Rechtsprechung
| BGH, 02.05.1952 - 4 StR 867/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 796
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52
Rechtsmittel
Inzwischen hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 2. Mai 1952 (NJW 1952, 796) entschieden, dass die Wegnahme unter Vortäuschung einer behördlichen Beschlagnahme als Diebstahl zu bestrafen ist.Gerade ein solcher Fall lag der erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1952, 796 zugrunde.
- BGH, 17.11.1959 - 5 StR 456/59
Rechtsmittel
Im allgemeinen trifft es zwar zu, daß ein Täter, der eine polizeiliche Beschlagnahme vortäuscht und so den Gewahrsam an einer Sache erlangt, diese Sache "wegnimmt" und nicht mittels Betruges an sich bringt ( BGH II ZR 49/51 vom 16. April 1952 = BGHZ 5, 365 = NJW 1952, 782; 4 StR 867/51 vom 2. Mai 1952 = NJW 1952, 796); dabei macht es begrifflich keinen Unterschied aus, ob der Geschädigte die Wegnahme lediglich duldet oder ob er die Sachen auf Verlangen des Täters diesem aushändigt. - BGH, 23.11.1954 - 2 StR 362/54
Rechtsmittel
Sie begingen auf diese Weise nicht Betrug, sondern Diebstahl (BGHZ 5, 365 = NJW 1952, 782 8 ; BGH 4 StR 867/51 vom 2. Mai 1952 in NJW 1952, 796 26 ). - BGH, 19.02.1953 - 4 StR 79/52
Rechtsmittel
Die unrechtsmässige Vornahme einer solchen würde alsdann keine derartige Überschreitung seiner amtlichen Befugnisse gewesen sein, dass sie die Natur einer in den Kreis eines anderen Amtes fallenden Amtshandlung gehabt hätte (BGH Urt. v. 2. Mai 1952 - 4 StR 867/51; Lindenmaier-Möhring § 242 StGB Nr. 5).
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