Rechtsprechung
| VGH Hessen, 23.01.1997 - 4 TG 4829/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 705 BGB, § 61 Nr 2 VwGO
Streit um eine Baugenehmigung - zur Beteiligungsfähigkeit einer Bauherrengemeinschaft als GbR - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist eine GbR im Streit um eine Baugenehmigung beteiligungsfähig? (IBR 1997, 345)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1938
- NVwZ 1997, 922 (Ls.)
- BB 1997, 756
- DB 1997, 1128
- BauR 1998, 1222
- ZfBR 1998, 215 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 8 S 2794/92
Bauherrengemeinschaft als beteiligungsfähige Vereinigung nach VwGO § 61 Nr 2; …
Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 4 TG 4829/96
Die Bauherrengemeinschaft kann Trägerin des Rechts sein, ein Grundstück zu bebauen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22.02.1992 - 8 S 2794/94 -, NVwZ-RR 1993, 334). - BFH, 11.02.1987 - II R 103/84
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - Grundstück - Kauf - Steuerbescheid - …
Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 4 TG 4829/96
Zu Unrecht stützt das Verwaltungsgericht seine gegenteilige Auffassung auf die Kommentierung von Kopp zum Verwaltungsverfahrensgesetz, da dort die Bauherrengemeinschaft ausdrücklich als beteiligungsfähig aufgeführt ist (…vgl. Kopp, VwVfG, 5. Aufl., § 11, Rn. 14, ders, VwGO, 10. Aufl., § 61, Rn. 14; vgl. auch BFH, Urteil vom 11.02.1987 - II R 103/84 -, NJW 1987, 1720 zur Beteiligungsfähigkeit der GbR bei einem Steuerbescheid über Grunderwerbssteuer und Hess. VGH, Urteil vom 23.11.1990 - 14 UE 2757/86 -, NJW-RR 1992, 1501 zur Beteiligungsfähigkeit einer GbR im Streit um die Erteilung einer Investitionszulagenbescheinigung). - BFH, 22.10.1986 - II R 118/84
Zur Rechtsbehelfsbefugnis bei einem gegen eine GbR als Steuerschuldnerin …
Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 4 TG 4829/96
Die gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts getroffene Feststellung der Nichtigkeit einer ihr erteilten Baugenehmigung kann nur durch gemeinschaftlich von allen Gesellschaftern eingelegten Rechtsbehelf angegriffen werden (vgl. BFH, Urteil vom 22.10.1986 - II R 118/84 -, NJW 1987, 1719 bezüglich der Anfechtung eines Steuerbescheids). - VGH Hessen, 23.11.1990 - 14 UE 2757/86
Beteiligungsfähigkeit einer Bauherrengemeinschaft in der Form einer Gesellschaft …
Auszug aus VGH Hessen, 23.01.1997 - 4 TG 4829/96
Zu Unrecht stützt das Verwaltungsgericht seine gegenteilige Auffassung auf die Kommentierung von Kopp zum Verwaltungsverfahrensgesetz, da dort die Bauherrengemeinschaft ausdrücklich als beteiligungsfähig aufgeführt ist (…vgl. Kopp, VwVfG, 5. Aufl., § 11, Rn. 14, ders, VwGO, 10. Aufl., § 61, Rn. 14; vgl. auch BFH, Urteil vom 11.02.1987 - II R 103/84 -, NJW 1987, 1720 zur Beteiligungsfähigkeit der GbR bei einem Steuerbescheid über Grunderwerbssteuer und Hess. VGH, Urteil vom 23.11.1990 - 14 UE 2757/86 -, NJW-RR 1992, 1501 zur Beteiligungsfähigkeit einer GbR im Streit um die Erteilung einer Investitionszulagenbescheinigung).
- VG Frankfurt/Main, 02.04.2026 - 2 L 117/26
Keine aufschiebende Wirkung bei Feststellung der Nichtigkeit wegen tatsächlicher …
Ein anderer Schluss lässt auch der von der Antragstellerin angeführten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Januar 1997 ( 4 TG 4829/96 -, juris, Rn. 18 ) nicht zu.Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Januar 1997 ( 4 TG 4829/96 -, juris, Rn. 18 ) ist jedoch vor allem deswegen nicht auf den hiesigen Fall übertragbar, weil im vorliegenden Fall ein Wiederaufleben des Zuteilungsbescheids rein denklogisch ausgeschlossen ist.
