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| BGH, 24.05.2018 - 4 StR 642/17 |
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Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus mit Anm. des Senats zur Risikoabwägung aufgrund einer Erkrankung
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus mit Anm. des Senats zur Risikoabwägung aufgrund einer Erkrankung
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.06.2015 - 3 StR 181/15
Verhältnis von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Prüfung der …
Auszug aus BGH, 24.05.2018 - 4 StR 642/17
Soweit die Strafkammer in den Fällen II. 43 (Wurf einer gefüllten Likörflasche auf das Anwesen des Nebenklägers, der sich zu diesem Zeitpunkt in der Nähe befand) und II. 47 (Wurf eines vollen Glases mit Pesto aus dem Dachflächenfenster auf den menschenleeren Gehweg) einen natürlichen Körperverletzungsvorsatz mit der Begründung verneint hat, dass der Beschuldigten im Moment ihres Handelns aufgrund ihrer Erkrankung eine Risikoabwägung nicht möglich gewesen sei, begegnet dies zwar mit Rücksicht auf die Rechtsprechung, wonach krankheitsbedingte Vorstellungsausfälle die Annahme eines natürlichen Vorsatzes nicht ausschließen, wenn der Täter infolge seines Zustands Tatsachen verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273, 274; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, NStZ 1991, 528; Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 510/52, BGHSt 3, 287, 288 f.; st. Rspr.), rechtlichen Bedenken. - BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91
Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und …
Auszug aus BGH, 24.05.2018 - 4 StR 642/17
Soweit die Strafkammer in den Fällen II. 43 (Wurf einer gefüllten Likörflasche auf das Anwesen des Nebenklägers, der sich zu diesem Zeitpunkt in der Nähe befand) und II. 47 (Wurf eines vollen Glases mit Pesto aus dem Dachflächenfenster auf den menschenleeren Gehweg) einen natürlichen Körperverletzungsvorsatz mit der Begründung verneint hat, dass der Beschuldigten im Moment ihres Handelns aufgrund ihrer Erkrankung eine Risikoabwägung nicht möglich gewesen sei, begegnet dies zwar mit Rücksicht auf die Rechtsprechung, wonach krankheitsbedingte Vorstellungsausfälle die Annahme eines natürlichen Vorsatzes nicht ausschließen, wenn der Täter infolge seines Zustands Tatsachen verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273, 274; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, NStZ 1991, 528; Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 510/52, BGHSt 3, 287, 288 f.; st. Rspr.), rechtlichen Bedenken. - BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11
Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe …
Auszug aus BGH, 24.05.2018 - 4 StR 642/17
Bei Erfolglosigkeit einer zuungunsten des Beschwerdegegners eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft haben die Nebenkläger die ihnen im Revisionsverfahren erwachsenen Auslagen selbst zu tragen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, Rn. 11, insoweit in NStZ-RR 2011, 156 nicht abgedruckt; Urteil vom 29. September 2004 - 2 StR 178/04, bei Becker, NStZ-RR 2006, 65, 67;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 473 Rn. 15).
- BGH, 11.11.1952 - 1 StR 510/52
Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Vorliegen der inneren …
Auszug aus BGH, 24.05.2018 - 4 StR 642/17
Soweit die Strafkammer in den Fällen II. 43 (Wurf einer gefüllten Likörflasche auf das Anwesen des Nebenklägers, der sich zu diesem Zeitpunkt in der Nähe befand) und II. 47 (Wurf eines vollen Glases mit Pesto aus dem Dachflächenfenster auf den menschenleeren Gehweg) einen natürlichen Körperverletzungsvorsatz mit der Begründung verneint hat, dass der Beschuldigten im Moment ihres Handelns aufgrund ihrer Erkrankung eine Risikoabwägung nicht möglich gewesen sei, begegnet dies zwar mit Rücksicht auf die Rechtsprechung, wonach krankheitsbedingte Vorstellungsausfälle die Annahme eines natürlichen Vorsatzes nicht ausschließen, wenn der Täter infolge seines Zustands Tatsachen verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273, 274; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, NStZ 1991, 528; Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 510/52, BGHSt 3, 287, 288 f.; st. Rspr.), rechtlichen Bedenken. - BGH, 18.06.2014 - 5 StR 189/14
Anforderungen an das Willensmoment beim Vorsatz im Fall einer Brandstiftung
Auszug aus BGH, 24.05.2018 - 4 StR 642/17
