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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 25.05.2020 - 4 T 52/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13604
LG Freiburg, 25.05.2020 - 4 T 52/20 (https://dejure.org/2020,13604)
LG Freiburg, Entscheidung vom 25.05.2020 - 4 T 52/20 (https://dejure.org/2020,13604)
LG Freiburg, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 4 T 52/20 (https://dejure.org/2020,13604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Betreuervergütung: Gesonderte Pauschale für Abwicklung und Auflösung der zuletzt genutzten Mietwohnung

  • IWW

    § 5a Abs. 1 Nr. 2 VBVG
    Betreuung, wohnungsauflösung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalvergütung umfasst nicht Tätigkeiten des Betreuers bei Wohnungsauflösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gesonderte Vergütungspauschale für Abwicklung und Auflösung des Wohnraums des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütung des Betreuers bei Abwicklung und Auflösung des gemieteten Wohnraums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1773
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Freiburg, 24.11.2023 - 4 T 183/23

    Gesonderte Vergütungspauschale für einen Betreuer für die notwendige Tätigkeit …

    Zur Begründung hat es ausgeführt, der mit der Wohnungsauflösung verbundene organisatorische Mehraufwand stelle eine gewöhnliche Tätigkeit des Betreuers dar und rechtfertige keine Zusatzpauschale gemäß § 10 VBVG (unter Zitat der Kammer, LG Freiburg, Beschl. v. 25.05.2020 - 4 T 52/20 , BeckRS 2020, 10768).

    Rn. 10 Zur Begründung ist zunächst auf die in Bezug genommene Entscheidung der Kammer vom 25.05.2020 (a.a.O.) zu verweisen, deren Begründung ungeachtet der geänderten gesetzlichen Norm nach wie vor trägt.

  • LG Aachen, 21.12.2023 - 3 T 266/23

    Gesonderte Pauschale

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Landgerichts Freiburg (Beschl. v. 25.05.2020 - Az. 4 T 52/20 - sowie Beschl. v. 24.11.2023 - Az. 4 T 183/23 -) fallen die von der Beteiligten zu 2) angeführten Tätigkeiten bei sämtlichen Betroffenen an, die in einer Mietwohnung leben und diese sodann aufgeben müssen - unabhängig vom vorhandenen Vermögen.
  • AG Aachen, 26.09.2023 - 800D XVII 373/23
    Rn. 4 Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des LG Freiburg (Breisgau) vom 25.05.2020 - 4 T 52/20 an (entgegen LG Hamburg vom 08.12.2022, 314 T 37/22).
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