Rechtsprechung
| LG Bonn, 04.11.2003 - 4 T 47/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Immunitätsverzicht
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 18 GVG
Immunitätsverzicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Immunitätsverzicht eines ausländichen Staates in allgemeinen Geschäftsbedingungen
Verfahrensgang
- AG Bonn - Grundbuch von Kessenich Bl. 0745
- LG Bonn, 04.11.2003 - 4 T 47/03
- OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03
- BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 799/04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 19/03
Zwangsvollstreckung in diplomatischen Zwecken dienenden Grundbesitz eines fremden …
Auszug aus LG Bonn, 04.11.2003 - 4 T 47/03
Dies ist auch im Zwangsvollstreckungverfahren eine allgemeine Verfahrensvoraussetzung, die als Rechtsfrage von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1218, 1219).Weitere Beweiserhebung ist im Hinblick auf die Besonderheiten des diplomatischen Verkehrs souveräner Staaten nicht angezeigt (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1218, 1220).
- BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76
Philippinische Botschaft
Auszug aus LG Bonn, 04.11.2003 - 4 T 47/03
Die Vereinbarung eines Immunitätsverzichts wird vom Bundesverfassungsgericht dem privaten Einzelnen, der in privatwirtschaftliche Beziehungen zu einem fremden Staat treten will, durchaus empfohlen (vgl. BVerfGE 46, 342, 401f.). - BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00
Wahrung der Vollziehungsfrist bei Anträgen an das Grundbuchamt
- BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60
Jugoslawische Militärmission
Auszug aus LG Bonn, 04.11.2003 - 4 T 47/03
Im übrigen wird die Ausübung der diplomatischen Funktionen unmittelbar nicht schon dadurch beeinträchtigt, daß auf einem Botschaftsgrundstück eine Sicherungshypothek eingetragen wird (vgl. BVerfGE 15, 25, 42f. für den ähnlichen Fall, daß der ausländische Staat durch Grundbuchberichtigung die Buchposition als Eigentümer verliert). - OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 11 Wx 29/97
Antragswirkung bei Doppelbelastungsverbot
Auszug aus LG Bonn, 04.11.2003 - 4 T 47/03
Ein Antrag auf Vollzug eines Arrests ist nur dann nicht fristwahrend, wenn ein vollstreckungsrechtliches Eintragungshindernis besteht (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 523, 524).
- BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03
Diplomatische Immunität
Rn. 50 a) Das Landgericht Bonn geht in seinem Beschluss vom 4. November 2003 - 4 T 47/03 - davon aus, ein ausländischer Staat könne in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam auf seine Immunität verzichten. - OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03
Arrestgrund der Vollstreckungsgefährdung im Ausland: Verbürgung der …
Auch in der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Bonn vom 04.11.2003 (4 T 47/03 - IPRspr 2003, Nr. 119, 361 - 364 sowie bei juris) und in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 24.03.2004 (2 Wx 34/03 = Rpfleger 2004, 478) wird überzeugend dargelegt, warum die Vollziehungsfrist im vorliegenden Fall eingehalten worden ist. - OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03
Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten …
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 20. November 2003 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 4. November 2003 - 4 T 47/03 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 4. November 2003 (4 T 47/03) aufzuheben und den Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek gemäß dem Arrestbefehls des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Oktober 2002 (8 W 68/02) zurückzuweisen,.
- BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 799/04 gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 24. März 2004 - 2 Wx 34/03 -, b) den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 4. November 2003 - 4 T 47/03 - .
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