Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwertfestsetzung; Anwaltlicher Gebührenwert bei Bestellung einer betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 04.08.1992 - 3a BV 21/92
- ArbG Elmshorn, 27.01.1993 - 3a BV 21/92
- LAG Schleswig-Holstein, 28.01.1993 - 4 TaBV 38/92
- LAG Schleswig-Holstein, 09.03.1993 - 4 Ta 13/93
Papierfundstellen
- BB 1993, 1087
- DB 1993, 892
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77
Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Schleswig-Holstein, 28.01.1993 - 4 TaBV 38/92
Initiativrecht des Betriebsrats; Prämienentlohnung ; Einigungsstelle; …
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- LAG Schleswig-Holstein, 28.02.1994 - 6 Ta 120/93
Bemessung des Gegenstandswertes im Falle der Einsetzung einer Einigungsstelle …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 09.03.2005 - 3 Ta 28/04
Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer …
Die 3. und die 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein haben in mehreren Beschlüssen die Auffassung vertreten, die geringe Bedeutung einer Entscheidung nach § 76 BetrVG und das summarische Verfahren nach § 98 ArbGG rechtfertigten eine deutliche Herabsetzung des Streitwerts unter den Regelwert des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO dergestalt, dass beim Streit um die Anzahl der Beisitzer ein Sechstel dieses Wertes, beim Streit um die Person des Vorsitzenden ein weiteres Sechstel und beim Streit um die Zuständigkeit der Einigungsstelle abermals ein Sechstel, insgesamt also höchstens drei Sechstel des so genannten Regelwerts als anwaltlicher Gebührenwert festzusetzen sei (Beschluss vom 31. August 1998 - 3 Ta 57 b/98 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 211; Beschluss vom 09. März 1993 - 4 Ta 13/93 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 19; Beschluss vom 14. Oktober 1993 - 3 TaBV 8/93 - AnwBl. 1994, 246 f.; Beschluss vom 29. September 1995 - 4 Ta 105/95 - NZA-RR 1995, 307).Das Landesarbeitsgericht München hat in einem Beschluss vom 01. September 1993 - 3 Ta 67/93 - (DB 1993, 2604) unter Bezugnahme auf den Beschluss der 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein vom 09. März 1993 - 4 Ta 13/93 (…a.a.O.) entschieden, wegen der im Vergleich mit sonstigen Beschlussverfahren gewöhnlich eher geringen Bedeutung von Verfahren nach § 98 ArbGG komme als Gegenstandswert für ein solches Beschlussverfahren, auch wenn die Beteiligten über die Zuständigkeit der Einigungsstelle streiten, grundsätzlich kein höherer, eher ein geringerer Wert als der Ausgangswert des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO in Betracht.
- LAG Schleswig-Holstein, 29.09.1995 - 4 Ta 105/95
Anwaltliche Tätigkeit; Beschlußverfahren; Bestellung einer Einigungsstelle; …
Die geringe Bedeutung einer Entscheidung nach § 98 ArbGG rechtfertige daher eine Herabsetzung des Wertes (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 -).Die Bedeutung einer Entscheidung nach § 98 ArbGG ist gering (ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 24.07.1992 - 3 Ta 68/92 - ebenso LAG Berlin, Beschluß vom 03.11.1987 - 1 Ta 112/87 -, LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 - und - 4 TaBV - vom 14.10.1993, Beschluß vom 18.10.1994 - 4 Ta 105/95 -), denn es geht dabei lediglich um die Frage der Einsetzung eines Entscheidungsgremiums, das dann selbst die im Betrieb bestehende eigentliche Streitfrage aus dem Betriebsverfassungsgesetz einer verbindlichen Regelung zuführen soll.
- LAG Schleswig-Holstein, 29.09.1995 - 4 Ta 105/94
Festsetzung eines anwaltlichen Gebührenwertes für die Bewertung der anwaltlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Schleswig-Holstein, 15.03.1996 - 4 Ta 14/96
Wert des Streitgegenstandes als Maßstab hinsichtlich einer Bewertung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Schleswig-Holstein, 31.08.1998 - 3 Ta 57b/98
Wert des Streitgegenstandes eines Beschlußverfahrens
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05
Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Einigungsstellenbesetzungsverfahren, hier …
Der Streit um die Person des Vorsitzenden einer Einigungsstelle und um die Anzahl der Beisitzer kann aber nicht lediglich mit einem Sechstel des Ausgangswertes des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG (früher: § 8 Abs. 2 BRAGO) bewertet werden (so aber LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.03.1993 - DB 1993, 892; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.09.1995 - NZA-RR 1996, 307). - LAG Hamburg, 23.06.2008 - 5 Ta 14/08
Wertfestsetzung beim Streit um die Zuständigkeit einer Einigungsstelle
Die Bedeutung einer Entscheidung nach § 98 ArbGG ist regelmäßig eher gering (ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.07.1992 - 3 Ta 68/92 - ebenso LAG Berlin, Beschluss vom 03.11.1987 - 1 Ta 112/87 --, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 - und 4 TaBV - vom 14.10.1993, Beschluss vom 18.10.1994 - 4 Ta 105/95 -), denn es geht dabei lediglich um die Frage der Einsetzung eines Entscheidungsgremiums, das dann selbst die im Betrieb bestehende eigentliche Streitfrage aus dem Betriebsverfassungsgesetz einer verbindlichen Regelung zuführen soll (Sächsisches Landesarbeitsgericht vom 20. Dezember 1999 - 4 Ta 321/99 - AiB 2000, 646). - LAG Hamm, 16.05.2008 - 10 Ta 261/08
Gegenstandswert in Beschlussverfahren; Einigungsstellenbesetzung; Streit um …
Der einschränkenden früheren Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Beschluss vom 09.03.1993 - DB 1993, 892; Beschluss vom 29.09.1995 - NZA-RR 1996, 307) ist das Beschwerdegericht in ständiger Rechtsprechung nicht gefolgt, weil sie dem Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und der grundrechtlichen Dimension der Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten nicht gerecht wird. - LAG Thüringen, 21.01.1997 - 8 Ta 137/96
Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens auf Erteilung der Zustimmung zu einer …
Kommen diese Grundsätze wegen § 40 BetrVG in einem vom Arbeitgeber oder vom Betriebsrat oder von den Verbänden eingeleiteten Kostenbeschwerdeverfahren unmittelbar zum tragen, dann muss das Gleiche aus Gründen der Gleichbehandlung auch bei einer vom Anwalt des Betriebsrates eingelegten Beschwerde gelten (…vgl. Wenzel in GK-ArbGG, a. a. O. m. w. N. aus der Rechtsprechung; ebenso LAG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 10.10.1994, a. a. O. …und vom 13.10.1994 a. a. O.; anderer Auffassung Germelmann-Matthes-Prütting, § 12 ArbGG Rz 132; LAG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 30.06.1993, a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.03.1993, 4 Ta 13/93, LAGE § 8 BRAGO, Entsch. 19). - LAG Schleswig-Holstein, 14.10.1993 - 4 TaBV 8/93
Streitwertfestsetzung; Anwaltlicher Gebührenwert bei Bestellung einer …
- LAG München, 01.09.1993 - 3 Ta 67/93
Streitwert: Besetzung der Einigungsstelle
- LAG Schleswig-Holstein, 12.04.1994 - 6 Ta 16/94
Gegenstandswert für Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren; …
- LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2001 - 5 Ta 148/00
Festsetzung des Gegenstandswertes; Vermögensrechtliche Natur des …
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