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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.2020 - 4 StR 638/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,18610
BGH, 10.06.2020 - 4 StR 638/19 (https://dejure.org/2020,18610)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2020 - 4 StR 638/19 (https://dejure.org/2020,18610)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 4 StR 638/19 (https://dejure.org/2020,18610)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Grundsatz der freien richterlicher Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 357 StPO, § 261 StPO, § 357 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 255
    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.2018 - 2 StR 238/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 4 StR 638/19
    Im Fall einer Verurteilung liegt ein Rechtsfehler unter anderem dann vor, wenn die Beweiswürdigung nicht auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, so dass die vom Tatgericht gezogene Schlussfolgerung sich nur als Annahme darstellt oder als Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 5 StR 529/19 Rn. 4; Beschluss vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17, NStZ-RR 2018, 119 mwN).
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 529/19

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (widersprüchlich und lückenhaft; tragfähige …

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 4 StR 638/19
    Im Fall einer Verurteilung liegt ein Rechtsfehler unter anderem dann vor, wenn die Beweiswürdigung nicht auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, so dass die vom Tatgericht gezogene Schlussfolgerung sich nur als Annahme darstellt oder als Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 5 StR 529/19 Rn. 4; Beschluss vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17, NStZ-RR 2018, 119 mwN).
  • BGH, 11.09.2018 - 2 StR 98/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit)

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 4 StR 638/19
    Sie ist, obgleich der zur Aufhebung führende Rechtsfehler die Beweiswürdigung (§ 261 StPO) und nicht unmittelbar die Anwendung des Strafgesetzes betrifft, nach § 357 Satz 1 StPO auf den wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Beihilfe zur Freiheitsberaubung verurteilten nicht mehr revidierenden Mitangeklagten A. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2018 - 2 StR 98/18, wistra 2019, 183 Rn. 14;… Beschluss vom 9. Juni 2011 - 2 StR 153/11 Rn. 4, Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 357 Rn. 8;… Knauer/Kudlich in MünchKomm-StPO, 1. Aufl., § 357 Rn. 21).
  • BGH, 09.06.2011 - 2 StR 153/11

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf des schweren Bandendiebstahls …

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 4 StR 638/19
    Sie ist, obgleich der zur Aufhebung führende Rechtsfehler die Beweiswürdigung (§ 261 StPO) und nicht unmittelbar die Anwendung des Strafgesetzes betrifft, nach § 357 Satz 1 StPO auf den wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Beihilfe zur Freiheitsberaubung verurteilten nicht mehr revidierenden Mitangeklagten A. zu erstrecken (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. September 2018 - 2 StR 98/18, wistra 2019, 183 Rn. 14; Beschluss vom 9. Juni 2011 - 2 StR 153/11 Rn. 4, Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 357 Rn. 8;… Knauer/Kudlich in MünchKomm-StPO, 1. Aufl., § 357 Rn. 21).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 470/21

    Beweiswürdigung (tatrichterliche Überzeugungsbildung; Urteilsgründe; einsehbare …

    Es genügt nicht, lediglich das Ergebnis der Schlussfolgerungen, nicht aber die Tatsachen, die einen solchen Schluss zulassen können, in den Urteilsgründen mitzuteilen, da andernfalls eine revisionsrechtliche Nachprüfung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung nicht möglich ist (s. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01, NJW 2002, 2190, 2191; vom 10. Juni 2020 - 4 StR 638/19, juris Rn. 5).
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