Rechtsprechung
| BGH, 23.07.1953 - 4 StR 721/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- RG, 02.03.1928 - I 139/28
1. Zum Begriff der straflosen Nachtat. 2. Wie ist zu verfahren, wenn das untere …
Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 4 StR 721/52
Wenn nun auch der erneuten Strafzumessung der gemäss §§ 49.44 StGB gemilderte Strafrahmen des § 242 StGB zugrunde gelegt werden kann, so darf andererseits straferschwerend berücksichtigt werden, dass der Angeklagte die gestohlenen Schienen an sich gebracht hat, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen (vgl. RGSt 62, 61). - BGH, 19.03.1953 - 4 StR 695/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 4 StR 721/52
Wer aber zu einem Diebstahl Beihilfe leistet, um auch an den zu stehlenden Sachen teilzuhaben, darf nicht auch wegen Hehlerei bestraft werden, weil er die Diebesbeute seines Vorteils wegen vom Dieb in Empfang nimmt (BGH vom 19. März 1953 - 4 StR 695/52).
- BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54
Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB
Das ist ausgesprochen für Fälle der Anstiftung zur Vortat in den Urteilen 2 StR 185/52 vom 6. Mai 1952 (= BGHSt 2, 315) bei einfacher Hehlerei, 2 StR 289/52 vom 10. Februar 1953 (= BGHSt 4, 41) und 4 StR 430/52 vom 26. Februar 1953 bei gewerbsmäßiger Hehlerei, für die Beihilfe in den Urteilen 4 StR 695/52 vom 19. März 1953, 2 StR 825/53 vom 28. April 1953, 2 StR 48/53 vom 5. Mai 1953, 4 StR 721/52 vom 23. Juli 1953 und 2 StR 220/53 vom 4. Dezember 1953 (= BGHSt 5, 378). - BGH, 06.11.1953 - 1 StR 269/53
Rechtsmittel
Sollte die Strafkammer in der neuen Verhandlung indessen zu der Feststellung gelangen, daß die Beschwerdeführer nicht mit dem Täter-, sondern nur mit Gehilfenvorsatz gehandelt haben, so wird sie dazu Stellung nehmen müssen, daß der 2., 3. und 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch beim Anstifter zum Diebstahl und sogar beim Gehilfen der Vortat die Bestrafung wegen Hehlerei im Regelfall für ausgeschlossen erachtet haben (BGHSt 2, 315; 4, 41; vgl. auch Hellmuth Mayer in JZ 1953, 471;… sowie BGHSt 3, 191 und BGH Urt. vom 26. Februar 1953 - A StR 430/52, vom 19. März 1952 - 4 StR 695/52, vom 23. Juli 1953 - 4 StR 721/52, vom 28. April 1953 - 2 StR 825/52, vom 5. Mai 1953 - 2 StR 48/53, vom 30. Oktober 1953 - 3 StR 776/52).
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