Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 03.01.1980 - 4 StR 683/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2959
BGH, 03.01.1980 - 4 StR 683/79 (https://dejure.org/1980,2959)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1980 - 4 StR 683/79 (https://dejure.org/1980,2959)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1980 - 4 StR 683/79 (https://dejure.org/1980,2959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,2959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachholung der Gesamtstrafenbildung - Aufgabe des Tatrichters zur Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53, § 54, § 55
    Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Gesamtstrafenbildung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …

    Auszug aus BGH, 03.01.1980 - 4 StR 683/79
    Die Strafkammer mußte deshalb als zur Entscheidung berufenes Gericht die Gesamtstrafe bilden (BGHSt 12, 1, 3 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]/4; 25, 382, 383).

    Die Gesamtstrafenbildung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, der aufgrund einer Hauptverhandlung und damit aufgrund eines persönlichen Eindrucks von dem Angeklagten entscheidet, so daß sein Urteil eine bessere Garantie für eine gerechte Strafzumessung bietet als ein nachträgliches Beschlußverfahren (vgl. BGHSt 12, 1, 6 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; 25, 382, 384).

  • BGH, 18.09.1974 - 3 StR 217/74

    Nichtgebrauchmachen von der Möglichkeit der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe …

    Auszug aus BGH, 03.01.1980 - 4 StR 683/79
    Die Strafkammer mußte deshalb als zur Entscheidung berufenes Gericht die Gesamtstrafe bilden (BGHSt 12, 1, 3 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]/4; 25, 382, 383).

    Die Gesamtstrafenbildung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, der aufgrund einer Hauptverhandlung und damit aufgrund eines persönlichen Eindrucks von dem Angeklagten entscheidet, so daß sein Urteil eine bessere Garantie für eine gerechte Strafzumessung bietet als ein nachträgliches Beschlußverfahren (vgl. BGHSt 12, 1, 6 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; 25, 382, 384).

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …

    An der Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs sieht sich das vorlegende Gericht durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 3. Januar 1980 - 4 StR 683/79 -(bei Holtz MDR 1980, 454 ) und den Beschluß des OLG Köln vom 5. November 1980 (VRS 60, 424) gehindert.
  • BGH, 03.01.1984 - 5 StR 956/83

    Teilerfolg bei Revision wegen fehlerhafter Gesamtstrafenbildung - Bildung einer …

    Jedenfalls muß der jetzt erkennende Tatrichter, solange dies nicht geschahen ist, seiner Verpflichtung aus § 55 StGB genügen (vgl. BGH Beschluß vom 3. Januar 1980 - 4 StR 683/79 - bei Holtz in MDR 1980, 454;… Dreher/Tröndle StGB 41. Auflage § 55 Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht