Rechtsprechung
| BGH, 03.06.2014 - 4 StR 85/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung einer Revision als unbegründet - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung; …
Auszug aus BGH, 03.06.2014 - 4 StR 85/14
Abgesehen davon, dass die Aussetzung der Vollstreckung der im Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 8. Juni 2012 angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bislang nicht widerrufen wurde, ist die neuerliche Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB im angefochtenen Urteil nach den hierzu in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 203 ff.;… vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 6; Urteil vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09) nicht zu beanstanden, weil das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs entfalten kann. - BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz …
Auszug aus BGH, 03.06.2014 - 4 StR 85/14
Abgesehen davon, dass die Aussetzung der Vollstreckung der im Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 8. Juni 2012 angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bislang nicht widerrufen wurde, ist die neuerliche Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB im angefochtenen Urteil nach den hierzu in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 203 ff.; vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 6; Urteil vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09) nicht zu beanstanden, weil das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs entfalten kann. - BGH, 17.09.2009 - 4 StR 325/09
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Unverhältnismäßigkeit infolge …
Auszug aus BGH, 03.06.2014 - 4 StR 85/14
Abgesehen davon, dass die Aussetzung der Vollstreckung der im Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 8. Juni 2012 angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bislang nicht widerrufen wurde, ist die neuerliche Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB im angefochtenen Urteil nach den hierzu in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 203 ff.;… vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 6; Urteil vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09) nicht zu beanstanden, weil das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs entfalten kann.
- BGH, 28.01.2015 - 4 StR 514/14
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Sollte der neue Tatrichter - was nahe liegt - wieder zu der Annahme gelangen, dass der Beschuldigte bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines andauernden psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Begehung dieser Taten auf dem angenommenen Defekt beruhte, wird er sich, falls die Unterbringungsanordnung aus dem Urteil vom 2. März 2007 noch nicht erlassen sein sollte, auch mit der Notwendigkeit einer neuerlichen Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB auseinanderzusetzen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 4 StR 85/14 mwN).
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