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 K 278/02
Keine Bekanntmachung der Norm vor Ausfertigung
Anerkannt ist jedenfalls, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Bauherrengemeinschaft im Streit um die Erteilung einer Baugenehmigung beteiligungsfähig ist, da sie Trägerin der Erlaubnis sein kann, ein Grundstück zu bebauen (VGH BW, Beschl. v. 22.12.1992 - 8 S 2794/92 -, NVwZ-RR 1993, 334; HessVGH, Beschl. v. 23.01.1997 - 4 TG 4829/96 -, NJW 1997, 1938; SächsOVG, Beschl. v. 16.07.2001 -, NJW 2002, 1361). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - 2 D 4/20
Rechtmäßigkeit der Änderung eines Flächennutzungsplans um einen Golfplatz
Rn. 34 vgl. nur OVG NRW, Urteil vom 9. Oktober 2017 - 2 D 98/15.NE -, juris; VGH C. .-Württ., Beschl. v. 22. Dezember 1992 - 8 S 2794/92 -, NVwZ-RR 1993, 334; Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 1997 - 4 TG 4829/96 -, NJW 1997, 1938; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Juli 2001, NJW 2002, 1361, und Urteil vom 26. November 2002 - 1 D 36/01 -, UPR 2004, 450 -.
- VG Regensburg, 20.02.2020 - RO 2 K 17.1866
Baugenehmigung, Bebauungsplan, Bauantrag, Vorhaben, Bescheid, Klagebefugnis, …
Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in Form der Bauherrengemeinschaft kann daher als Trägerin des Rechts, ein Grundstück zu bebauen, Antragstellerin im Baugenehmigungsverfahren und Adressatin einer Baugenehmigung oder auch eines Ablehnungsbescheids sein (vgl. zum Ganzen HessVGH, B.v. 23.01.1997 - 4 TG 4829/96 -, juris m.w.N.). - VG Gera, 24.10.2001 - 5 K 14/99
Rückgabe eines enteigneten Unternehmens; Vermögenswerte als Gegenstand einer …
Angesichts dieser anhand des Klageschriftsatzes nicht eindeutig bestimmbaren Person des Klägers - Gesellschaft oder Gesellschafter - und der Frage, ob einer GbR überhaupt - vermögensrechtliche - Ansprüche zustehen können (zweifelnd VG Meiningen, Beschluß vom 19. Mai 1994 - 5 E 227/94.ME - zitiert nach Juris), sie als solche partei- und prozessfähig sein kann, oder dies nur die der Gesellschaft angehörenden Gesellschafter sein können, ergibt eine den Anforderungen der §§ 86 und 88 VwGO gerecht werdende Auslegung des antragstellerischen Begehrens (vgl. HessVGH, Beschluß vom 23. Januar 1997 - 4 TG 4829/96 -, NJW 1997, 1938ff), dass die Klage nicht nur im Namen der GbR, sondern auch von den Gesellschaftern in gesamthänderischer Bindung selbst erhoben werden sollte. - VG Regensburg, 20.02.2020 - RO 2 K 17.1883
Baugenehmigung, Bebauungsplan, Bauantrag, Vorhaben, Klagebefugnis, Bescheid, …
Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in Form der Bauherrengemeinschaft kann daher als Trägerin des Rechts, ein Grundstück zu bebauen, Antragstellerin im Baugenehmigungsverfahren und Adressatin einer Baugenehmigung oder auch eines Ablehnungsbescheids sein (vgl. zum Ganzen HessVGH, B.v. 23.01.1997 - 4 TG 4829/96 -, juris m.w.N.). - VG Darmstadt, 05.10.2010 - 9 K 1230/09
Ersatzzustellung eines Bescheides an eine BGB-Gesellschaft - …
Anerkannt ist insbesondere, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Bauherrengemeinschaft im Streit um die Erteilung einer Baugenehmigung beteiligungsfähig ist (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 16.06.2005 - 2 K 278/02 - HessVGH, Beschluss vom 23.01.1997, - 4 TG 4829/96 -, beide zitiert nach juris). - VG Gießen, 20.09.1999 - 10 E 1432/97
Erhebung von Prüfentgelten für die Prüfung von Röntgeneinrichtungen durch eine …
Sie ist als nicht rechtsfähige Vereinigung i.S.d. § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig, soweit ihr ein Recht zustehen kann (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 23.01.1997, 4 TG 4829/96 zur Frage der Beteiligungsfähigkeit einer Bauherrengemeinschaft m.w.N.).
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