Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 4 Ta 112/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BRAGO § 8 Abs. 2; ; BetrVG § 37 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 8 Abs. 2; BetrVG § 37 Abs. 6
Streitwert, Beschlussverfahren, Schulungsteilnahme - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wert des Streits des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren über die Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einer Schulungsmaßnahme; Streitwert bei beabsichtigter Teilnahme an einer Wochenveranstaltung; Zeitdauer der ...
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 03.06.2002 - 2 BV 32c/01
- LAG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 4 Ta 112/02
Wird zitiert von ... (12)
- LAG Düsseldorf, 09.01.2017 - 4 Ta 630/16
Streitwert; Schulung; Betriebsrat; Entsendung; Freistellung; Kosten; Zahlung; …
Dieser Gegenstand sei nicht vermögensrechtlicher Art (Sächsisches LAG 27.09.2011 - 4 Ta 209/11 (9); LAG Berlin-Brandenburg 28.05.2008 - 17 Ta (Kost) 6056/08; 18.06.2007 - 17 Ta (Kost) 6163/07; LAG Rheinland-Pfalz 14.06.2007 - 1 Ta 150/07; LAG Schleswig-Holstein 21.08.2002 - 4 Ta 112/02; 11.10.2013 - 1 Ta 163/13; Hessisches LAG 08.03.2001 - 5 Ta 68/01; alle in juris). - LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2013 - 1 Ta 163/13
Beschlussverfahren, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Betriebsratsseminar, …
Für jedes weitere BR-Mitglied, das an demselben Seminar teilnehmen soll, ist der Wert um 25 % (1.000,00 EUR) zu erhöhen (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des LAG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 21.08.2002 - 4 Ta 112/02).Rn. 14 Mit der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Beschluss vom 21.08.2002 - 4 Ta 112/02) sowie etwa der Rechtsprechung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (Beschluss vom 27.09.2011 - 4 Ta 216/11(2) - Juris, Rn 12) ist von einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit auszugehen, deren Wert sich nach dem Auffangstreitwert bestimmt.
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 17 Ta 6056/08
Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung - …
Die Gegenmeinung stellt hingegen darauf ab, dass es bei einer Freistellung für eine Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht vordringlich um die Zahlung der Vergütung an das Betriebsratsmitglied, sondern um den Schulungsbedarf des Betriebsratsgremiums geht; dieser Gegenstand sei nichtvermögensrechtlicher Art (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 17 Ta (Kost) 6163/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 1 Ta 150/07; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. August 2002 - 4 Ta 112/02; Hessisches LAG, Beschluss vom 8. März 2001 - 5 Ta 68/01).
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 150/07
Gegenstandswert - Freistellung zu einer Schulungsveranstaltung - Kostenübernahme
Bei dem Antrag zu 1), die vier Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung vom 05.03.2007 bis 09.03.2007 gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG von der Arbeitsleistung freizustellen, handelt es sich dagegen um einen nichtvermögensrechtlichen Streitgegenstand (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.08.2002 - 4 Ta 112/02; LAG Hessen, Beschluss vom 08.03.2001 - 5 Ta 68/01). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2011 - 1 Ta 182/11
Wertfestsetzung - Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für eine Schulung - …
Dieser Anspruch sichert vorrangig das kollektive Recht des Organs Betriebsrat, seine Mitglieder im erforderlichen Umfang zu schulen, um seine Mitbestimmungsrechte effizient und sachgerecht wahrnehmen zu können (ebenso LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.05.2008 - 17 Ta (Kost) 6056/08; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 22.09.2005 - 17 Ta 521/05; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 21.08.2002 - 4 Ta 112/02; LAG Hessen, Beschl. v. 08.03.2001 - 5 Ta 68/01; a.A. LAG Hamm, NZA -RR 2011, 213, LAG Köln, Beschl. v. 26.06.2007 - 7 Ta 75/07, die von einer vermögensrechtlichen Streitigkeit ausgehen). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2007 - 1 Ta 157/07
