Rechtsprechung
| BGH, 11.03.2015 - 4 StR 570/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 3 StGB
Doppelverwertungsverbot - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Besitz kinderpornografischer Schriften: Strafschärfende Berücksichtigung der Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 3 StGB, § 184b Abs 4 S 2 StGB vom 31.10.2008
Besitz kinderpornografischer Schriften: Strafschärfende Berücksichtigung der Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 184c Abs. 4 StGB, § 184c Abs. 3 StGB
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Berücksichtigung des Vorliegens eines tatsächlichen Geschehens auf abgespeicherten kinderpornografischen Videos
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Strafschärfende Berücksichtigung des Vorliegens eines tatsächlichen Geschehens auf abgespeicherten kinderpornografischen Videos
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Besitz kinderpornografischer Schriften: Strafschärfende Berücksichtigung der Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 18.07.2014 - 3 KLs 7/14
- BGH, 11.03.2015 - 4 StR 570/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 140
- NStZ-RR 2015, 365
- NStZ-RR 2015, 366
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.2008 - 2 StR 461/08
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot
Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 4 StR 570/14
Diese Erwägung verstößt nicht generell gegen § 46 Abs. 3 StGB und war unter den hier gegebenen Umständen zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 461/08, NStZ-RR 2009, 103).
- LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20 Rn. 929 Im Fall 169 kommt erschwerend hinzu, dass Gegenstand der Tat gleich fünf Videos sind, von denen das Video VID-20190408-WA0005.mp4 sexuelle Handlungen zeigt, die teils auch mit einem Eindringen in den Körper verbunden (Oralverkehr) verbunden und daher schwerwiegende sexuelle Handlungen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11.03.2015 - 4 StR 570/14 - BeckRS 2015, 5730; BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 2 StR 461/08 - NStZ-RR 2009, 103).
In zwei der fünf Videos ist an dem Oralverkehr ein Erwachsener beteiligt, sie zeigen daher den besonders schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (vgl. BGH, Beschluss vom 11.03.2015 - 4 StR 570/14 - BeckRS 2015, 5730; BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 2 StR 461/08 - NStZ-RR 2009, 103).
- BVerwG, 15.05.2025 - 2 WD 23.24
Dienstgradherabsetzung wegen Besitzes von 244 kinder- und jugendpornographischen …
Diesen Umstand erschwerend zu gewichten verstößt auch nicht gegen das Doppelverwertungsverbot (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 461/08 - NStZ-RR 2009, 103 Ziffer 2 und vom 11. März 2015 - 4 StR 570/14 - juris). - BGH, 22.05.2023 - 4 StR 124/23
Änderung und Klarstellung des Schuldspruchs; Schwerer sexueller Missbrauch von …
Die von der Revision beanstandete strafschärfende Erwägung begegnet daher unter den hier gegebenen Umständen keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 4 StR 570/14; Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 461/08, NStZ-RR 2009, 103).
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