Rechtsprechung
| BGH, 07.01.1993 - 4 StR 592/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Tateinheit zwischen Diebstahl und Abtransport der Beute mittels Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 …
Auszug aus BGH, 07.01.1993 - 4 StR 592/92
In diesen Fällen stand das Fahren ohne Fahrerlaubnis, bei dem es sich entgegen der Auffassung der Strafkammer um Teilakte der fortgesetzten Tat handelt, mit den - tatmehrheitlich begangenen - Diebstahlstaten jeweils in Tateinheit (…BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung dieselbe 20), ohne diese andererseits zu einer Handlung zusammenzufassen (BGHSt 18, 69 [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62]; 29, 288, 291). - BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …
Auszug aus BGH, 07.01.1993 - 4 StR 592/92
In diesen Fällen stand das Fahren ohne Fahrerlaubnis, bei dem es sich entgegen der Auffassung der Strafkammer um Teilakte der fortgesetzten Tat handelt, mit den - tatmehrheitlich begangenen - Diebstahlstaten jeweils in Tateinheit (…BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung dieselbe 20), ohne diese andererseits zu einer Handlung zusammenzufassen (BGHSt 18, 69 [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62]; 29, 288, 291).
- BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96
Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit
Bei dieser Sachlage sind der Diebstahl und das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht - wie das Landgericht angenommen hat - tatmehrheitlich begangen; vielmehr bilden sie rechtlich eine Tat (…vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 20; BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 592/92). - BGH, 18.06.1997 - 5 StR 93/97
Diebstahl in Tateinheit oder Tatmehrheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis bei …
Es kam darauf auch nicht an: Würden Teilakte des Fahrens ohne Fahrerlaubnis als fortgesetzte Handlung (BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 592/92 - vgl. aber BGHSt 40, 138) oder als Dauerstraftat (vgl. BGHSt 36, 151, 153) zu einer Tat verbunden, so stünden Diebstahlstaten, die tateinheitlich mit dieser einen Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verbunden sind, zueinander - als gegenüber dem Delikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schwerere Straftaten - in Tatmehrheit (BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 592/92 - m.w.N.). - BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93
Verbindung von zwei in Tatmehrheit zueinander stehenden Diebstählen durch das …
Als minderschwere Straftat vermag das Vergehen des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die beiden Diebstahlstaten entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 592/92).
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