (vgl. BGHSt 41, 57, 63): Die schuldrelevanten Umstände des abgeurteilten Geschehens sind einerseits dadurch geprägt, dass die dem Verdeckungsmord zugrunde liegende Anlasstat (sexueller Übergriff auf offener Straße auf eine zufällig vorbeikommende junge Frau) schwerwiegend war, dass andererseits aber seit der Tat mehr als 17 Jahre vergangen sind.

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05
    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH NStZ 2005, 88; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 - und vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen …

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05
    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH NStZ 2005, 88; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 - und vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03

    Urteil wegen an zwei 16jährigen Schülerinnen im Jahr 1994 begangenen Mordes …

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05
    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH NStZ 2005, 88; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 - und vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05).
  • BGH, 08.09.2005 - 1 StR 159/05

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (Begehung eines weiteren …

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05
    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH NStZ 2005, 88; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 - und vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05).
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 494/03

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil wegen Sexualmordes an Jennifer …

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05
    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH NStZ 2005, 88; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 - und vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 524/15

    Ermordung eines 14-jährigen Mädchens: Urteil rechtskräftig

    Es hat nur zu prüfen, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatgerichts zu setzen (BGH, Urteil vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05, NStZ 2006, 505, 506; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 227).
  • BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12

    Mord (niedrige Beweggründe bei Beziehungstaten); besondere Schwere der Schuld …

    Zwar ist dem Revisionsgericht bei der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; insbesondere ist es gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (…BGH aaO; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03, vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05 und vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05).
  • LG Aschaffenburg, 12.05.2016 - Ks 104 Js 5210/15

    Hochschwangere getötet: Rebeccas Mörder muss lebenslang in Haft

    Einzelne Umstände können z.B. ein Geständnis, auf das sich die Beweiswürdigung maßgeblich stützt (BGH, Urteil vom 30.03.2006 - 4 StR 567/05 -, NStZ 2006, 505 [506, Rn. 6]), die soziale Integration des Täters (BGH, Urteil vom 21.01.1993 - 4 StR 560/92 -, NStZ 1993, 235 [236]), die psychische Verfassung des Täters (BGH…, Urteil vom 03.09.2002 - 5 StR 139/02 -, NStZ 2003, 146 [148, Rn. 11]), der Umstand, dass das Opfer minderjährige Kinder hinterlässt (BGH, Urteil vom 28.08.1984 - 1 StR 427/84 -, zitiert nach juris), u.U. die Verwirklichung von mindestens zwei Mordmerkmalen (BGH, Beschluss vom 08.09.2005 - 1 StR 159/05 -, NStZ-RR 2006, 236 [237]), ein verwerflicher Vertrauensbruch (BGH, Beschluss vom 17.01.2002 - 3 StR 477/01 -, NStZ-RR 2002, 137 [138] und im oder ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene weitere schwere Straftaten (BGH, Urteil vom 02.03.1995 - 1 StR 595/94 -, NStZ 1995, 493 [494]) sein.
  • BGH, 02.04.2008 - 2 StR 621/07

    Mord nach 20 Jahren aufgrund von DNA-Spuren rechtskräftig abgeurteilt

    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH, NStZ 2005, 88; 2006, 505, 506).
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    Ein Bejahen ist dabei nur möglich, wenn Umstände von besonderem Gewicht vorliegen (BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 32; BGH NStZ 2006, 505, 506; NStZ-RR 2006, 236, 237).
  • LG München I, 02.11.2017 - 1 Ks 127 Js 196615/16

    Mord aus niedrigen Beweggründen beim Mord nach Stalking; Feststellung der …

    Ein Bejahen ist dabei nur möglich, wenn Umstände von besonderem Gewicht vorliegen (BGH, Beschluss vom 22.11.1994 - GSSt 2/94; BGH, Urteil vom 08.09.2005 - 1 StR 159/05; BGH, Urteil vom 30.03.2006 - 4 StR 567/05).
  • LG Köln, 21.01.2025 - 111a Ks 1/24
    Rn. 424 Zugunsten des Angeklagten sprach hier erheblich, dass die Tat bereits sehr lange, nämlich mehr als zwölf Jahre zurücklag, mithin ein sehr langer Zeitablauf zwischen Tat und Aburteilung eingetreten ist und das Verfahren sehr lange gedauert hat (vgl. hierzu BGH, NStZ 2006, 505).
  • LG Essen, 27.02.2009 - 26 Ks 2/08

    Mord, Sicherungsverwahrung

    Rn. 237 Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, ist unter Abwägung der im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (BGH 4 StR 567/05 vom 30.3.2006; BGH 3 StR 494/03;… BGH 2 StR 167/01 [juris] Rdn. 7;… BGH 2 StR 174/01 [juris] Rdn. 5).
  • LG Aachen, 17.10.2017 - 52 Ks 11/17
    Will der Täter seinem eigenen Leben ein Ende setzen, liegt die Möglichkeit, dass der Täter sich der Bedeutung der von ihm erkannten Arg- und Wehrlosigkeit für die Ausführung der Tat nicht bewusst gewesen ist, in der Regel nicht fern ( BGH NStZ 2006, 505 ff m.w.N. ).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2006 - 4 StR 567/05 (1)   

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https://dejure.org/2006,17855
BGH, 11.10.2006 - 4 StR 567/05 (1) (https://dejure.org/2006,17855)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2006 - 4 StR 567/05 (1) (https://dejure.org/2006,17855)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 567/05 (1) (https://dejure.org/2006,17855)
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  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG
    Pauschvergütung

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