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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1954 - 4 StR 745/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,660
BGH, 28.01.1954 - 4 StR 745/53 (https://dejure.org/1954,660)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1954 - 4 StR 745/53 (https://dejure.org/1954,660)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1954 - 4 StR 745/53 (https://dejure.org/1954,660)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare …

    Auszug aus BGH, 28.01.1954 - 4 StR 745/53
    Bei dieser beschränkten Zweckbestimmung des Journals hätte es der Prüfung bedurft, ob die übrigen Handelsbücher - sei es auch nur in Verbindung mit den Kontrollkarten für Lieferanten und Schuldner - etwa für sich allein schon einen ausreichenden Überblick über die Vermögenslage der Firma gewährten (vgl. BGHSt 4, 270, 274 f).
  • BGH, 29.01.1952 - 2 StR 158/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.01.1954 - 4 StR 745/53
    Traf dies zu, dann vermochte die Vernachlässigung des Journals keine Strafbarkeit nach § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO zu begründen, weil diese Vorschrift im Gegensatz zu § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO nur Bücher im Auge hat, deren Führung dem Gemeinschuldner gesetzlich obliegt, d.h. erforderlich ist, um den Vermögensstand des Geschäfts zu offenbaren, Dabei ist zu beachten, dass nicht schon jede Erschwerung der Vermögensübersicht genügt, sondern dass die Fehler der Buchführung derart beschaffen sein müssen, dass ein sachverständiger Dritter sich den erforderlichen Überblick über den Vermögensstand entweder überhaupt nicht oder nur unter erheblichem Aufwand von Mühe und Zeit zu beschaffen vermag (RGSt 47, 311; BGH 2 StR 158/51 vom 29. Januar 1952).
  • RG, 14.10.1924 - I 763/24

    1. Zum äußeren und inneren Tatbestand des Vergehens des einfachen Bankrotts (§ …

    Auszug aus BGH, 28.01.1954 - 4 StR 745/53
    Das Vergehen nach § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO kann - anders als das Verbrechen nach § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO - auch fahrlässig begangen werden (RGSt 58, 304; BGH 1 StR. 108/52 vom 24. Juni 1952).
  • RG, 16.09.1913 - II 412/13

    1. Unordentliche Führung von Handelsbüchern in § 240 Nr. 3 KO. 2. Genügt es zur …

    Auszug aus BGH, 28.01.1954 - 4 StR 745/53
    Traf dies zu, dann vermochte die Vernachlässigung des Journals keine Strafbarkeit nach § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO zu begründen, weil diese Vorschrift im Gegensatz zu § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO nur Bücher im Auge hat, deren Führung dem Gemeinschuldner gesetzlich obliegt, d.h. erforderlich ist, um den Vermögensstand des Geschäfts zu offenbaren, Dabei ist zu beachten, dass nicht schon jede Erschwerung der Vermögensübersicht genügt, sondern dass die Fehler der Buchführung derart beschaffen sein müssen, dass ein sachverständiger Dritter sich den erforderlichen Überblick über den Vermögensstand entweder überhaupt nicht oder nur unter erheblichem Aufwand von Mühe und Zeit zu beschaffen vermag (RGSt 47, 311; BGH 2 StR 158/51 vom 29. Januar 1952).
  • BGH, 12.06.1952 - 5 StR 133/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.01.1954 - 4 StR 745/53
    Die Feststellung unordentlicher Buchführung setzt die Vorlage der Bücher nicht notwendig voraus: die erforderlichen Tatsachen können auch den Aussagen sachkundiger Zeugen und den Angaben des Angeklagten entnommen werden (BGH 5 StR 133/52 vom 12. Juni 1952) Im vorliegenden Falle wurden ausser dem Ehemann der Angeklagten der Konkursverwalter G., von Beruf Steuerberater, und der Kaufmann B., der die Bücher der Angeklagten geführt hat, als sachkundige Zeugen vernommen.
  • BGH, 10.02.1981 - 1 StR 625/80
    Eine Bestrafung aus § 283 Abs. 1 Nr. 5 oder § 283 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist nur möglich, wenn ein sachverständiger Dritter sich infolge der unordentlichen Buchführung im Zeitpunkt der Konkurseröffnung einen Überblick über den Vermögensstand des Gemeinschuldners entweder überhaupt nicht oder nur unter besonderem Aufwand an Zeit und Mühe verschaffen kann (BGH, Urteil vom 28. Januar 1954 - 4 StR 745/53; BGH bei Holtz MDR 1980, 455 ).
  • BGH, 08.12.1964 - 1 StR 476/64

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung (so BGH Urteil vom 28. Januar 1954 - 4 StR 745/53; RGSt 47, 311) ist eine Buchführung nicht schon dann unordentlich, wenn die Vermögensübersicht erschwert ist, sondern nur dann, wenn ein sachverständiger Dritter ohne Hilfe des Pflichtigen den erforderlichen Überblick nicht oder nur unter erheblichem Aufwand von Mühe und Zeit sich zu verschaffen vermag.
  • BGH, 25.02.1955 - 1 StR 538/54

    Rechtsmittel

    Das ist ständige Rechtsprechung (vgl u.a. RGSt 58, 34, 305; BGH 1 StR 108/52vom 24. Juni 1952, 4 StR 745/53 vom 28. Januar 1954), wie die Strafkammer verkannt hat.
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