Rechtsprechung
| BGH, 12.03.2025 - 4 StR 73/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 31 Abs. 2 JGG
Strafzumessung (Einheitsjugendstrafe: neue und selbständige Bewertung der einbezogenen Taten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 2 S 1 JGG
Jugendstrafverfahren: Bildung einer Einheitsjugendstrafe - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
Bildung einer Einheitsjugendstrafe nach § 31 Abs. 2 JGG ; Beihilfe zur besonders schweren Brandstiftung - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Detmold, 15.08.2024 - 23 KLs 10/24
- LG Detmold, 15.08.2024 - 31 Js 1134/23
- BGH, 12.03.2025 - 4 StR 73/25
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 186
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.02.2024 - 3 StR 385/23
Verhängung einer Jugendstrafe (Einbeziehung von Vorverurteilungen: Mitteilung des …
Auszug aus BGH, 12.03.2025 - 4 StR 73/25
Das zur Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe berufene Tatgericht hat daher im Rahmen der Strafzumessung eine neue, selbstständige und von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. August 2024 - 2 StR 334/24 Rn. 4;… Beschluss vom 31. Juli 2024 - 4 StR 499/23 Rn. 11; Urteil vom 22. Februar 2024 - 3 StR 385/23 Rn. 17; jew. mwN). - BGH, 31.07.2024 - 4 StR 499/23
Handeltreiben mit Cannabis (Beihilfe; Konkurrenzen); Erwerb von Cannabis …
Auszug aus BGH, 12.03.2025 - 4 StR 73/25
Das zur Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe berufene Tatgericht hat daher im Rahmen der Strafzumessung eine neue, selbstständige und von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. August 2024 - 2 StR 334/24 Rn. 4; Beschluss vom 31. Juli 2024 - 4 StR 499/23 Rn. 11;… Urteil vom 22. Februar 2024 - 3 StR 385/23 Rn. 17; jew. mwN). - BGH, 01.08.2024 - 2 StR 334/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Auszug aus BGH, 12.03.2025 - 4 StR 73/25
Das zur Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe berufene Tatgericht hat daher im Rahmen der Strafzumessung eine neue, selbstständige und von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2024 - 2 StR 334/24 Rn. 4;… Beschluss vom 31. Juli 2024 - 4 StR 499/23 Rn. 11;… Urteil vom 22. Februar 2024 - 3 StR 385/23 Rn. 17; jew. mwN).
- BGH, 15.10.2025 - 2 StR 448/25
Aufhebung der Strafaussprüche; Anordnung der Einziehung des Wertes von …
Das zur Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe berufene Tatgericht hat daher im Rahmen der Strafzumessung eine neue, selbstständige und von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 12. März 2025 - 4 StR 73/25, juris Rn. 4 m. w. N.).Die Einbeziehung des vorangegangenen Urteils der Jugendkammer erfolgte somit lediglich formelhaft (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 12. März 2025 - 4 StR 73/25, juris Rn. 5 f.).
- BGH, 12.11.2025 - 1 StR 472/25 Rn. 4 "Einheitsjugendstrafe" meint dagegen die Rechtsfolge, die nach Einbeziehung einer anderweitigen Verurteilung nach § 31 Abs. 2 JGG verhängt wird, nachdem das Gericht die rechtskräftig festgestellten Straftaten zusammen mit den neuen Straftaten eigenständig gewürdigt hat; das einbezogene Urteil verliert im Strafausspruch seine Wirkung (BGH, Beschluss vom 12. März 2025 - 4 StR 73/25 Rn. 4 m.N.;… Kölbel aaO, § 31 Rn. 40).
- BGH, 28.01.2026 - 4 StR 605/25
Erforderliche Ermessensentscheidung der Jugendkammer über eine Anrechnung der vom …
Rn. 3 a) Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, lassen die Urteilsgründe zwar noch hinreichend deutlich erkennen, dass das Landgericht bei der Bildung der verhängten Einheitsjugendstrafe nicht lediglich die in den Vorverurteilungen verhängten Sanktionen einbezogen, sondern, wie durch § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG geboten, eine neue, selbstständige und von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorgenommen hat (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 12. März 2025 - 4 StR 73/25 Rn. 4 mwN). - BGH, 27.08.2025 - 2 StR 463/25
Aufhebung des Ausspruchs über Einheitsjugendstrafe u.a. wegen Diesbstahls mit …
Das zur Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe berufene Tatgericht hat daher im Rahmen der Strafzumessung eine neue, selbständige und von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (BGH…, Urteil vom 22. Februar 2024 - 3 StR 385/23, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Strafzumessung 2 Rn. 17;… Beschlüsse vom 31. Juli 2024 - 4 StR 499/23, Rn. 11;… vom 1. August 2024 - 2 StR 334/24, Rn. 4, und vom 12. März 2025 - 4 StR 73/25, Rn. 4; jew. mwN).
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