Rechtsprechung
| VGH Hessen, 11.09.1998 - 4 TZ 4364/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 22 Abs 2 BauNVO
(Zum Begriff des Doppelhauses im Sinne de BauNVO § 22 Abs 2) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1997 - 10 B 1869/97
Gemeinde; Baugenehmigung; Antrag; Planungshoheit; Zulässigkeit von Doppelhäusern; …
Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1998 - 4 TZ 4364/97
Als Festsetzung über das Maß der baulichen Nutzung ist die Festsetzung Doppelhaus jedoch nicht durch eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gedeckt und daher rechtswidrig (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 14.08.1997 - 10 B 1869/97 - NWVBl. 1998, S. 313 bis 315). - OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 L 3209/94
Bauweise; Einzelhaus; Dringender Wohnbedarf; Festsetzungen eines Bebauungsplans; …
Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1998 - 4 TZ 4364/97
Als Festsetzung über die Bauweise gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO regelt die Festsetzung "Doppelhaus" die Stellung der Gebäude im Verhältnis zur Grundstücksgrenze mit der Folge, daß an einer Seite des Baugrundstücks angebaut werden muß, während an der anderen Seite ein Grenzabstand einzuhalten ist (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 08.12.1995 - 1 L 3209/94 - NVwZ-RR 1996, S. 489 bis 491). - VGH Hessen, 03.09.1997 - 4 TZ 2462/97
Fehlendes Rechtsschutzinteresse an der Fortführung des Zulassungsverfahrens; …
Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1998 - 4 TZ 4364/97
Der Verwaltungsgerichtshof ist als das zur Zeit allein mit der Sache befaßte Gericht zuständig, über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (Hess. VGH, Beschluß vom 03.09.1997 - 4 TZ 2462/97 - ESVGH 48, S. 40 f.).
- VGH Hessen, 25.11.1999 - 4 UE 2222/92
Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Anspruch auf Einschreiten der …
OVG, Urteil vom 08.12.1995 -- 1 L 3209/94 -- in BRS 57 Nr. 83; OVG NRW, Beschluss vom 14.08.1997 -- 10 B 1869/97 -- in NWVBl. 1998, S. 113; Hess. VGH, Beschluss vom 11.09.1998 -- 4 TZ 4364/97 -- in HStGZ 1999, S. 149). - VGH Hessen, 17.09.2004 - 4 TG 2610/04
Nachbarschutz im vereinfachten Genehmigungsverfahren
Unter einem Doppelhaus im Sinne des § 22 Abs. 2 BauNVO ist ein Gebäude zu verstehen, dessen beide Hälften auf verschiedenen Buchgrundstücken stehen und an einer Seite aneinander gebaut sind (Hess. VGH, Beschluss vom 11.09.1998 - 4 TZ 4364/97 -, HSGZ 1999, 149 und Urteil vom 25.11.1999 - 4 UE 2222/92 - ESVGH 50, 156). - VG Saarlouis, 07.06.2006 - 5 K 103/05
Unzulässige Aufstockung eines grenzständigen Gebäudes
Darin liegt eine "Modifikation" der offenen Bauweise, die dem Begriff des Doppelhauses (und der Hausgruppe) eine eigenständige, das Abstandsgebot an der gemeinsamen Grundstücksgrenze überwindende Bedeutung verleiht (vgl. im Ergebnis ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.01.1986 - 1 A 124/84 -, NVwZ 1987, 145 = BRS 46, Nr. 99; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.12.1995 - 1 L 3209/94 -, NVwZ-RR 1996, 489 = BRS 57 Nr. 83; Hessischer VGH, Beschluss vom 11.09.1998 - 4 TZ 4364/97 -, Hessische Städte- und Gemeindezeitung 1999, 149).
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