Rechtsprechung
| VGH Hessen, 15.01.2004 - 4 TG 3441/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Judicialis
HBO 1957 § 4; ; HBO 1957 § 8; ; VwGO § 94; ; VwGO § 122; ; VwGO § 130
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Naturschutz, Landschaftsschutz - Aussetzung, Begründung, Bestandsschutz, Duldungsverwaltungsakt, Kostenentscheidung, Nutzung, Wiederaufnahme, Zwischenverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Aufhebung der Aussetzung eines Klageverfahrens nach VwGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Erlass eines Duldungsverwaltungsaktes aufgrund baurechtlichem Bestandsschutz; Einreichung sämtlicher Bauvorlagen als Voraussetzungen für die Erteilung eines Duldungsverwaltungsaktes; Bauliche Anlage zur Imkertätigkeit
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 26.11.2003 - 8 E 1196/00
- VGH Hessen, 15.01.2004 - 4 TG 3441/03
Papierfundstellen
- ESVGH 54, 149
- NVwZ-RR 2004, 390
- DÖV 2005, 35 (Ls.)
- BauR 2005, 597 (Ls.)
- ZfBR 2004, 479 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 TH 1864/94
Bestandsschutz bei illegaler Nutzung - Duldungsverwaltungsakt - Nutzungsverbot - …
Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2004 - 4 TG 3441/03
In einem solchen Fall hat der Antragsteller mit dem Antrag auf Erteilung des Duldungsverwaltungsaktes sämtliche Bauvorlagen einzureichen, die es der Bauaufsichtsbehörde ermöglichen, festzustellen, dass die Nutzung früher über einen maßgeblichen Zeitraum sowohl bauplanungs- als auch bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig war und dass der Bestandsschutz seitdem nicht durch eine Nutzungsänderung erloschen ist (Hess. VGH, Beschluss vom 10.11.1994 - 4 TH 1864/94 -, ESVGH 45, 236 und BRS 57 Nr. 295). - VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 9 S 1464/01
Beschwerde wegen fehlerhafter Verfahrensaussetzung bei anderweitiger Vorlage an …
Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2004 - 4 TG 3441/03
Das Beschwerdeverfahren über die Aussetzung eines Verfahrens nach § 94 VwGO stellt ein nichtstreitiges Zwischenverfahren dar, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen; dies gilt auch dann, wenn einer der Beteiligten - wie hier - einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt hat (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.05.1998 - 14 S 812/98 - Justiz 1998, 578 und Beschluss vom 19. September 2001 - 9 S 1464/01 - ESVGH 52, 123 f.). - VGH Baden-Württemberg, 26.05.1998 - 14 S 812/98
Aussetzung des Verfahrens wegen eines beim BVerwG zur Frage anhängigen …
Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2004 - 4 TG 3441/03
Das Beschwerdeverfahren über die Aussetzung eines Verfahrens nach § 94 VwGO stellt ein nichtstreitiges Zwischenverfahren dar, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen; dies gilt auch dann, wenn einer der Beteiligten - wie hier - einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt hat (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.05.1998 - 14 S 812/98 - Justiz 1998, 578 und Beschluss vom 19. September 2001 - 9 S 1464/01 - ESVGH 52, 123 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17
Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die …
Dadurch unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von Beschwerdeverfahren sonstiger Art, die nichtstreitige Zwischenverfahren darstellen und bei denen sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, wie etwa bei Beschlüssen über die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO (vgl. hierzu VGH Mannheim…, Beschluss vom 26. Mai 1998 - 14 S 812/98 - juris Rn. 5; VGH Kassel, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 4 TG 3441/03 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 6 E 2989/09 - juris Rn. 18;… Beschluss vom 23. September 2013 - 1 E 1560/13 - juris Rn. 6). - VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09
Aussetzung des Verfahrens in Parallelverfahren
Das Beschwerdeverfahren über die Aussetzung eines Verfahrens nach § 94 VwGO stellt ein nichtstreitiges Zwischenverfahren dar, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen; dies gilt auch dann, wenn einer der Beteiligten - wie hier - einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt hat (Hess. VGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 4 TG 3441/03 -, ESVGH 54, 149). - VGH Hessen, 12.03.2021 - 2 A 2302/19 Nach den Beschlüssen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2004 - 4 TG 3441/03 - (NVwZ-RR 2004, 390) und vom 10. November 1994 - 4 TH 1864/94 - (…juris Rn. 28 f.) besteht gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ein Anspruch auf Erlass eines Duldungsverwaltungsaktes, der die Feststellung des Bestandsschutzes enthält, wenn eine formell und nach heutigem Recht materiell illegale Nutzung Bestandsschutz genießt.
