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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 18.06.2009 - 4 Ta 253/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10041
LAG Hessen, 18.06.2009 - 4 Ta 253/09 (https://dejure.org/2009,10041)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.06.2009 - 4 Ta 253/09 (https://dejure.org/2009,10041)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 4 Ta 253/09 (https://dejure.org/2009,10041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsgeld gegen persönlich geladene Partei bei Entsendung eines Bevollmächtigten) Behauptet eine zum persönlichen Erscheinen geladene Partei eine § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO entsprechende Bevollmächtigung eines an ihrer Stelle in den Termin entsandten Vertreters, kann gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungsgeld gegen persönlich geladene Partei bei Entsendung eines Bevollmächtigten) Behauptet eine zum persönlichen Erscheinen geladene Partei eine § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO entsprechende Bevollmächtigung eines an ihrer Stelle in den Termin entsandten Vertreters, kann gegen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • LAG Hessen, 15.02.2008 - 4 Ta 39/08

    Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin - …

    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2009 - 4 Ta 253/09
    Die Ordnungsgeldfestsetzung ist eine strafähnliche Sanktion (vgl. Hess. LAG 15. Februar 2008 - 4 Ta 39/08 - BeckRS 2008/54676, zu B III, m. w. N.).

    Insbesondere wurde das Ordnungsgeld zutreffend gegen die Beschwerdeführerin und nicht gegen die Beklagte des Ausgangsverfahrens festgesetzt (vgl. Hess. LAG 15. Februar 2008 a. a. O., zu B II 2 d, m. w. N.).

    Kommt das Arbeitsgericht dagegen zu dem Ergebnis, dass gegen die Beschwerdeführerin kein Ordnungsgeld festzusetzen ist, sind die Kosten in entsprechender Anwendung der §§ 46 OWiG 467, 473 Abs. 3, Abs. 4 StPO der Staatskasse aufzuerlegen (Hess. LAG 15. Februar 2008 a. a. O., zu B III).

  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4 Ta 475/05

    Ladung - persönliches Erscheinen - Vertretung - Ordnungsgeld

    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2009 - 4 Ta 253/09
    Dagegen dient die Anordnung des persönlichen Erscheinens und die Beschränkung der Zulässigkeit der Entsendung von Vertretern nicht der Erzwingung eines den Vorstellungen des Gerichts entsprechenden Vergleichs (Hess. LAG 01. November 2005 - 4 Ta 475/05 - AR-Blattei ES 160.7 Nr. 227, zu II 4 a, b; 11. Mai 2006 - 4 Ta 243/06 - AuR 2006/415 L, zu II 2 b; 15. November 2006 - 4 Ta 438/06 - Juris, zu II 2).

    Eine hinreichende Bevollmächtigung im Sinne von § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO erfordert nach herrschender Meinung in der Regel die Vollmacht zum Abschluss eines unwiderruflichen Vergleiches (vgl. die Nachweise bei Hess. LAG 01. November 2005 a. a. O., zu II 4 b).

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2009 - 4 Ta 253/09
    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot "null poene sine lege" erfasst auch strafähnliche Sanktionen (BVerfG 25. Oktober 1966 - 2 BvR 506/63 - BVerfG 20/223, zu C II).
  • LAG Hessen, 11.05.2006 - 4 Ta 243/06

    Persönliches Erscheinen

    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2009 - 4 Ta 253/09
    Dagegen dient die Anordnung des persönlichen Erscheinens und die Beschränkung der Zulässigkeit der Entsendung von Vertretern nicht der Erzwingung eines den Vorstellungen des Gerichts entsprechenden Vergleichs (Hess. LAG 01. November 2005 - 4 Ta 475/05 - AR-Blattei ES 160.7 Nr. 227, zu II 4 a, b; 11. Mai 2006 - 4 Ta 243/06 - AuR 2006/415 L, zu II 2 b; 15. November 2006 - 4 Ta 438/06 - Juris, zu II 2).
  • LAG Hessen, 15.11.2006 - 4 Ta 438/06

    Kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens der Partei - Anweisung an den …

    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2009 - 4 Ta 253/09
    Dagegen dient die Anordnung des persönlichen Erscheinens und die Beschränkung der Zulässigkeit der Entsendung von Vertretern nicht der Erzwingung eines den Vorstellungen des Gerichts entsprechenden Vergleichs (Hess. LAG 01. November 2005 - 4 Ta 475/05 - AR-Blattei ES 160.7 Nr. 227, zu II 4 a, b; 11. Mai 2006 - 4 Ta 243/06 - AuR 2006/415 L, zu II 2 b; 15. November 2006 - 4 Ta 438/06 - Juris, zu II 2).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2014 - 21 Ta 102/14

    Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin - …

    Rn. 31 Insoweit schließt sich die Kammer der sowohl in der zweitinstanzgerichtlichen Rechtsprechung als auch in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung an, dass die Kosten der Beschwerde nicht Teil der Kosten des Ausgangsverfahrens sind ( LAG Berlin-Brandenburg vom 02.07.2010 - 12 Ta 1169/10 -, juris; Hessisches LAG vom 18.06.2009 - 4 Ta 253/09 - juris; vom 15.02.2008 - 4 Ta 39/08 -, juris; OLG Köln vom 15.11.2006 - 22 W 65/06 -, OLGR Köln 2007, 358; OLG Dresden vom 29.04.2002 - 11 W 583/02 -, juris; Thüringer OLG vom 31.01.2002 - 6 W 43/02 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg vom 21.05.2012 - L 10 AS 423/12 B -, juris; LSG Sachsen-Anhalt vom 02.09.2013 - L 2 AS 816/13 B -, juris;… Stein/Jonas-Leiphold, § 141 Rn. 58;… MüKo-ZPO-Wagner, § 141 Rn. 29).
  • LAG Hessen, 22.12.2009 - 4 Ta 648/09

    Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Entsendung eines …

    Dagegen dient die Möglichkeit der Anordnung des persönlichen Erscheinens und die Beschränkung der Zulässigkeit der Entsendung von Vertretern nicht der Erzwingung eines den Vorstellungen des Gerichts entsprechenden Vergleiches (Hess. LAG 01. November 2005 - 4 Ta 475/05 - AR-Partei ES 160.7 Nr. 227, zu II 4 a, b; 11. Mai 2006 - 4 Ta 243/06 - AuR 2006/415 L, zu II 2 b; 15. November 2006 - 4 Ta 438/06 - Juris, zu II 2; 18. Juni 2009 - 4 Ta 253/09 - Juris, zu II 2).

    Dementsprechend muss das das Ordnungsgeld festsetzende Gericht Feststellungen treffen, die die Schlussfolgerung zulassen, dass der von der Partei entsandte Vertreter entweder nicht hinreichend instruiert oder nicht hinreichend bevollmächtigt war (Hess. LAG 18. Juni 2009 a. a. O., zu II 2).

    Eine solche muss vielmehr im Einzelfall aufgrund der jeweiligen Umstände festgestellt werden, wofür allerdings je nach den Umständen des Einzelfalls auch das Scheitern von Vergleichsverhandlungen sprechen kann (Hess. LAG 18. Juni 2009 a. a. O., zu II 2).

  • LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 654/09

    Anordnung persönlichen Erscheinens

    Ein Ordnungsgeld darf daher aufgrund des Rechtsstaatsprinzips nur verhängt werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen nach der Überzeugung des Gerichts vorliegen ( Hess. LAG 18. Juni 2009 - 4 Ta 253/09 - Juris, zu II 2 ).
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