Gegenstandswert - Freistellung zu einer Schulungsveranstaltung - Kostenübernahme
Bei dem Antrag zu 1), die fünf Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung vom 05.03.2007 bis 09.03.2007 gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG von der Arbeitsleistung freizustellen, handelt es sich dagegen um einen nichtvermögensrechtlichen Streitgegenstand (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.08.2002 - 4 Ta 112/02; LAG Hessen, Beschluss vom 08.03.2001 - 5 Ta 68/01). - LAG Sachsen, 07.04.2014 - 4 Ta 270/13
Gegenstandswert für Antrag des Betriebsrats auf Freistellung von der …
aa) Bei dem Antrag zu Ziffer 1, die Betriebsratsmitglieder ... und ... von den Kosten der Teilnahme an dem Seminar "Wer macht das Protokoll?" in der Zeit vom 25. bis 26.06.2013 in ... freizustellen, handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (vgl. statt vieler: Beschluss vom 27.09.2011 - 4 Ta 209/11 - zitiert in Juris) um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit (so auch LAG Schleswig-Holstein 21.08.2002 - 4 Ta 112/02 - zitiert nach Juris, zu II der Gründe; Hess. LAG 08.03.2001 - 5 Ta 61/01 - zitiert nach Juris; LAG Rheinland-Pfalz 20.06.2007 - 1 Ta 157/07 - zitiert nach Juris, zu II 2 der Gründe). - LAG Bremen, 23.08.2016 - 2 Ta 27/16
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit betreffend die Freistellung eines oder …
Das LAG Schleswig-Holstein geht dagegen ebenso wie zuletzt das LAG Bremen ausgehend von der Annahme des vollen Ausgangswerts für eine einwöchige Schulung von einen Wert von 1/5 des Ausgangswertes je Schulungstag aus (vgl. LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 21.08.2002 - 4 Ta 112/02 - …sowie vom 11.10.2013 - 1 Ta 163/13 - und LAG Bremen vom 29.02.2008 a.a.O.). - LAG Sachsen, 27.09.2011 - 4 Ta 216/11
Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Freistellung eines …
Die Gegenmeinung stellt hingegen darauf ab, dass es bei einer Freistellung für eine Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht vordringlich um die Zahlung der Vergütung an das Betriebsratsmitglied, sondern um den Schulungsbedarf des Betriebsratsgremiums geht; dieser Gegenstand sei nichtvermögensrechtlicher Art (LAG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28.05.2008 - 17 Ta [Kost] 6056/08 - vom 18.06.2007 - 17 Ta [Kost] 6163/07 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 150/07 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.08.2002 - 4 Ta 112/02 - Hessisches LAG, Beschluss vom 08.03.2001 - 5 Ta 68/01 - LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2005 - 17 Ta 521/05 -). - LAG Sachsen, 27.09.2011 - 4 Ta 209/11
Antrag des Betriebsrats zur Freistellung eines seiner Mitglieder zur Teilnahme an …
Die Gegenmeinung stellt hingegen darauf ab, dass es bei einer Freistellung für eine Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht vordringlich um die Zahlung der Vergütung an das Betriebsratsmitglied, sondern um den Schulungsbedarf des Betriebsratsgremiums geht; dieser Gegenstand sei nichtvermögensrechtlicher Art (LAG Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 28.05.2008 - 17 Ta [Kost] 6056/08 - vom 18.06.2007 - 17 Ta [Kost] 6163/07 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 150/07 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.08.2002 - 4 Ta 112/02 - Hessisches LAG, Beschluss vom 08.03.2001 - 5 Ta 68/01 - LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2005 - 17 Ta 521/05 -). - LAG Baden-Württemberg, 18.08.2009 - 5 Ta 56/09
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Freistellung eines …
- LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2010 - 6 Ta 30/10
Gegenstandswert, Betriebsratsmitglied, Schulungsveranstaltung, Freistellung, …
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