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Rechtsprechung
   BGH, 16.11.1978 - 4 StR 592/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,4185
BGH, 16.11.1978 - 4 StR 592/78 (https://dejure.org/1978,4185)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1978 - 4 StR 592/78 (https://dejure.org/1978,4185)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1978 - 4 StR 592/78 (https://dejure.org/1978,4185)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit eines fahrlässigen Sich-Berauschens - Schuldhaftes Herbeiführen eines Rauschzustandes - Zusammenhang zwischen eines verübten Deliktes und einem Vollrausch

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1973 - 4 StR 315/73

    Voraussetzungen für die Strafbarkeit wegen einer Rauschtat - Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 16.11.1978 - 4 StR 592/78
    Als für die Zumessung der Strafe bestimmend (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StGB) kommen aber nur solche Umstände in Betracht, die für die Erfüllung des Tatbestandes des § 330 a StGB von Bedeutung sind, insbesondere also das Sich-Berauschen, seine Art, sein Anlaß, die näheren Umstände, die Gefährlichkeit des Täters im Rauschzustand und seine Kenntnis davon (vgl. BGH VRS 34, 349; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 1968 - 4 StR 385/68 - vom 5. Juli 1973 - 4 StR 315/73 -).
  • BGH, 11.10.1968 - 4 StR 385/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall - …

    Auszug aus BGH, 16.11.1978 - 4 StR 592/78
    Als für die Zumessung der Strafe bestimmend (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StGB) kommen aber nur solche Umstände in Betracht, die für die Erfüllung des Tatbestandes des § 330 a StGB von Bedeutung sind, insbesondere also das Sich-Berauschen, seine Art, sein Anlaß, die näheren Umstände, die Gefährlichkeit des Täters im Rauschzustand und seine Kenntnis davon (vgl. BGH VRS 34, 349; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 1968 - 4 StR 385/68 - vom 5. Juli 1973 - 4 StR 315/73 -).
  • BGH, 11.03.1981 - 4 StR 72/81

    Fahrlässiger Vollrausch und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs - …

    Da die im Rauschzustand begangene, mit Strafe bedrohte Tat Indiz für die Gefährlichkeit des Volltrunkenen ist, kann im genannten Zusammenhang zwar auch die Art, der Umfang und die Auswirkungen der Rauschtat bei der Bemessung der Strafe mitberücksichtigt werden (vgl. BGH VRS 34, 349; BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1973 - 4 StR 315/73 - und vom 16. November 1978 - 4 StR 592/78).
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