Rechtsprechung
| BGH, 13.01.1998 - 4 StR 579/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unklarheit über das verfolgte Ziel bei Erhebung einer allgemeinen Sachrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 400
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 13.01.1998 - 4 StR 579/97
Eine Erstattung der dem Angeklagten durch das Rechtsmittel des Nebenklägers entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision verworfen wurde (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH bei Kusch NStZ 1994, 229;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 473 Rdn. 11). - BGH, 28.08.1996 - 2 StR 398/96
Erforderlichkeit der Verfolgung eines zulässigen Ziels bei Revisionseinlegung …
Auszug aus BGH, 13.01.1998 - 4 StR 579/97
Die Revision ist deshalb insgesamt unzulässig (vgl. BGH, Beschluß vom 28. August 1996 - 2 StR 398/96; ständige Rechtsprechung).".
- BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Die Nebenklägerin hat nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (…st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1998 - 4 StR 579/97).
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