Rechtsprechung
| BGH, 19.01.1984 - 4 StR 740/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beteiligung an einem Heroingeschäft - Fortgesetzte unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Geringe Menge im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 740/83
Bei dem vom Landgericht zugrunde gelegten Reinheitsgrad von mindestens 10 % betrug der Anteil reinen Heroins an der Gesamtmenge der bei den ersten drei Fahrten unerlaubt in die Bundesrepublik eingeführten Heroinzubereitung (20,9 g) mindestens 2 g. Das reicht für die Bejahung der Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG aus, weil eine nicht geringe Menge im Sinne dieser Vorschrift bereits dann vorliegt, wenn der Täter eine Stoffmenge einführt, die mindestens 1, 5 g Heroinhydrochlorid enthält (BGH, Beschluß vom 7. November 1983 - 1 StR 721/83 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen). - BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 740/83
Unerlaubte Einfuhr einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG stehen, wenn die Einfuhr ein Teilakt des Handeltreibens ist, in Tateinheit zueinander (BGHSt 31, 163). - BGH, 02.03.1983 - 3 StR 2/83
Vorliegen einer fortgesetzten Tat bei mehreren …
Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 740/83
Das Landgericht ist auch ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß alle Fahrten nach Amsterdam, die aufgrund eines Gesamtvorsatzes jeweils zu dem gleichen Zweck zu demselben Heroinhändler führten, als eine fortgesetzte Handlung anzusehen sind (vgl. BGH StrVert 1981, 125, 126 und 1983, 19, 20; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1983 - 4 StR 204/83), und daß dementsprechend die jeweils eingeführten Mengen zusammenzurechnen waren (BGH NStZ 1983, 369, 370). - BGH, 09.06.1983 - 4 StR 204/83
Aufgeben eines Gesamtvorsatzes zur Begehung von Rauschgifttaten durch das …
Auszug aus BGH, 19.01.1984 - 4 StR 740/83
Das Landgericht ist auch ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß alle Fahrten nach Amsterdam, die aufgrund eines Gesamtvorsatzes jeweils zu dem gleichen Zweck zu demselben Heroinhändler führten, als eine fortgesetzte Handlung anzusehen sind (vgl. BGH StrVert 1981, 125, 126 und 1983, 19, 20; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1983 - 4 StR 204/83), und daß dementsprechend die jeweils eingeführten Mengen zusammenzurechnen waren (BGH NStZ 1983, 369, 370).
- BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88
Voraussetzungen der Strafmilderung
Daran fehlt es etwa, wenn der Hintermann auf Grund der Angaben des Täters nicht identifizierbar ist (BGH NStZ 1984, 28;… BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1; BGH, Urt. vom 19. Januar 1984 - 4 StR 740/83) oder das Gericht Zweifel hat, ob eine Person mit dem vom Angeklagten bezeichneten Namen überhaupt existiert und in der beschriebenen Weise an der Tat beteiligt war (…BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 3). - BGH, 31.01.1989 - 5 StR 22/89
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Besonderheiten für das …
Ob der Angeklagte einen bestimmten Lieferanten in Amsterdam hatte (vgl. BGH StrafVert 1983, 414; BGH Urt. v. 19. Januar 1984 - 4 StR 740/83 -), bleibt offen; nicht ersichtlich ist auch, daß von vornherein feststand, mit wem er künftig nach Holland fahren bzw. von wem er sich von dort Heroin mitbringen lassen würde. - BGH, 03.12.1985 - 5 StR 712/85
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Ob der Angeklagte einen bestimmten Lieferanten in Amsterdam hatte (vgl. BGH StrafVert 1983, 414; BGH, Urt. v. 19. Januar 1984 - 4 StR 740/83 -), bleibt offen; dasselbe gilt in Hinblick auf die Abnehmer, soweit er mit Heroin Handel getrieben hat.
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