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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7655
LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05 (https://dejure.org/2005,7655)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2005 - 4 Ta 435/05 (https://dejure.org/2005,7655)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 4 Ta 435/05 (https://dejure.org/2005,7655)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 119
    Keine PKH-Bewilligung für einen Mehrvergleich bei Antragstellung nach Verfahrensbeendigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung für die Erstreckung der Prozesskostenhilfe-Bewilligung auf einen Mehrvergleich; Zeitpunkt für die Einleitung eines derartigen Vorhabens; Zu beachtende zeitliche Komponente bei der Stellung des Antrags; Festsetzung des Streitgegenstandswerts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • LAG Hamm, 14.02.1989 - 7 (14) Ta 285/88

    Prozeßkostenhilfe; Vergleich; Neu vorgetragene Tatsachen; Verspätungseinwand

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05
    Dies gilt auch, wenn es um die bloße Erstreckung oder Ausdehnung der bereits bewilligten Prozesskostenhilfe auf einen Mehrvergleich geht, denn auch insoweit muss grundsätzlich ein entsprechender PKH-Antrag vor Instanz oder Verfahrensende gestellt werden (a.A. LAG Köln v. 10.12.1984 - 8 Ta 175/84, EzA § 127 ZPO Nr. 7; LAG Hamm v. 14.02.1989 - 7/14 Ta 285/88, ARST 1989, 178).

    Zwar hat das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Beschluss vom 14.02.1989 (7/14 Ta 285/88, ARST 1989, 178) entschieden, dass bei einem Vergleich, der unter Mitwirkung des Gerichts Streitpunkte regelt, die über den Klagegegenstand hinausgehen, die vorangegangene PKH-Bewilligung dann auch für den Mehrvergleich gilt, weil von einem stillschweigenden Antrag auf Erweiterung der Prozesskostenhilfe auch für diesen Streitgegenstand auszugehen sei.

  • LAG Köln, 18.04.1996 - 4 Ta 265/95

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung auf Mehrvergleich ohne Antrag - Beschwerderecht …

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05
    1.Die Erstreckung der PKH-Bewilligung auf einen Mehrvergleich setzt in der Regel einen ausdrücklichen Antrag voraus (LAG Köln v. 18.04.1996 - 4 Ta 265/95, AR-Blattei ES 1290 Nr. 21 = LAGE § 127 ZPO Nr. 25; LAG Köln v. 30.08.2000 - 11 Ta 176/00, n.v.).
  • LAG Hamm, 14.08.2000 - 14 Ta 448/00

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Bestandsklage

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05
    Anders ist jedoch zu entscheiden, wenn über die PKH-Bewilligung erst nach Abschluss des Vergleichs entschieden wird, weil in einem solchen Falle nicht mehr von einer stillschweigenden Antragserweiterung ausgegangen werden kann, hier darf das Gericht - fernab der Sitzungshektik - eine förmliche Antragstellung erwarten (a.A. LAG Hamm v. 14.08.2000 - 14 Ta 448/00, n.v.; LAG Hamm v. 19.04.2001 4 Ta 283/01, n.v., der in dieser Entscheidung eingenommene gegenteilige Rechtsstandpunkt wird hiermit ausdrücklich aufgegeben. 3. Mithin hat die sofortige Beschwerde ohne Erfolg bleiben müssen. Zugleich war der Wert des Streitgegenstandes festzusetzen (§ 63 Abs. 2 Satz 2 GKG n.F.).
  • LAG Köln, 30.08.2000 - 11 Ta 176/00
    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05
    1.Die Erstreckung der PKH-Bewilligung auf einen Mehrvergleich setzt in der Regel einen ausdrücklichen Antrag voraus (LAG Köln v. 18.04.1996 - 4 Ta 265/95, AR-Blattei ES 1290 Nr. 21 = LAGE § 127 ZPO Nr. 25; LAG Köln v. 30.08.2000 - 11 Ta 176/00, n.v.).
  • LAG Hamm, 11.11.2003 - 4 Ta 795/03

    Keine PKH-Bewilligung für ein erledigtes bzw. ruhendes Verfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05
    Ist die Hauptsache vor PKH-Bewilligung für erledigt erklärt worden, darf - von den Fällen des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuch abgesehen - keine Prozesskostenhilfe mehr bewilligt werden (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89; LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 795/03, NZA-RR 2004, 102).
  • LAG Hamm, 08.11.2001 - 4 Ta 708/01

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen eines unvollständig …

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05
    Ist die Hauptsache vor PKH-Bewilligung für erledigt erklärt worden, darf - von den Fällen des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuch abgesehen - keine Prozesskostenhilfe mehr bewilligt werden (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89; LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 795/03, NZA-RR 2004, 102).
  • BFH, 13.01.1987 - VII S 29/86

    Rechtsanwaltsgebühren - Maßgeblicher Wert bei Berechnung - Prozeßkostenhilfe - …

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05
    Das gilt auch für das PKH-Beschwerdeverfahren (so zu § 51 Abs. 2 BRAGO BFH v. 13.01.1987 - VII S 29/86, BB 1987, 608 = JurBüro 1987 691, m.w.N.), und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Beschwerde in einem isolierten oder in einem neben der Hauptsache betriebenen PKH-Verfahren handelt (OLG Hamburg v. 04.01.2002 - 4 So 78/00, NordÖR 2002, 224).
  • OLG Frankfurt, 13.11.1991 - 12 W 83/91

    Prozeßkostenhilfe: Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren im …

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05
    Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149).
  • OVG Hamburg, 04.01.2002 - 4 So 78/00

