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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1346
VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87 (https://dejure.org/1988,1346)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.05.1988 - 4 TH 3616/87 (https://dejure.org/1988,1346)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 (https://dejure.org/1988,1346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Fehlende Anhörung: Voraussetzung für wirksame Nachholung im gerichtlichen Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 113
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 04.12.1986 - 4 TH 1500/86

    Verletzung rechtlichen Gehörs; zur Nachholung im gerichtlichen …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87
    Selbst wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 HVwVfG erfüllt wären, hätte die Antragsgegnerin nur wirksam von der Anhörung absehen können, indem sie unter Berufung auf diese Vorschrift eine Ermessensentscheidung hinsichtlich des Verzichts auf die Anhörung getroffen hätte (vgl. den Senatsbeschluß vom 04.12.1986 - 4 TH 1500/86 - NVwZ 1987, 510;… Kopp, VwVfG, 4. Aufl., 1986, Rdnr. 30 zu § 28).

    Rn. 26 Auch der Umstand, daß die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet hat, genügt für sich allein nicht, um die Anhörungspflicht entfallen zu lassen (vgl. Hess.VGH, Beschluß vom 04.12.1986, a.a.O., m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Der Senat hat in seinen Beschlüssen vom 04.12.1986 ( - 4 TH 1500/86 - NVwZ 1987, 510) und 22.01.1988 ( - 4 TH 1418/87 - ) diese Frage noch offen gelassen, da in beiden Fällen der Behördenvortrag im Gerichtsverfahren lediglich der Verteidigung der erlassenen Anordnungen diente, ohne daß ergänzende Erwägungen angestellt worden waren, die als neue Ermessensentscheidung Ober das im gerichtlichen Aussetzungsverfahren vom Antragsteller Vorgetragene hätten angesehen werden müssen.

    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 04.12.1986 unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden (HessVGH, Beschluß vom 04.12.1986, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - BVerwG 3 C 46.81 - BVerwGE 66, 111 ff., 114; vgl. auch Krasney, NVwZ 1986, 337 ff., 343).

  • VGH Hessen, 25.04.1988 - 3 TH 546/88

    Heilung eines Anhörungsmangels

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87
    Rn. 30 Der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat unter Hinweis auf Sinn und Zweck des § 45 Abs. 1 Nr. 3 HVwVfG die Frage verneint (Beschluß vom 15.09.1987 - 3 TH 2165/87 - und Beschlüsse vom 25.04.1988 ;- 3 TH 546/88 und 3 TH 1331/88 -).

    Da eine Überprüfung des im Fehlen der vorherigen Anhörung liegenden Verfahrensfehlers immer nur aufgrund eines Widerspruchs erfolgt, würde § 45 Abs. 1 Nr. 3 HessVwVfG andernfalls leerlaufen (vgl. die Beschlüsse des 3. Senats des Hess. VGH vom 25.04.1988 - 3 TH 546/88 - und 3 TH 1331/88 -).

  • VGH Hessen, 25.04.1988 - 3 TH 1331/88

    Heilung des Anhörungsmangels - Sofortvollzug von Nutzungsuntersagung und …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87
    Rn. 30 Der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat unter Hinweis auf Sinn und Zweck des § 45 Abs. 1 Nr. 3 HVwVfG die Frage verneint (Beschluß vom 15.09.1987 - 3 TH 2165/87 - und Beschlüsse vom 25.04.1988 ;- 3 TH 546/88 und 3 TH 1331/88 -).

    Da eine Überprüfung des im Fehlen der vorherigen Anhörung liegenden Verfahrensfehlers immer nur aufgrund eines Widerspruchs erfolgt, würde § 45 Abs. 1 Nr. 3 HessVwVfG andernfalls leerlaufen (vgl. die Beschlüsse des 3. Senats des Hess. VGH vom 25.04.1988 - 3 TH 546/88 - und 3 TH 1331/88 -).

  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3354/87

    Fehlende Anhörung und Voraussetzungen für wirksame Nachholung im gerichtlichen …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87
    Das die Verfügung vom 01.10.1987 betreffende gerichtliche Eilverfahren ist unter dem Aktenzeichen 4 TH 3354/87 ebenfalls beim Senat anhängig.

    Rn. 19 Die Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin (1 roter Heftstreifen) sowie die Akte des Parallelverfahrens VG Frankfurt am Main - IV/1 H 2880/87 = Hess. VGH - 4 TH 3354/87 (mit einem roten Heftstreifen Verwaltungsvorgängen sowie mit zwei Liegenschaftsakten betreffend das Haus Zeil 23 in Frankfurt am Main) haben vorgelegen und sind Gegenstand der Beratung gewesen.

