Rechtsprechung
| BGH, 01.12.1981 - 4 StR 604/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zweckrichtung der Gewalt zur Erfüllung des Tatbestandes des § 249 Strafgesetzbuch (StGB) - Änderung eines Schuldspruchs durch ein Revisionsgericht - Zuführen einer Person zur Prostitution
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 180a Abs. 4
Papierfundstellen
- NJW 1982, 454
- MDR 1982, 242
- NStZ 1982, 114
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52
Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt', …
Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 4 StR 604/81
Diesen Feststellungen vermag das Revisionsgericht nicht mit hinreichender Gewißheit zu entnehmen, daß der Angeklagte Annegret G. geschlagen hat, weil er diese Gewaltanwendung für geeignet hielt, die Wegnahme des Geldes zu ermöglichen (vgl. BGHSt 4, 210, 211); diese Zweckrichtung der Gewalt ist zur Erfüllung des Tatbestandes des § 249 StGB erforderlich. - BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76
Begriff des Zuführens im Sine des § 180 a Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei …
Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 4 StR 604/81
Zwar kann der Tatbestand des § 180 a Abs. 4 StGB nicht allein deshalb verneint werden, weil die Prostitutionswillige von sich aus die Initiative zur Aufnahme der Prostitution ergriffen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76 - und Horn in SK StGB § 180 a Rdn. 45).
- BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82
Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen …
§ 249 StGB setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwertiger Gefahr für Leib oder Leben droht (RGSt 67, 183, 186; BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NJW 1969, 919 [BGH 13.12.1968 - IV ZR 685/68]; BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 4 StR 604/81). - OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04
Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen
Dessen Wertung ist im Zweifelsfall zu respektieren (vgl. BGH, NStZ 1982, 114; BGH, NStZ 1984, 360). - BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände …
Der Bundesgerichtshof hat schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters über das Vorliegen besonderer Umstände bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen hat und daß in Zweifelsfällen die Wertung des Tatrichters zu respektieren ist (BGH, NStZ 1982, 114; 1982, 285, 286; StrVert 1983, 502). - OLG München, 09.06.2009 - 5St RR 128/09
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch …
Aus diesem Grunde ist in Zweifelsfällen die tatrichterliche Entscheidung auch vom Revisionsgericht - bis zur Grenze des Vertretbaren -hinzunehmen (BGH NStZ 1982, 114; NStZ 1984, 360). - BGH, 22.10.1985 - 5 StR 25/85
Hinterziehung von Einkommenssteuer - Zurechnung von Wirtschaftsgütern in …
Der Tatrichter hat ferner zutreffend angenommen, daß der Tatbestand zur Zuführung zur Prostitution nach § 180 a Abs. 4 StGB schon durch das Herbeiführen einer Situation erfüllt wird, die dem Mädchen die Prostitution erleichtert, und nicht dadurch ausgeschlossen ist, daß das Mädchen von sich aus gebeten hat, ihm die Prostitutionsausübung zu ermöglichen (vgl. BGH NJW 1982, 454; BGH bei Holtz MDR 1981, 453; BGH Urteil vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76 -).
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