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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1952 - 4 StR 753/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,3404
BGH, 15.05.1952 - 4 StR 753/51 (https://dejure.org/1952,3404)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1952 - 4 StR 753/51 (https://dejure.org/1952,3404)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1952 - 4 StR 753/51 (https://dejure.org/1952,3404)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • RG, 22.12.1920 - IV 1480/20

    Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.

    Auszug aus BGH, 15.05.1952 - 4 StR 753/51
    In diesen Wendungen könnte, wenn man sie losgelöst von Urteilszusammenhang betrachtet, ein Verstoss gegen den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs aufgestellten Grundsatz gefunden werden, dass aus der gesetzlichen Beweisvermutung des § 259 StGB nur der bestimmte, nicht aber der bedingte Vorsatz hergeleitet werden darf (RGSt 55, 204, 206 f; 64, 4 f; BGH 3 StR 793/51v 15. November 1951, 3 StR 1058/51 v 14. Februar 1952).
  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1058/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.05.1952 - 4 StR 753/51
    In diesen Wendungen könnte, wenn man sie losgelöst von Urteilszusammenhang betrachtet, ein Verstoss gegen den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs aufgestellten Grundsatz gefunden werden, dass aus der gesetzlichen Beweisvermutung des § 259 StGB nur der bestimmte, nicht aber der bedingte Vorsatz hergeleitet werden darf (RGSt 55, 204, 206 f; 64, 4 f; BGH 3 StR 793/51v 15. November 1951, 3 StR 1058/51 v 14. Februar 1952).
  • RG, 29.05.1923 - I 1161/22

    1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der …

    Auszug aus BGH, 15.05.1952 - 4 StR 753/51
    Der Eröffnungsbeschluss ist durch die getroffene Entscheidung erschöpft (RGSt 57, 302 ff).
  • RG, 17.02.1930 - III 1310/29

    Kann das Verhalten des Hehlers nach der Tat als ein Beweisanzeichen dafür …

    Auszug aus BGH, 15.05.1952 - 4 StR 753/51
    In diesen Wendungen könnte, wenn man sie losgelöst von Urteilszusammenhang betrachtet, ein Verstoss gegen den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs aufgestellten Grundsatz gefunden werden, dass aus der gesetzlichen Beweisvermutung des § 259 StGB nur der bestimmte, nicht aber der bedingte Vorsatz hergeleitet werden darf (RGSt 55, 204, 206 f; 64, 4 f; BGH 3 StR 793/51v 15. November 1951, 3 StR 1058/51 v 14. Februar 1952).
  • RG, 24.05.1907 - V 1025/06

    Zum Begriffe des "Mitwirkens zum Absatze" im Sinne des § 259 St.G.B.'s.

    Auszug aus BGH, 15.05.1952 - 4 StR 753/51
    Dass der Angeklagte auch in den Fällen, in denen das Landgericht ein Mitwirken zum Absatz an den Viehaufkäufer E. angenommen, hat, mindestens zugleich im Interesse der Diebe tätig geworden ist (RGSt 40, 199 ff; 58, 262 f), ist den Urteilszusammenhang ausreichend au entnehmen.
  • RG, 08.07.1924 - I 309/24

    1. Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger Angestellter der durch die …

    Auszug aus BGH, 15.05.1952 - 4 StR 753/51
    Dass der Angeklagte auch in den Fällen, in denen das Landgericht ein Mitwirken zum Absatz an den Viehaufkäufer E. angenommen, hat, mindestens zugleich im Interesse der Diebe tätig geworden ist (RGSt 40, 199 ff; 58, 262 f), ist den Urteilszusammenhang ausreichend au entnehmen.
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 410/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten gewerbsmäßigen Hehlerei - …

    Dazu sei bemerkt, daß der bedingte Hehlervorsatz nicht mit Hilfe der Beweisregel nachgewiesen werden kann (RGSt 55, 204; BGH. Urteile vom 19. August 1954 - 1 StR 611/53 - und vom 26. November 1953 - 4 StR 27/53 - vgl. ferner BGH, Urteil vom 15. Mai 1952 - 4 StR 753/51).
  • BGH, 28.03.1972 - 1 StR 640/71

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht (Sachverständiger, …

    Es ist aber rechtlich zulässig, daß der Tatrichter in erster Linie auf Grund der Beweisvermutung zur Feststellung des bestimmten Vorsatzes gelangt und lediglich hilfsweise den unmittelbaren Nachweis des bedingten Vorsatzes auf Grund des sonstigen Beweisergebnisses als erbracht ansieht (RG LZ 1924 Sp. 39; BGH, Urteil vom 15. Mai 1952 - 4 StR 753/51).
  • BGH, 06.05.1954 - 4 StR 891/53

