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| BGH, 08.07.1954 - 4 StR 94/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.03.1954 - 3 StR 281/53
Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 4 StR 94/54
Die durch das Verhalten des Angeklagten geschaffene Gemeingefahr durfte das Landgericht darin sehen, dass Leben und Gesundheit des Beifahrers des Angeklagten in Gefahr gebracht waren; denn entgegen der Meinung der Revision bezieht sich die Gemeingefahr im Sinne des, § 315 Abs. 3 StGB auch auf betriebsfremde Personen, die an der Beförderung nicht beteiligt sind (das zum Abdruck bestimmte Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. März 1954, 3 StR 281/53). - BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 4 StR 94/54
Im übrigen kann entgegen der Meinung der Revision ein verschuldeter Verbotsirrtum lediglich zu einer milderen Vorsatzstrafe, nicht aber zu einem Freispruch führen (BGHSt 2, 194 ff). - BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 4 StR 94/54
Insoweit verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 5, 168, 174. Ob das Schwurgericht dies hat annehmen wollen, lässt sich nicht mit Sicherheit ersehen. - RG, 16.06.1898 - 1606/98
1. Kann durch das bloße Aufdrehen der Bremse an einzelnstehenden …
Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 4 StR 94/54
Dieses Tatbestandsmerkmal des § 315 Abs. 1 StGB erfüllt jeder Vorgang, der geeignet ist, den ordnungsmässigen Betrieb der Bahn zu hemmen oder zu verzögern (RGSt 31, 198); dazu zählt auch das Fahren über Eisenbahngleise zu verbotener (vgl. § 79 der Eisenbahnbau- und -betriebsordnung) Zeit (LK § 315 Anm. 3).
- BGH, 26.05.1955 - 4 StR 148/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 12.08.1954 - 4 StR 306/54
Rechtsmittel
Es ist im Rahmen des §§ 315 StGB anerkannt, daß auch in Bewegung befindliche Fahrzeuge Hindernisse des Bahnverkehrs darstellen können (BGH 4 StR 94/54 vom 8. Juli 1954). - BGH, 31.03.1955 - 4 StR 59/55
Rechtsmittel
Hierüber mußte im Anschluß an die Hauptverhandlung (BGH 4 StR 94/54 v. 8. Juli 1954) ohne Rücksicht auf den Ausgang des abgetrennten Verfahrens entschieden werden.
- BGH, 21.12.1962 - 4 StR 405/62
Rechtsmittel
Gegen die Annahme, daß D. die Sicherheit der Schiffahrt durch Bereiten eines Hindernisses beeinträchtigt und dadurch eine Gemeingefahr herbeigeführt hat, bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. RGSt 31, 198; 74, 273; BGHSt 11, 148, 152 [BGH 18.12.1957 - 4 StR 554/57]; 13, 66, 68 [BGH 14.01.1959 - 4 StR 464/58]/69; Urteile des Senats 4 StR 94/54 vom 8. Juli 1954 und 4 StR 306/54 vom 12. August 1954). - BGH, 18.11.1954 - 3 StR 806/53
Rechtsmittel
Der Tatrichter hat darüber, ob die Vollstreckung der erkannten Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, auf Grund des Ergebnisses der Hauptverhandlung, im unmittelbaren Anschluss an die Beantwortung der Schuld- und Straffrage, zu befinden und darf die Entscheidung nicht einem späteren Verfahren überlassen (BGH 4 StR 94/54 vom 8. Juli 1954). - BGH, 07.09.1954 - 5 StR 322/54
Rechtsmittel
Hieraus ist umgekehrt zu schließen, daß über die Strafaussetzung selbst nur im Urteil entschieden werden kann (ebenso BGH Urteil vom 25.2.1954 - 4 StR 811/53 - undvom 8.7.1954 - 4 StR 94/54 -).
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