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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1953 - 4 StR 695/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1910
BGH, 19.03.1953 - 4 StR 695/52 (https://dejure.org/1953,1910)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1953 - 4 StR 695/52 (https://dejure.org/1953,1910)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1953 - 4 StR 695/52 (https://dejure.org/1953,1910)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.05.1952 - 2 StR 185/52
    Auszug aus BGH, 19.03.1953 - 4 StR 695/52
    Wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 2, 315 bereits entschieden hat, darf ein Anstifter zu einem schweren Diebstahl, der von vornherein an den zu stehlenden Sachen teilhaben will nicht auch wegen Hehlerei bestraft werden, weil er seinen Beamteanteil erhalten habe.
  • BGH, 26.02.1953 - 4 StR 430/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.03.1953 - 4 StR 695/52
    Dieser Auffassung ist der Senat in seinemUrteil vom 26. Februar 1953 - 4 StR 430/52 - gefolgt Der Fall der Beihilfe kann unter der nämlichen Voraussetzungen rechtsgrundsätzlich nicht anders bewertet werden.
  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Das ist ausgesprochen für Fälle der Anstiftung zur Vortat in den Urteilen 2 StR 185/52 vom 6. Mai 1952 (= BGHSt 2, 315) bei einfacher Hehlerei, 2 StR 289/52 vom 10. Februar 1953 (= BGHSt 4, 41) und 4 StR 430/52 vom 26. Februar 1953 bei gewerbsmäßiger Hehlerei, für die Beihilfe in den Urteilen 4 StR 695/52 vom 19. März 1953, 2 StR 825/53 vom 28. April 1953, 2 StR 48/53 vom 5. Mai 1953, 4 StR 721/52 vom 23. Juli 1953 und 2 StR 220/53 vom 4. Dezember 1953 (= BGHSt 5, 378).

    Es sei deshalb unbillig, den Teilnehmer, der, was die Vortat anlange, weniger getan habe als der Vortäter, wegen der Vortatteilnahme und der Hehlerei zu bestrafen, während der Vortäter nur wegen der Vortat bestraft werde (so insbesondere BGHSt 2, 315 und 4 StR 695/52 vom 19. März 1953).

  • BGH, 04.12.1953 - 2 StR 220/53

    Rechtsmittel

    Der 4. Senat (Urteil vom 19. März 1953 - 4 StR 695/52 -) hat eine Verurteilung wegen Hehlerei neben Beihilfe an der Vortat für unzulässig erklärt, doch lag der Fall anders.
  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Der 4. Strafsenat hat diesen Rechtssatz durch Urt. v. 19. März 1953 (4 StR 695/52) auf den Fall der Beihilfe zum Diebstahl erweitert.
  • BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52

    Rechtsmittel

    War die Angeklagte D. aber an den Veruntreuungen als Mittäterin, Anstifterin oder Gehilfin beteiligt, so, entfiel die Möglichkeit einer Bestrafung aus §§ 259, 260 StGB (BGHSt 2, 315; 4, 41 [BGH 27.01.1953 - 2 StR 558/52]; hinsichtlich der Beihilfe Urt des BGH 4 StR 695/52 vom 19. März 1953; 2 StR 48/53 vom 5. Mai 1953; 3 StR 776/52 vom 30. Oktober 1953).
  • BGH, 15.01.1954 - 1 StR 346/53

    Begünstigung durch Vereitelung der Strafvollstreckung gegen einen von einem …

    Die Tat ist anders gelagert als die in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 4 StR 695/52 vom 19. März 1953 und 2 StR 48/53 vom 5. Mai 1953 behandelten Fälle, in denen wegen der Verurteilung wegen Beihilfe zu einem Diebstahl die Möglichkeit einer Bestrafung wegen nachfolgender Hehlerei an dem Diebesgut verneint worden ist.
  • BGH, 05.05.1953 - 2 StR 48/53

    Rechtsmittel

    Der Teilnehmer an der Tat kann aber für die Annahme eines Beuteanteils, auf den er es bei seinem Tatbeitrag abgesehen hatte, nicht wegen Hehlerei bestraft werden (BGHSt 2, 315; 4, 41; BGH vom 19.9.1952 - 4 StR 695/52).
  • BGH, 28.04.1953 - 2 StR 825/52

    Rechtsmittel

    Bejahendenfalls würde der Angeklagte wegen Ankaufs des bei diesem Diebstahl gestohlenen Drahtes, zu dessen Abnahme er als Gehilfe von vornherein bereit war, nicht noch wegen Hehlerei verurteilt werden dürfen (vgl. BGHSt 2, 315; 2 StR 289/52 vom 10. Februar 1953 zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; 4 StR 695/52 vom 19. März 1953).
  • BGH, 17.11.1953 - 1 StR 383/53

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des 2. und 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ist eine Verurteilung wegen Hehlerei unzulässig, wenn der Täter auch nur in der Form der Anstiftung oder Beihilfe an dem vorangegangenen Diebstahl teilgenommen hat (BGBSt 2, 315; Urteile vom 19. März 1953 - 4 StR 695/52 - und vom 5. Mai 1953 - 2 StR 48/53).
  • BGH, 01.06.1954 - 2 StR 780/52

    Rechtsmittel

    Eine nochmalige Verurteilung wegen Hehlerei entfiele auch, wenn er den Dieben Hilfe leistet, um die Beute sogleich an sich zu bringen, seine Einstellung also so stark dem Tätervorsatz ähnelte, dass die Angleichung an die Rechtslage bei einer Mittäterschaft an der Vortat gerechtfertigt wäre (Urteil des BGH 4 StR 695/52 vom 19. März 1953 und 2 StR 825/52 vom 28. April 1953).
  • BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53

    Rechtsmittel

    Das würde die Annahme einer Hehlerei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im vorliegenden Falle ausschließen (BGHSt 3, 191; 4 StR 695/52 vom 19. März 1953 BGHSt 2, 315; 4, 41), B. und der Beschwerdeführer haben gemeinschaftlich erwogen, ob sie sich aus den Beständen der Firma K. Nessel verschaffen und diesen für eigene Rechnung verkaufen könnten.
  • BGH, 06.11.1953 - 1 StR 269/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 437/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.07.1953 - 4 StR 721/52

    Rechtsmittel

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