Rechtsprechung
| VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 1336/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 3 GG, § 6 BauNVO, § 83 Abs 1 BauO HE 1976, § 87 Abs 1 S 1 BauO HE 1976
Baugenehmigung für Nutzungsänderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 22.02.1988 - IV/1 H 2492/87
- VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 1336/88
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- VGH Hessen, 23.12.1988 - 4 TH 4362/88
Keine Konzentrationswirkung einer Gaststättenerlaubnis gegenüber einer …
Auszug aus VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 1336/88
Dementsprechend hat der Senat die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung gemäß § 83 HBO, mit der das bauaufsichtliche Nutzungsverbot auf die formelle Illegalität baulicher Anlagen gestützt wird, mit dem gesetzlich geregelten präventiven Bauverbot für genehmigungspflichtige Vorhaben (§ 96 Abs. 7 HBO) begründet, und zwar auch im Falle einer geänderten Nutzung einer genehmigten Bausubstanz (vgl. für die Änderung der Nutzung einer Dorfgaststätte in eine Diskothek Hess. VGH, Beschluß vom 23.12.1988 -- 4 TH 4362/88 -- m.w.N;… Beschluß vom 25.04.1983 -- 4 TH 12/83 -- BRS 40 Nr. 166 = GewA 1983 S. 343 = NVwZ 1983, S. 687; Umnutzung von Wohn- in Büronutzung: Beschluß vom 08.07.1982 -- 4 TH 40/82 -- Hess. VGRspr.Im Falle der Miete ist es Sache des Vermieters, dafür Sorge zu tragen, daß der Mietvertrag mit dem vereinbarten Inhalt abgeschlossen werden kann, und Sache des Mieters, sich dessen zu vergewissern (Hess. VGH, Beschluß vom 23.12.1988, a.a.O.).
- VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65
Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung
Auszug aus VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 1336/88
Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 -- B IV 21/76 -- ESVGH 15, 153/154 und vom 14.07.1971 -- IV TH 25/71 -- BRS 24 Nr. 205; ständige Rechtsprechung. - VGH Hessen, 14.07.1971 - IV TH 25/71
Auszug aus VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 1336/88
Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 -- B IV 21/76 -- ESVGH 15, 153/154 und vom 14.07.1971 -- IV TH 25/71 -- BRS 24 Nr. 205; ständige Rechtsprechung.
- BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85
Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch …
Auszug aus VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 1336/88
Der Bestandsschutz endet mit dem tatsächlichen Beginn einer andersartigen Nutzung, sofern diese erkennbar nicht nur vorübergehend ausgeübt werden soll (BVerwG, Urteil vom 25.03.1988 -- 4 C 21/85 -- BauR 88, 569 = NuR 89, 128). - VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85
Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz; …
Auszug aus VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 1336/88
Es ist erforderlich, daß die Behörde planmäßig vorgeht und weder in ihrem Plan noch bei seiner Ausführung willkürliche Ausnahmen macht (Hess. VGH, Beschluß vom 12.07.1985 -- 4 TH 530/85 -- BRS 44 Nr. 198 = Hess. VGRspr. 1986, 56 = NuR 1986, 125 = NVwZ 1986, 683). - VGH Hessen, 08.11.1979 - IV OE 51/75
Bauplanungsrecht: Begriff der Nutzungsänderung, Zulässigkeit von Räumen für freie …
Auszug aus VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 1336/88
Eine in diesem Sinne rechtsbedeutsame Nutzungsänderung liegt dann vor, wenn sich eine neue Nutzung von der bisherigen dadurch unterscheidet, daß sie anderen oder weitergehenden bauordnungsrechtlichen oder bauplanungsrechtlichen Anforderungen unterworfen ist oder sein könnte (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 08.11.1979 -- IV OE 51/75 -- Hess. VGRspr. 1980, 50). - VGH Hessen, 12.10.1979 - IV TH 76/79
Auszug aus VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 1336/88
Rn. 34 Es soll vermieden werden, daß sich derjenige, der sich über das formelle Baurecht hinwegsetzt, gegenüber dem gesetzestreuen Antragsteller mindestens einen zeitweiligen Vorteil verschafft und einen Anreiz zur Gesetzesverletzung hat, nicht zuletzt im Hinblick auf die Dauer des Verwaltungsstreitverfahrens einschließlich Vorverfahren (Hess. VGH, Beschluß vom 12.10.1979 -- IV TH 76/79 -- Hess. VGRspr. 1980, S. 5). - VGH Hessen, 25.04.1983 - 4 TH 12/83
Auszug aus VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 1336/88
Dementsprechend hat der Senat die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung gemäß § 83 HBO, mit der das bauaufsichtliche Nutzungsverbot auf die formelle Illegalität baulicher Anlagen gestützt wird, mit dem gesetzlich geregelten präventiven Bauverbot für genehmigungspflichtige Vorhaben (§ 96 Abs. 7 HBO) begründet, und zwar auch im Falle einer geänderten Nutzung einer genehmigten Bausubstanz (vgl. für die Änderung der Nutzung einer Dorfgaststätte in eine Diskothek Hess. VGH, Beschluß vom 23.12.1988 -- 4 TH 4362/88 -- m.w.N; Beschluß vom 25.04.1983 -- 4 TH 12/83 -- BRS 40 Nr. 166 = GewA 1983 S. 343 = NVwZ 1983, S. 687; Umnutzung von Wohn- in Büronutzung: Beschluß vom 08.07.1982 -- 4 TH 40/82 -- Hess. VGRspr. - VGH Hessen, 01.12.1972 - IV OE 1/71
Auszug aus VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 1336/88
Dies muß umso mehr gelten, wenn sie von dritter Seite, beispielsweise durch gerichtlichen Hinweis auf mögliche Vergleichsfälle hingewiesen werden (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 01.12.1972 -- IV OE 1/71 -- Hess. VGRspr. 1973, 69).
