Rechtsprechung
| LG Traunstein, 03.11.2017 - 4 T 1910/17, 4 T 1944/17, 4 T 2003/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 62 Abs. 5 S. 1, AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 62 Abs. 5 S. 2, AufenthG § 106 Abs. 2, FamFG § 58, FamFG § 62 Abs. 1, FamFG § 62 Abs. 2 Nr. 1, FamFG § 51 Abs. 3 S. 1
Abschiebungshaft, Beschleunigungsgebot, Haftantrag, Amtsrichter, Richtervorführung, Anhörung, Ingewahrsamnahme, Zurückweisung, Zurückschiebungshaft, Feststellungsklage, einstweilige Anordnung, Hauptsacheverfahren, Haftanordnung, Haftbeschluss, Prozessbevollmächtigte, ... - ra.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
Haft, Überstellungshaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mühldorf am Inn, 11.05.2017 - 1 XIV 87/17
- LG Traunstein, 03.11.2017 - 4 T 1910/17, 4 T 1944/17, 4 T 2003/17
- BGH, 03.05.2018 - V ZB 230/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15
FamFG § 417, § 427
Auszug aus LG Traunstein, 03.11.2017 - 4 T 1910/17
Die gebotene Unterscheidung zwischen dem Verfahren auf Erlass einer vorläufigen Anordnung und dem Beschluss in der Hauptsache hat zur Folge, dass der Antrag einer Behörde auf eine vorläufige Freiheitsentziehung im Wege einstweiliger Anordnung keine Grundlage für den Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.2015, Az. V ZB 40/15). - BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; …
Auszug aus LG Traunstein, 03.11.2017 - 4 T 1910/17
Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe setzt neben der Bedürftigkeit des Betroffenen voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BGH vom 20.05.2016, V ZB 140/15). - BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Einholung einer richterlichen Entscheidung bei Freiheitsentziehung
Auszug aus LG Traunstein, 03.11.2017 - 4 T 1910/17
Im Hinblick auf unvermeidbare Verzögerungen sind die an der freiheitsentziehenden Maßnahme beteiligten staatlichen Organe dokumentationspflichtig, um bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung dem Betroffenen effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.01.2007, 2 BvR 1206/04).
- LG Heilbronn, 09.09.2019 - 1 T 107/19
Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Anhörung, Richter, Vorführung, …
Nur so kann gewährleistet werden, dass der von der Maßnahme in seinen subjektiven Rechten Betroffene den Rechtsweg in effektiver Weise beschreiten und bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung noch festgestellt werden kann, ob aus sachlich zwingenden Gründen vom Gebot der Herbeiführung einer unverzüglichen richterlichen Entscheidung abgesehen werden durfte (BVerfG Beschluss vom 19.01.2007, 2 BvR 1206/04, LG Traunstein, Beschluss vom 03.11.2017, 4 T 1910/17, 4 T 1944/17, 4 T 2003/17).
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