Rechtsprechung
| BGH, 20.05.2020 - 4 StR 656/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 StGB, § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 467 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen versuchtem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern u.a.; Wirkung der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 1 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 176a; StGB § 55 Abs. 1
Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen versuchtem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern u.a.; Wirkung der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 1 StGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 31.07.2019 - 7 KLs 5221 Js 5826/16
- BGH, 20.05.2020 - 4 StR 656/19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der …
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 4 StR 656/19
Unbeschadet des Umstands, dass die Strafkammer bei den Anklagevorwürfen 1 und 2 von einem einheitlichen Geschehen ausgegangen ist, wäre bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich angeklagten Tat zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich gewesen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 1998 ? 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 29. September 2017 ? 4 StR 256/17). - BGH, 29.09.2017 - 4 StR 256/17
Verwerfung der Revision als unbegründet; Erforderlichkeit eines Teilfreispruchs …
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 4 StR 656/19
Unbeschadet des Umstands, dass die Strafkammer bei den Anklagevorwürfen 1 und 2 von einem einheitlichen Geschehen ausgegangen ist, wäre bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich angeklagten Tat zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich gewesen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 1998 ? 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 29. September 2017 ? 4 StR 256/17).
- BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
Versuchte Nötigung (Rücktritt); gefährliche Körperverletzung (mittels einer das …
Unbeschadet des Umstands, dass die Strafkammer bei den Vorwürfen zu 1 bis 4 aus vorbezeichneter Anklage von einem einheitlichen Geschehen ausgegangen ist, wäre bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich angeklagten Tat zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich gewesen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 ? 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 656/19). - BGH, 23.11.2021 - 4 StR 259/21
Unbegründete Revision des Angeklagten
Anders als in der Fallkonstellation, in der das Tatgericht das in der Anklage als selbstständig angeklagte weitere Tatgeschehen für nicht erwiesen erachtet und deshalb zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2020 ? 4 StR 656/19, juris Rn. 3; vom 29. September 2017 ? 4 StR 256/17;… vom 6. Juli 2005 ? 4 StR 160/05, juris Rn. 2), ist bei der hier gegebenen Sachlage für einen Teilfreispruch kein Raum (Urteil vom 24. September 1998 ? 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202). - LG Köln, 13.09.2024 - 118 KLs 10/24 Der Teilfreispruch erfolgte insoweit lediglich aus Klarstellungsgründen zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses bzw. der Anklageschrift (st. Rspr. BGH, vgl. BGH Beschl. v. 20.5.2020 - 4 StR 656/19, BeckRS 2020, 12253).
- BGH, 17.05.2022 - 6 StR 151/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vereinbarung eines …
Unbeschadet des Umstands, dass die Strafkammer bezüglich dieser Anklagevorwürfe - bei zutreffender rechtlicher Wertung - von einem einheitlichen Geschehen hätte ausgehen müssen, war in dieser Konstellation der Nichterweisbarkeit tatmehrheitlich angeklagter Taten zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschlüsse vom 19. April 2016 - 3 StR 48/16, NStZ-RR 2016, 246; vom 20. Mai 2020 - 4 StR 656/19).
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