    Rechtsmittel

    Fehlerhaft wäre es auch, falls der Tatrichter - was nach den Urteilsgründen nicht auszuschließen ist - aus der gesetzlichen Vermutung ebenfalls den bedingten Vorsatz hergeleitet haben sollte; denn diese läßt nur den Schluß auf den bestimmten Vorsatz zu (RGSt 55, 204, 206; 64, 4; BGH 4 StR 638/51 vom 13.6.1952; 4 StR 753/51 vom 15.5.1952; 4 StR 567/52 vom 23.4.1953; 4 StR 27/53 vom 26.11.1953).
  • BGH, 03.06.1954 - 4 StR 817/52

    Rechtsmittel

    Zulässig wäre es, auf Grund der Beweisregel zur Festellung des bestimmten Vorsatzes zu gelangen und hilfsweise den unmittelbaren Nachweis des bedingten Vorsatzes ohne Zuhilfenahme der gesetzlichen Beweisvermutung für erbracht anzusehen (BGH 4 StR 753/51 vom 15. Mai 1952; 4 StR 567/52 vom 23. April 1953; 4 StR 27/53 vom 26. November 1953).
  • BGH, 21.01.1954 - 4 StR 683/53

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung, ist es nicht unzulässig, die Feststellung des "Wissens" und des "Annehmenmüssens" wahlweise zu treffen oder die Beweisregel als blosse Hilfserwägung zu verwenden (RGSt 55, 204, 208; BGH 4 StR 753/51 vom 15. Mai 1952).
  • BGH, 26.11.1953 - 4 StR 27/53

    Rechtsmittel

    Zulässig wäre es hingegen, in erster Linie auf Grund der gesetzlichen Beweisregel einen bestimmten Vorsatz des Täters festzustellen und hilfsweise den unmittelbaren Nachweis des bedingten Vorsatzes auf Grund des gesamten Beweisergebnisses ohne Zuhilfenahme der Beweisvermutung für erbracht anzusehen (BGH 4 StR 753/51 vom 15. Mai 1952 und 4 StR 567/52 vom 23. April 1953).
  • BGH, 11.12.1952 - 4 StR 1017/51

    Rechtsmittel

    Überdies würde es rechtlich nicht zu beanstanden sein, wenn der Tatrichter in erster Reihe auf Grund der Beweisregel des § 259 StGB zur Feststellung des bestimmten Vorsatzes gelangt ist und lediglich hilfsweise den unmittelbaren Nachweis des bedingten Vorsatzes auf Grund der gesamten Beweisergebnisse ohne Zuhilfenahme der gesetzlichen Beweisregel hat zum Ausdruck bringen wollen (RG LZ 1924 Sp 39 Nr. 2; BGH 4 StR 753/51 vom 15. Mai 1952).
  • BGH, 14.05.1965 - 4 StR 184/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Auf bedingten Vorsatz und die gesetzliche Beweisregel zugleich darf das Urteil nicht gestützt werden, weil dies ein Widerspruch in sich selbst wäre; bloße Fahrlässigkeit genügt nicht zur Verurteilung wegen Hehlerei (vgl. RGSt 55, 204, 208; BGH 4 StR 753/51 vom 12. Mai 1952).
  • BGH, 19.08.1954 - 1 StR 611/53

    Rechtsmittel

    Zulässig ist es allerdings, in erster Linie auf Grund der Beweisregel zur Feststellung des bestimmten Vorsatzes zu gelangen und hilfsweise den Nachweis des bedingten Vorsatzes auf Grund des gesamten Beweisergebnisses ohne Zuhilfenahme der gesetzlichen Beweisregel für erbracht anzusehen (RG LZ 1924, 39 Nr. 2; BGH 4 StR 753/51 vom 15. Mai 1952).
  • BGH, 11.06.1953 - 4 StR 567/52

    Rechtsmittel

    Gegen die hilfsweise Feststellung des bedingten Vorsatzes, der für die Begehung der Steuerhehlerei ausreicht, bestehen ebenfalls keine rechtlichen Bedenken, da sich hieraus im vorliegenden Fall keine Unsicherheit der tatrichterlichen Überzeugung ergibt (BGH 4 StR 753/51 vom 15. Mai 1952).
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