Soweit die Strafkammer in den Fällen II. 43 (Wurf einer gefüllten Likörflasche auf das Anwesen des Nebenklägers, der sich zu diesem Zeitpunkt in der Nähe befand) und II. 47 (Wurf eines vollen Glases mit Pesto aus dem Dachflächenfenster auf den menschenleeren Gehweg) einen natürlichen Körperverletzungsvorsatz mit der Begründung verneint hat, dass der Beschuldigten im Moment ihres Handelns aufgrund ihrer Erkrankung eine Risikoabwägung nicht möglich gewesen sei, begegnet dies zwar mit Rücksicht auf die Rechtsprechung, wonach krankheitsbedingte Vorstellungsausfälle die Annahme eines natürlichen Vorsatzes nicht ausschließen, wenn der Täter infolge seines Zustands Tatsachen verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273, 274; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, NStZ 1991, 528; Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 510/52, BGHSt 3, 287, 288 f.; st. Rspr.), rechtlichen Bedenken. - BGH, 29.09.2004 - 2 StR 178/04
Aufklärungspflicht (unerreichbarer Zeuge); Überzeugungsbildung; Urteilsgründe …
Auszug aus BGH, 24.05.2018 - 4 StR 642/17
Bei Erfolglosigkeit einer zuungunsten des Beschwerdegegners eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft haben die Nebenkläger die ihnen im Revisionsverfahren erwachsenen Auslagen selbst zu tragen (vgl. BGH…, Urteil vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, Rn. 11, insoweit in NStZ-RR 2011, 156 nicht abgedruckt; Urteil vom 29. September 2004 - 2 StR 178/04, bei Becker, NStZ-RR 2006, 65, 67;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 473 Rn. 15).
- BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Wahrscheinlichkeit höheren …
Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird sich genauer als bisher mit dem natürlichen Vorsatz des Beschuldigten und seiner Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen, zu befassen haben (vgl. zum Maßstab BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 642/17 Rn. 3; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14 mwN).Vorstellungsausfälle, die auf der psychischen Erkrankung beruhen, beeinträchtigen zwar die Verantwortlichkeit des Täters, führen aber nicht dazu, dass die sonst vorhandenen inneren Tatbestandsmerkmale verneint werden müssten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 642/17 Rn. 3 (krankheitsbedingte Risikoverkennung, wenn bei jedem geistig gesunden Menschen in der Situation des Täters ein Risikobewusstsein vorgelegen hätte); Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273, 274; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, NStZ 1991, 528; Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 510/52, BGHSt 3, 287, 288 f. (zum Täuschungsvorsatz beim Betrug bei krankheitsbedingter Verkennung der Unrichtigkeit gegebener Zusicherungen);… weitere Nachweise bei Cirener in LK-StGB, 13. Aufl., § 63 Rn. 30 mit Fn. 74).
- BGH, 12.08.2020 - 2 StR 574/19
Totschlag; Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab der vorzunehmenden …
Bei Erfolglosigkeit der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft hat der Nebenkläger die ihm im Revisionsverfahren erwachsenen Auslagen selbst zu tragen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 642/17, juris Rn. 4; Senat…, Urteil vom 29. September 2004 - 2 StR 178/04, juris Rn. 13). - BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
Rücktritt (Rücktrittshorizont; Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch; …
Bei Erfolglosigkeit der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft haben die Nebenklägerinnen die ihnen im Revisionsverfahren erwachsenen Auslagen selbst zu tragen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 642/17 mwN). - BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose); …
Angesichts der Erfolglosigkeit der zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft hat die Nebenklägerin ihre im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen (vgl. BGH, Urteil 28 29 vom 24. Mai 2018 ? 4 StR 642/17, juris Rn. 4;… Beschluss vom 5. Oktober 2016 ? 3 StR 232/16, juris Rn. 3;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 473 Rn. 15). - LG München I, 15.04.2025 - 1 Ks 515 Js 848/24
Schuldunfähigkeit, Paranoide Schizophrenie, Gefährliche Körperverletzung, …
Dieser wird durch krankheitsbedingte Vorstellungsausfälle dann nicht ausgeschlossen, wenn der Täter infolge seines Zustands solche Tatsachen verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 4 StR 82/24; Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 642/17; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15).
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