Rechtsprechung
| VGH Hessen, 13.09.1995 - 4 TG 2358/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 34 BauGB
(Nachbarschutz gemäß VwGO § 80a gegen überdimensionalen, einseitigen Anbau an ein Reihenhaus im unbeplanten Bereich - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für zusätzliche Maßnahmen (hier Stillegung der Bauarbeiten)) - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 23.06.1995 - 2 G 91/95
- VGH Hessen, 13.09.1995 - 4 TG 2358/95
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 309
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 31.01.1986 - 4 UE 1126/84
Auszug aus VGH Hessen, 13.09.1995 - 4 TG 2358/95
Das ist nicht der Fall, wenn eine Reihenhausgruppe mit einer einheitlichen Bauflucht besteht, die in einem Fall durchbrochen werden soll (Hess. VGH, U. v. 31.01.1986 - 4 UE 1126/84 - HessVGRspr. 1986, S. 49 m.w.N.).Wird ein Reihenhaus im unbeplanten Innenbereich über die vorhandene Bauflucht hinaus einseitig durch einen Anbau auf der Grenze erweitert wird der Nachbar in seinem Recht auf Einhaltung der Abstandsfläche verletzt (Hess. VGH, U. v. 31.01.1986 (a.a.O.)).
- VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben
Auszug aus VGH Hessen, 13.09.1995 - 4 TG 2358/95
Rn. 27 durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 01.08.1991 - 4 TG 1244/91 - BRS 52 Nr. 200 = DVBl. 1992, 45). - VGH Hessen, 04.09.1987 - 4 UE 1048/85
Einfügen der Bebauung im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks
Auszug aus VGH Hessen, 13.09.1995 - 4 TG 2358/95
Rn. 34 (Grundlegend Beschluß des Senats vom 17.12.1984, BRS 42 Nr. 77 = ESVGH 35, 126 = HSGZ 85, 166; U. v. 04.09.1987 - 4 UE 1048/85 - HessVGRspr. 1988, 12). - VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 TG 2545/84
Auszug aus VGH Hessen, 13.09.1995 - 4 TG 2358/95
Rn. 34 (Grundlegend Beschluß des Senats vom 17.12.1984, BRS 42 Nr. 77 = ESVGH 35, 126 = HSGZ 85, 166; U. v. 04.09.1987 - 4 UE 1048/85 - HessVGRspr. 1988, 12).
- OVG Thüringen, 26.07.1996 - 1 EO 662/95
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nachbarwiderspruch; …
Dafür gibt es im vorliegenden Fall keinerlei Anhaltspunkte (HessVGH, Beschluß vom 13. September 1995 - 4 TG 2538/95 - in NVwZ-RR 96, 309). - VGH Hessen, 15.09.2003 - 11 TG 1997/03
Rückwirkende Änderung des Rangstichtags für Bezirksschornsteinfegermeister mit …
Nur dann, wenn die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens als offen zu betrachten sind, ist über das Rechtsschutzbegehren unter Abwägung der sonstigen Belange der Beteiligten zu befinden (vgl. etwa Hess. VGH, Beschluss vom 13. September 1995 - 4 TG 2358/95 -, NVwZ-RR 1996, 309). - VGH Hessen, 22.07.2015 - 4 A 1636/14 ïEUR und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 1. August 1991 - 4 TG 1244/91 -, DVBl. 1992 S. 45, Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 4 TH 3032/94 - a.a.O., Beschluss vom 13. September 1995 - 4 TG 2358/95 -, NVwZ-RR 1996 S. 309).
- VGH Hessen, 22.06.1998 - 4 TM 2325/98
Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen eine Behörde bei Sicherungsanordnungen; kein …
Zwar besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Rahmen eines auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 a VwGO gerichteten Antragsverfahrens des Nachbarn für die Anordnung einstweiliger Sicherungsmaßnahmen kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen und glaubhaft gemacht werden, daß der Bauherr sich einer gerichtlichen Anordnung der aufschiebenden Wirkung widersetzen und illegal bauen werde und die Bauaufsichtsbehörde ihrer Pflicht, die Bauarbeiten notfalls unverzüglich einzustellen, nicht nachkommen würde (Hess. VGH, B. v. 13.09.1995 - 4 TG 2358/95 - BRS 57 Nr. 220 = HessVGRspr. 1996, 55). - VG Magdeburg, 22.01.2013 - 5 A 352/11
Rückforderung von Ausbildungskosten bei Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis …
Dieser Vorteil besteht in den ersparten Kosten, die der als Kriegsdienstverweigerer anerkannte Soldat in Ausbildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr hätte aufwenden müssen, um die während der Ausbildung bei der Bundeswehr gewonnenen und in seinem weiteren Berufsleben verwertbaren Spezialkenntnisse und -fähigkeiten zu erlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 2 B 49/96 -, NVwZ-RR 1996, 309 [m. w. N.]). - VG Hannover, 13.09.2013 - 2 A 3056/12
Ausbildungsgeld; Bemessungsgrundsätze; besondere Härte; Entlassung; Erstattung …
Dieser Vorteil besteht in den ersparten Kosten, die der als Kriegsdienstverweigerer anerkannte Soldat in Ausbildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr hätte aufwenden müssen, um die während der Ausbildung bei der Bundeswehr gewonnenen und in seinem weiteren Berufsleben verwertbaren Spezialkenntnisse und -fähigkeiten zu erlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 2 B 49/96 -, NVwZ-RR 1996, 309 [m. w. N.]).
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