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87
    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 04.12.1986 unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden (HessVGH…, Beschluß vom 04.12.1986, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - BVerwG 3 C 46.81 - BVerwGE 66, 111 ff., 114; vgl. auch Krasney, NVwZ 1986, 337 ff., 343).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87
    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 04.12.1986 unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden (HessVGH…, Beschluß vom 04.12.1986, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - BVerwG 3 C 46.81 - BVerwGE 66, 111 ff., 114; vgl. auch Krasney, NVwZ 1986, 337 ff., 343).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1981 - 4 A 2718/79
    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87
    Es seien deshalb hohe Anforderungen an die Heilung zu stellen (OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 19.01.1981- 4 A 2718/79 - DVBI 1981, 689 f.;… Stelkens, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65

    Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87
    Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 - B IV 21/65 -, ESVGH 15, 153/154; Beschluß vom 14.07.1981 - IV TH 25/71 -, BRS 24 Nr. 205; ständige Rechtsprechung).
  • VGH Hessen, 14.07.1971 - IV TH 25/71
    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87
    Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 - B IV 21/65 -, ESVGH 15, 153/154; Beschluß vom 14.07.1981 - IV TH 25/71 -, BRS 24 Nr. 205; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87
    Dazu reiche die Anhörung in einem gerichtlichen Verfahren nicht aus (BVerwG, Urteil vom 15.12.1983 - 3 C 27/82 - NVwZ 1984, 577; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 17.01.1979 - 2 B 268/78 - DÖV 1979 606;… Stelkens in Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 2. Aufl., 1983, Rdnr. 14 zu § 45;… Klappstein in Knack, VwVfG, 2. Aufl., 1982, Rdnr. 3.3 zu § 45;… Meyer in Meyer/Borgs, VwVfG, 2. Aufl., 1982, Rdnr. 26 zu § 45).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 46/85

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung des Zugewinns bei Tod eines Ehegatten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.1979 - 2 B 268/78
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1977 - IV B 2122/77
  • VGH Hessen, 15.09.1987 - 3 TH 2165/87

    ANHÖRUNG; NACHHOLUNG; AUSSETZUNG; VERWALTUNGSVERFAHREN

  • VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15

    Heilung des Anhörungsmangels durch Einlegung des Widerspruchs

    Ob im Hinblick auf den Wortlaut von § 45 Abs. 2 VwVfG - "bis zum Abschluss" - Äußerungen und Stellungnahmen der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren überhaupt geeignet sind, die Heilung eines Anhörungsmangels im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG zu bewirken (verneinend: BVerwG, Urteil vom 24.06.2010 - 3 C 14/09 -, BVerwGE 137, 199 ff.; BSG, Urteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R -, juris; bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2010 - 10 B 270/01 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20.05.1988 - 4 TH 3616/87 -, juris), muss in diesem Verfahren nicht abschließend entschieden werden.

    Dies wäre aber bei einer Nachholung im Klageverfahren mindestens zu fordern (so auch: OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2010 - 10 B 270/01 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20.05.1988 - 4 TH 3616/87 -, juris).

  • VG Wiesbaden, 26.03.2021 - 3 L 694/20

    Zur Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin wegen fehlender charakterlicher …

    Gemeint sind hier besonders wichtige öffentliche Interessen, die gegenüber dem Zweck der Anhörung und gegenüber den Interessen des Betroffenen daran unzweifelhaft Vorrang haben, z.B. der Schutz von Menschenleben oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (Hess. VGH, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 -, RdNr. 27, juris).
  • VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 824/11

    Stilllegung eines Kernkraftwerks

    Die Ermessensentscheidung bedarf einer Begründung, die erkennen lässt, auf welchen Erwägungen die Entscheidung, von der Anhörung abzusehen, beruht (…Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 3. Aufl., 2013, § 28 VwVfG Rdnr. 35; Hess. VGH, Beschlüsse vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, NVwZ-RR 2012, 163 und vom 20.05.1988 - 4 TH 3616/87 -, NVwZ-RR 1989, 113).

    OVG, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 1 MA 4216/01 -, NVwZ-RR 2002, 822; mit Einschränkungen: Hess. VGH, Beschluss vom 20.Mai 1988 - 4 TH 3616/87 -, a.a.O.).

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