- VG Gießen, 17.05.2004 - 1 G 2027/04
Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid für einen SB-Verbrauchermarkt
Rn. 36 Der Ausnahmefall der Nutzungsänderung, die die durch die Baugenehmigung dem verwirklichten Vorhaben vermittelte formelle Legalität entfallen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1956 - I C 93.54 -, BVerwGE 3, 351; Urteil vom 23.02.1979 - IV C 86.76 -, BauR 1979, 228 = BayVBl. 1979, 504; Hess. VGH, Urteil vom 09.06.1983 - II OE 73/82 -, ESVGH 34, 150; Beschluss vom 20.12.1994 - 3 TH 2631/94 -, BRS 56 Nr. 77; Beschluss vom 02.05.1989 - 4 TH 1336/88 -, HessVGRspr. - VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 8 L 1728/11
Stilllegung einer Baustelle
Bei einem Einschreiten gegen einen rechtswidrigen Zustand darf die Bauaufsichtsbehörde im Regelfall ihre Ermessenserwägungen (Entschließungsermessen) und auch die Begründung der Verfügung (vgl. § 39 Abs. 1 Satz 3 HVwVfG) darauf beschränken, dass sie zum Ausdruck bringt, ihr gehe es um die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 27.06.1996 - 1 EO 425/95 -, ThürVBl. 1997; Hess. VGH, Beschluss vom 02.05.1989 - 4 TH 1336/88 -, HessVGRspr 1990, 2 ff.;… Beschluss vom 23.12.1988 - 4 TH 4362/88 - Hornmann, a.a.O., § 53 Rn. 91 f., § 72 Rn. 44 ff.). - VGH Hessen, 16.02.2009 - 4 B 2481/08 Eine in diesem Sinne rechtsbedeutsame Nutzungsänderung liegt dann vor, wenn sich eine neue Nutzung von der bisherigen dadurch unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen unterworfen ist oder sein könnte (Hess. VGH, Beschluss vom 02.05.1989 - 4 TH 1336/88 - Hess. VGRspr. 1990, 2).
Diese neue Zweckbestimmung ist auch geeignet, bauordnungsrechtliche Belange zu berühren, da die Nutzung als Straußwirtschaft die bauordnungsrechtliche Frage nach zusätzlichem Stellplatzbedarf (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: Hess. VGH, Beschluss vom 02.05.1989, a.a.O.) aufwirft.
- VGH Hessen, 27.09.1996 - 4 UE 1284/96
Denkmalschutz: ungenehmigter Austausch von alten Holzfenster gegen …
Das schließt nicht aus, daß auch ein zunächst isoliertes Vorgehen nach Lage des Einzelfalles sachgerecht und willkürfrei erscheinen kann, so z. B., wenn die Behörde auf eine illegale Bautätigkeit zeitnah reagiert (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1991 - 4 UE 721/87 - Beschluß vom 02.05.1989 - 4 TH 1336/88 - AgrarR 1991, 25 = HessVGRspr. 1990, 2). - VGH Hessen, 01.11.2022 - 3 A 803/20
Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes einer Gesamtanlage; …
Das schließt nicht aus, dass auch ein zunächst isoliertes Vorgehen nach Lage des Einzelfalles sachgerecht und willkürfrei erscheinen kann, so z. B., wenn die Behörde auf eine illegale Bautätigkeit zeitnah reagiert (vgl. VGH Kassel…, Urteil vom 04.07.1991 - 4 UE 721/87 -, juris Rdnr. 49; Beschluss vom 02.05.1989 - 4 TH 1336/88 -). - VG Gießen, 16.12.2005 - 1 G 3906/05
OBI-Markt in Gladenbach darf Heimtiersortiment weiter führen
- I C 93.54 -, BVerwGE 3, 351; Urteil vom 23.02.1979 - IV C 86.76 -, BauR 1979, 228 [BVerwG 23.02.1979 - 4 C 86.76] = BayVBl. 1979, 504; Hess. VGH, Urteil vom 09.06.1983 - II OE 73/82 -, ESVGH 34, 150; Beschluss vom 20.12.1994 - 3 TH 2631/94 -, BRS 56 Nr. 77; Beschluss vom 02.05.1989 - 4 TH 1336/88 -, HessVGRspr.
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