Rechtsprechung
| BGH, 21.03.1979 - 4 StR 606/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafzumessungserwägungen bei einer fortgesetzten Tat - Rechtmäßigkeit einer strafschärfenden Wertung einer Weigerung der Wiedergutmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 1835
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.1954 - 4 StR 893/53
Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 4 StR 606/78
Auch soweit die Strafkammer wiederholt auf die Gesinnung des Angeklagten abstellt, verkennt sie, daß nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht die allgemeine Gesinnung, sondern "die Gesinnung, die aus der Tat spricht", maßgebend ist (vgl. BGH NJW 1954, 1416). - BGH, 13.01.1978 - 1 StR 567/76
Durchführung eines Teils der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - …
Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 4 StR 606/78
Da der Angeklagte nach den Feststellungen bis zuletzt bestritten hat, sich strafbar gemacht zu haben, hätte die von ihm erklärte Bereitschaft zum Schadensersatz als Eingeständnis seiner Schuld gewertet werden können (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76).
- OLG Bamberg, 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17
Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Verstöße gegen Doppelverwertungsverbot …
Die Lebensführung als solche darf dem Angeklagten nicht angelastet werden, solange sich diese weder als strafbares Verhalten darstellt noch sonst in einer Beziehung zu den abgeurteilten Taten steht (Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.03.1979 - 4 StR 606/78 = NJW 1979, 1835;… BGH, Urt. v. 07.09.1983 - 2 StR 412/83 = StV 1984, 21 = NStZ 1984, 259; 24.07.1985 - 3 StR 134/85 [bei juris]; 18.10.1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240 = JR 1980, 335 und 10.11.1953 - 1 StR 227/53 = BGHSt 5, 124).Denn die Lebensführung als solche darf dem Angekl. nicht angelastet werden, solange sich diese weder als strafbares Verhalten darstellt (BGH, Beschluss vom 21.03.1979 - 4 StR 606/78 = NJW 1979, 1835;… BGH, Urt. v. 07.09.1983 - 2 StR 412/83 = StV 1984, 21 = NStZ 1984, 259;… LK/Theune StGB 12. Aufl. § 46 Rn. 167) noch sonst in einer Beziehung zu den abgeurteilten Taten steht (…BGH, Urt. v. 24.07.1985 - 3 StR 134/85 [bei juris] und 18.10.1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240 = JR 1980, 335; Beschluss vom 21.03.1979 - 4 StR 606/78 = NJW 1979, 1835;… Urt. v. 10.11.1953 - 1 StR 227/53 = BGHSt 5, 124 und 07.09.1983 - 2 StR 412/83, a.a.O.).
- BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23
Grundsätze der Strafzumessung (rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische …
Dies gilt aber nur, wenn diese aus der Tat spricht, mit ihr also in einem inneren Zusammenhang steht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1979 - 4 StR 606/78, NJW 1979, 1835;… LK/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 88). - BGH, 08.07.2025 - 6 StR 224/25
Strafzumessung (Grundsätze der Strafzumessung: Umstände, persönliche Schuld, …
Rn. 5 aa) Grundlagen der Strafbemessung gemäß § 46 StGB sind die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage getretenen persönlichen Schuld (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1952 - 2 StR 675/51, BGHSt 3, 179), nicht die sonstige Gesinnung und der allgemeine Charakter des Täters (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1953 - 1 StR 227/53, BGHSt 5, 124, 132; vom 24. Juni 1954 - 4 StR 893/53, MDR 1954, 693; Beschluss vom 21. März 1979 - 4 StR 606/78).
- BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79
Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines …
Grundlagen der Strafbemessung sind die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage getretenen persönlichen Schuld (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]), nicht die sonstige Gesinnung und der allgemeine Charakter des Täters (BGHSt 5, 124, 132; BGH MDR 1954, 693; BGH VRS 40, 418; BGH, Beschluß vom 21. März 1979 - 4 StR 606/78). - BGH, 04.09.2002 - 2 StR 80/02
Strafzumessung beim Diebstahl (Strafschärfung wegen zulässigen …
Ein solches Verhalten kann aber vom Täter nicht mit der Folge erwartet werden, daß ihm schon dessen bloße Unterlassung zur Strafschärfung gereicht (BGH, Beschl. v. 13. Mai 1980 - 1 StR 11/80; BGH NJW 1979, 1835; NStZ 1981, 343;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 8). - OLG Köln, 16.08.1988 - Ss 289/88
Strafzumessung: Fehlerhafte Strafschärfung bei Fehlen eines …
Macht der Angeklagte keine Angaben zur Sache oder leugnet er und beantragt Freispruch, ohne sich um eine Schadenswiedergutmachung zu bemühen, so wäre es fehlerhaft, ihm dieses Nachtatverhalten strafschärfend zuzurechnen, weil die Bereitschaft zum Schadensersatz als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte (vgl. BGH bei Theune NStZ 1987, 165 und 495; BGH StV 1987, 530 ; BGH NJW 1979, 1835; BGHSt 5, 28).
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