Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1983 - 4 StR 687/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abgrenzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus von anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.05.1983 - 5 StR 182/83
Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Alkoholmissbrauch - Rechtswidrige …
Auszug aus BGH, 20.12.1983 - 4 StR 687/83
In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83; BGH NStZ 1982, 218 und 1983, 429 m.w.Nachw.). - BGH, 16.12.1981 - 3 StR 321/81
Unterbringung - Zulässigkeit - Geistiger Defekt - Alkoholgenuß - Verminderte …
Auszug aus BGH, 20.12.1983 - 4 StR 687/83
In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83; BGH NStZ 1982, 218 und 1983, 429 m.w.Nachw.). - BGH, 01.03.1983 - 5 StR 71/83
Schuldfähigkeit im Falle angeborenen Schwachsinns in Verbindung mit Alkoholgenuss …
Auszug aus BGH, 20.12.1983 - 4 StR 687/83
In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83; BGH NStZ 1982, 218 und 1983, 429 m.w.Nachw.).
- BGH, 01.02.1984 - 4 StR 9/84
Revision gegen die Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus - Totschlag, …
In Fällen, in denen letztlich Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH NStZ 1982, 218; BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 687/83).
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