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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 28.01.2010 - 4 Ta 24/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14207
LAG Hessen, 28.01.2010 - 4 Ta 24/10 (https://dejure.org/2010,14207)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.01.2010 - 4 Ta 24/10 (https://dejure.org/2010,14207)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 4 Ta 24/10 (https://dejure.org/2010,14207)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Ordnungsgeld - Nichterscheinen am Hauptverhandlungstermin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Anwalt mit Schweinegrippe: Verhandlung muss verschoben werden

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83

    Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät - …

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.2010 - 4 Ta 24/10
    Die Partei muss sich dann nicht auf eine Verhandlung ohne anwaltliche Vertretung einlassen (BVerwG 09. Dezember 1983- 4 C 44/83 - NJW 1984/882, zu II, 22. Mai 2001 a.a.O., zu 2 a; vgl. auf BFH 28. November 1990 - I R 71/90 - BFH/NV 1991/756, zu II 1 b dd, ee). Da der Prozessbevollmächtigte des Beschwerdeführers am 17. November 2009 wegen seiner plötzlichen und unerwarteten Erkrankung nicht verhandlungsfähig war und eine anderweitige anwaltliche Vertretung des Beschwerdeführers nicht gewährleistet war, traf dies an diesem Tag auf den Beschwerdeführer zu.
  • LAG Hessen, 15.02.2008 - 4 Ta 39/08

    Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin - …

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.2010 - 4 Ta 24/10
    Rn. 7 Die Kostenentscheidung ergibt sich gemäß der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 46 OWiG, 467 StPO (vgl. mit näherer Begründung Hess. LAG 15. Februar 2008 - 4 Ja 39/08 - BeckRS 2008 54676, zu B III)..
  • BFH, 28.11.1990 - I R 71/90

    Verfahrensvertretung in gesetzwidriger Weise auf Grund Abwesenheit des …

    Auszug aus LAG Hessen, 28.01.2010 - 4 Ta 24/10
    Die Partei muss sich dann nicht auf eine Verhandlung ohne anwaltliche Vertretung einlassen (…BVerwG 09. Dezember 1983- 4 C 44/83 - NJW 1984/882, zu II, 22. Mai 2001 a.a.O., zu 2 a; vgl. auf BFH 28. November 1990 - I R 71/90 - BFH/NV 1991/756, zu II 1 b dd, ee). Da der Prozessbevollmächtigte des Beschwerdeführers am 17. November 2009 wegen seiner plötzlichen und unerwarteten Erkrankung nicht verhandlungsfähig war und eine anderweitige anwaltliche Vertretung des Beschwerdeführers nicht gewährleistet war, traf dies an diesem Tag auf den Beschwerdeführer zu.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2010 - 12 Ta 1169/10

    Ordnungsgeld wegen Ausbleibens des persönlichen Erscheinens - pflichtgemäßes …

    Erweist sich die Festsetzung des Ordnungsgeldes als rechtsfehlerhaft, so sind die durch das Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten in entsprechender Anwendung von §§ 46 OWiG, 467 StPO der Staatskasse aufzuerlegen (im Anschluss an LAG Hessen, Beschlüsse vom 22. Dezember 2009, 4 Ta 648/09; vom 15. Februar 2008, 4 Ta 39/08 und vom 28. Januar 2010, 4 Ta 24/10).
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