Eine Divergenz ist auch nicht zu den Beschlüssen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2004 - 4 TG 3441/03 - (NVwZ-RR 2004, 390) und vom 10. November 1994 - 4 TH 1864/94 - (…juris Rn. 28 f.) dargetan, wonach ein Anspruch gegenüber der Bauaufsichtsbehörde auf Erlass eines Duldungsverwaltungsaktes bestehe, der die Feststellung des Bestandsschutzes enthalte, wenn eine formell und nach heutigem Recht materiell illegale Nutzung Bestandsschutz genießt.
- VGH Hessen, 06.12.2012 - 6 E 2128/12
Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO
Im Unterschied zu Beschwerdeverfahren sonstiger Art, die nichtstreitige Zwischenverfahren darstellen - etwa bei Beschlüssen über die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009 - 6 E 2989/09 -, ESVGH 60, 251; Beschluss vom 15.01.2004 - 4 TG 3441/03 -, ESVGH 54, 1499) -, bei denen sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, wird mit der Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO - für das gesamte weitere Verfahren bindend (…Dolde/Porsch, a.a.O., § 75 Rdnr. 10) - das Vorliegen eines zureichenden Grundes für die Nichtentscheidung über den Antrag durch die Behörde festgestellt. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2012 - 1 O 4/12
Zur Unzulässigkeit von Untätigkeitsbeschwerden
Hinsichtlich etwaiger außergerichtlicher Kosten gilt Folgendes: Beim Untätigkeitsbeschwerdeverfahren handelt es sich vergleichbar mit einem Beschwerdeverfahren betreffend die erstinstanzliche Aussetzung eines Verfahrens nach § 94 VwGO (vgl. hierzu OVG Greifswald, Beschl. v. 05.02.2010 - 1 O 125/09 - Beschl. v. 09.03.2010 - 2 O 6/10 -, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 11.12.2009 - 6 E 2989/09 -, juris; Beschl. v. 15.01.2004 - 4 TG 3441/03 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris) um ein nichtstreitiges Zwischenverfahren, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen. - VGH Bayern, 03.03.2016 - 3 C 15.2578
Aussetzung einer Schadensersatzklage wegen sachgleichen Strafverfahrens
Rn. 6 1. Die Beschwerde ist zulässig, da die Aussetzung des Verfahrens nicht zu den prozessleitenden Maßnahmen im Sinn des § 146 Abs. 2 VwGO gehört (…vgl. BayVGH, B. v. 14.7.2015 - 4 C 15.1090 - juris Rn. 6; HessVGH, B. v. 15.1.2004 - 4 TG 3441/03 - NVwZ-RR 2004, 390; SächsOVG, B. v. 13.8.1997 - 1 S 93/97 - NVwZ-RR 1998, 339). - VGH Bayern, 27.06.2007 - 7 C 07.1326
Beschwerde gegen Aussetzung des Verfahrens; Voraussetzungen einer …
Eine Kostenentscheidung war im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht zu treffen, da es sich um ein nichtstreitiges Zwischenverfahren handelt, in dem sich die Beteiligten nicht im prozessualen Sinne als Gegner gegenüberstehen (VGH BW vom 26.5.1998 Justiz 1998, 578; vom 19.9.2001 NVwZ-RR 2002, 236/237; HessVGH vom 15.1.2004 NVwZ-RR 2004, 390; Rennert in Eyermann, VwGO, RdNr. 8 zu § 94; Olbertz in Schoch u.a., VwGO, RdNr. 16 vor § 154). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2011 - 6 E 121/11
Möglichkeit der Aussetzung eines Verfahrens analog § 94 …
Rn. 13 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2008 - 12 E 761/08 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 17. November 2009 - 8 OB 203/09 -, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 4 TG 3441/03 -, NVwZ-RR 2004, 390; Bay. VGH, Beschluss vom 9. Juli 2001 - 1 C 01.970 -, NVwZ-RR 2002, 156; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 161 Rn. 9, jeweils mit weiteren Nachweisen. - VG Gießen, 03.07.2006 - 1 E 1270/06
Anspruch auf Erlass eines Duldungsverwaltungsaktes im Baurecht
Rn. 21 Ein Duldungsverwaltungsakt kommt nach Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.02.1979 - IV C 86.76 -, NJW 1980, 252; OVG Berlin, Urteil vom 11.03.1966 - II B 18.65 -, BRS 17 Nr. 149; Hess. VGH, Beschluss vom 10.11.1994 - 4 TH 1864/94 -, ESVGH 45, 236 = BRS 57 Nr. 259; Beschluss vom 15.01.2004 - 4 TG 3441/03 -, NVwZ-RR 2004, 390; Bay. VGH, Urteil vom 06.12.2001 - 1 B 00.2488 -, UPR 2002, 152 = BayVBl. 2002, 737) und Literatur (…vgl. Finkelnburg/Ortloff, a.a.O., S. 209;… T., a.a.O., § 72 Rn. 129) auch in Betracht, wenn ein zuvor formell illegales Vorhaben zu einem früheren Zeitpunkt materiell legal war und die illegale Nutzung über einen längeren Zeitraum ausgeübt wurde, so dass es Bestandsschutz genießt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".