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| BGH, 18.12.1952 - 4 StR 622/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 350
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- RG, 02.10.1917 - V 642/17
Ist für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Revision gegen …
Auszug aus BGH, 18.12.1952 - 4 StR 622/52
Der Begriff der Gewalttätigkeit gegen den Aufsichtsbeamten erfordert nur, dass körperlicher, äusserer Zwang gegen seine Person in Bewegung gesetzt wird (RGSt 45, 156; 52, 35). - RG, 30.12.1919 - II 757/19
1. Wird das Merkmal der Offentlichkeit einer Zusammenrottung dadurch …
Auszug aus BGH, 18.12.1952 - 4 StR 622/52
Der Begriff der Gewalttätigkeit gegen eine Person erfordert entgegen der Auffassung der Revision weiterhin nicht, dass der Körper verletzt wird (RGSt 54, 88, 90).
- BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52
Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt', …
Daß das Opfer die Anwendung der unmittelbar gegen seine Person gerichteten Gewalt empfindet, ist nicht Inhalt des Begriffs der Gewaltanwendung; es ist daher ohne Belang, daß Günther bewußtlos war, als er zum Zwecke seiner Beraubung weggebracht wurde (vgl. BGH NJW 1953, 350 Nr. 14). - BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58
Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs - …
In seiner Person war die geplante Tat schon deshalb ein Verbrechen, weil die von ihm auszuführende Fesselung auch bei Bewußtlosigkeit des Anstaltsbeamten eine Gewalttätigkeit im Sinne des Gesetzes gewesen wäre (vgl. BGH in NJW 1953, 350). - BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73
Auf Bewußtlosigkeit beruhende Unfähigkeit eines Opfers zur Äußerung seines …
Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts schon mehrfach ausgesprochen, daß Gewalt gegen eine Person auch dann vorliegen kann, wenn der Betroffene sie nicht als solche empfindet (BGH NJW 1953, 350 Nr. 14; BGHSt 4, 210, 211, 212; 16, 341, 343; vgl. auch RGSt 67, 183, 186).
- BGH, 10.12.1965 - 4 StR 578/65 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52
Rechtsmittel
Dass nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 69, 289) wie auch des Bundesgerichtshofs (4 StR 622/52 vom 18. Dezember 1952 = Lindenmaier-Möhring Nr. 2 zu § 122 StGB) die erhöhte Strafe des § 122 Abs. 3 StGB nur den Meuterer trifft, der eigenhändig Gewalttätigkeiten verübt hat, ist für die Auslegung des im entscheidenden Punkt anders gelagerten § 125 StGB ohne Bedeutung. - BGH, 04.11.1958 - 5 StR 441/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 28.05.1968 - 1 StR 5/68
Verurteilung wegen Gefangenenmeuterei in der Revision - Anforderungen an die …
Gewalttätigkeit im Sinne des § 122 Abs. 3 StGB erfordert nicht, daß der Aufsichtsbeamte die Anwendung unmittelbar gegen seine Person gerichteter Gewalt empfindet und daß der Körper verletzt wird (BGH NJW 1953, 350 Nr. 14).
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