Rechtsprechung
| BGH, 09.12.1986 - 4 StR 643/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84
Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise …
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- BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters
Denn durch das weniger gewichtige Indiz kann das schwerer wiegende, dem Angeklagten günstigere, nicht entkräftet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86 - und vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 668/86;… Herdegen in Festschrift für Kleinknecht, München 1985, 173, 175).Gerade erfahrene alkoholgewöhnte Täter verhalten sich auch im Rausch meist noch motorisch kontrolliert und äußerlich geordnet, obwohl ihr Hemmungsvermögen womöglich schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; vom 21. Februar 1986 - 2 StR 733/85; vom 25. September 1985 - 2 StR 524/85; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1982, 243, 376; 1984, 408; BGH Strafverteidiger 1984, 463; 1982, 566).
Das vom Zeugen beobachtete situationsgerechte Verhalten des Angeklagten nach der Tat hat dann nur beschränkten Beweiswert, wenn der Angeklagte durch die Tat ernüchtert worden sein sollte (BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; Beschluß vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1984, 408; 1983, 19; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1982 - 2 StR 808/83).
- BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95
Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit
In weiteren Entscheidungen verlangte der 4. Strafsenat mit Blick auf die besondere Beweisbedeutung des Blutalkoholgehalts die Feststellung des Blutalkoholgehalts anhand von Höchstmengen ohne Berücksichtigung eines "individuellen Abbauwerts", so etwa im Urt. v. 6. März 1986 - 4 StR 48/86 - (BGHSt 34, 29, 31 f.), Beschl. v. 9. März 1986 - 4 StR 643/86 - (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 3), Beschl. v. 7. August 1986 - 4 StR 308/86 - (…BGHR aaO. 1), Beschl. v. 18. Dezember 1986 - 4 StR 668/86 - (…BGHR aaO. 4), Urt. v. 14. April 1987 - 4 StR 203/87 - (…BGHR aaO. 7), Urt. v. 25. August 1987 - 4 StR 224/87 - (…BGHR aaO. 8), Beschl. v. 17. November 1987 - 4 StR 557/87 - (NStE Nr. 19 zu § 21 StGB), Beschl. v. 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88 - (…BGHR aaO. 15). - BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99
Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen
Soweit im angefochtenen Urteil - im Anschluß an die gehörten Sachverständigen - auf das "insgesamt relativ geordnete Nachtatverhalten des Angeklagten" hingewiesen wird, hätte erörtert werden müssen, ob der Angeklagte durch die Tat ernüchtert worden sein kann (BGH NStZ 1983, 19; 1984, 408, 409; NJW 1988, 779, 780; BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86).
- BGH, 15.12.1988 - 4 StR 552/88
Bestimmung des Blutalkoholwerts nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter …
Es hätte zudem auch im vorliegenden Fall, in dem das Ergebnis einer Blutprobe nicht zur Verfügung stand, die Frage beantworten müssen, welcher Blutalkoholwert nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo bei der Erörterung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB anzunehmen ist (BGH NStZ 1984, 506 m. w. Nachw.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 3 und 9). - BGH, 24.09.1987 - 4 StR 413/87
Bestehenbleiben der Feststellungen über den Schuldspruch bei Aufhebung eines …
Durch Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86 - hat der Senat jenes Urteil im Strafausspruch aufgehoben, weil das Landgericht die Voraussetzungen der erheblich verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) nicht rechtsbedenkenfrei ausgeschlossen hatte. - BGH, 19.10.1988 - 3 StR 286/88
Kontrollrechnung hinsichtlich der Schuldfähigkeit eines Angeklagten in der …
Bei den Kontrollrechnungen zur Prüfung, ob die Angaben der für voll schuldfähig erachteten Angeklagten über ihren Alkoholgenuß vor der Tat glaubhaft sind, ist das Landgericht zwar zu Unrecht von einem Abbauwert von 0, 1 Promille und 0, 15 Promille pro Stunde ausgegangen; zugunsten der Angeklagten hätte es insoweit von einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 Promille und einem Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille ausgehen müssen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 3, 7 u. 8). - BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87
Vorliegen einer räuberischen Erpressung - Überprüfung eines Schuldspruchs - …
Das Landgericht hätte die Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Angeklagten mit den für ihn in diesem Zusammenhang günstigsten Werten vornehmen müssen, nämlich bei fehlender Blutprobe mit dem höchstmöglichen Resorptionsverlust von 30 % und mit dem höchstmöglichen Abbauwert von stündlich 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1 und 3; BGH, Urteile vom 14. Mai 1987 - 4 StR 203/87 - und vom 25. August 1987 - 4 StR 224/87).
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