    Bestimmung des Gegenstandswerts im Verfahren über die Beschwerde gegen die …

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05
    Das gilt auch für das PKH-Beschwerdeverfahren (so zu § 51 Abs. 2 BRAGO BFH v. 13.01.1987 - VII S 29/86, BB 1987, 608 = JurBüro 1987 691, m.w.N.), und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Beschwerde in einem isolierten oder in einem neben der Hauptsache betriebenen PKH-Verfahren handelt (OLG Hamburg v. 04.01.2002 - 4 So 78/00, NordÖR 2002, 224).
  • OLG Koblenz, 30.03.1990 - 14 W 108/90

    Streitwert für Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren L

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2005 - 4 Ta 435/05
    Der Wert, nach dem die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit berechnet werden (§ 2 Abs. 1 RVG), bestimmt sich in Verfahren auf Bewilligung oder Entziehung von Prozesskostenhilfe nicht nach der Summe der maßgeblichen Gebühren (so aber zu § 51 Abs. 2 BRAGO OLG Koblenz v. 30.03.1990 - 14 W 108/90, JurBüro 1991, 253 m. abl. Anm. Mümmler JurBüro 1991, 255), sondern entsprechend der Spezialvorschrift der Nr. 3335 Abs. 1 Hs. 1 VV (Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG), die dem bisherigen § 51 Abs. 2 Hs. 1 BRAGO entspricht, nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert (OLG Frankfurt/Main v. 13.11.1991 - 12 W 83/91, JurBüro 1992, 98 [Mümmler] = MDR 1992, 524; OLG Jena v. 06.05.1994 - 4 W 181/93, OLG-NL 1994, 149).
  • OLG Jena, 06.05.1994 - 4 W 181/93

    Ersatz für Spätfolgen eines Verkehrsunfalls ; Bewilligung von Prozesskostenhilfe …

  • OLG Bamberg, 30.10.1990 - 7 WF 178/90
  • LAG Köln, 10.12.1984 - 8 Ta 175/84

    Beschwerde; Beschluß; Prozeßkostenhilfe; Rückwirkende Bewilligung; …

  • LG Berlin, 13.11.1991 - 82 S 25/91
  • LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07

    Mehrvergleich vor Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe - Bindung an …

    Daher muss für eine beabsichtigte Mehreinigung gesondert und rechtzeitig Prozesskostenhilfe beantragt werden (LAG Hamm 12.07.2005 - 4 Ta 435/05).
  • LAG Hamm, 10.02.2014 - 14 Ta 310/13

    Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag

    Rn. 12 Ebenso wenig ist ein sachlicher Grund dafür ersichtlich, warum (stets) eine förmliche Antragstellung zu erwarten ist (so noch LAG Hamm, 12. Juli 2005, 4 Ta 435/05, juris, Rn. 19).
  • LAG Köln, 27.04.2009 - 7 Ta 102/08

    PKH; PKH-Antrag; Mehrvergleich

    Deshalb gilt der anerkannte Grundsatz, dass sich zwar die für die Streitgegenstände eines Prozesses bewilligte PKH auch auf die Kosten eines Prozessvergleichs erstreckt, dass aber dann, wenn dieser Prozessvergleich auch andere Gegenstände als die prozessualen Streitgegenstände regelt, hierfür erneut PKH beantragt werden muss (OLG Koblenz FamRZ 2001, 1394;… Zöller/Philippi 27. Auflage, § 119 Rdnr. 25; Schneider MDR 85, 814; vgl. ferner die bereits von der Bezirksrevision zitierten Entscheidungen LAG Köln, 10 Ta 381/06 vom 15.11.2006, LAG Köln, 4 Ta 265/95 vom 18.04.1996; LAG Köln vom 10.12.1984, 8 Ta 175/84 ; LAG Hamm, 4 Ta 435/05 vom 12.07.2005; LAG Rheinland-Pfalz, 4 Ta 144/07 vom 19.06.2007).
  • LAG Hamm, 10.02.2014 - 14 Ta 529/13

    Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag

    Rn. 12 Ebenso wenig ist ein sachlicher Grund dafür ersichtlich, warum (stets) eine förmliche Antragstellung zu erwarten ist (so noch LAG Hamm, 12. Juli 2005, 4 Ta 435/05, juris, Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2008 - 3 WF 43/08

    Prozesskostenhilfebewilligung im Ehescheidungsverbund: Erstreckung der …

    Für gerichtliche Mehrvergleiche ist anerkannt, dass der kostenarmen Partei für den Abschluss eines solchen Vergleichs Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn sie vorab, das heißt vor Abschluss des Vergleichs, beantragt wird (…Philippi in Zöller, § 119 ZPO, Rdnr. 25;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 119 ZPO, Rdnr. 46; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 1394; LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2005, 4 Ta 435/05, zitiert nach Juris; LAG Köln, AGS 2007, 318).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.01.2011 - 2 Ta 191/10

    Prozesskostenhilfe - konkludenter PKH-Antrag - Vergleichsmehrwert

    Rn. 67 Die Entscheidung weicht auch nicht von derjenigen des LAG Hamm zu 4 Ta 435/05 ab.
  • OVG Saarland, 08.01.2013 - 1 D 332/12

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Vergleichsüberhang

    Rn. 20 wie hier u.a. OVG Bremen, Beschluss vom 28.10.2008 - 1 S 444/08 -, NVwZ-RR 2009, 271; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.7.2008 - 6 W 28/08 -, juris; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 4.3.2008 - 3 WF 43/08 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 8.2.2001 - 15 WF 2/01 - juris, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.8.2006 - 5 WF 99/06 -, juris; LAG Hamm, Beschlüsse vom 12.7.2005 - 4 Ta 435/05 -, und vom 31.8.2007 - 6 Ta 402/07 -, jeweils juris; ferner Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rdnr. 79 (S. 31), Rdnr. 160 (S. 57) und Rdnr. 589 (S. 223); Schoreit/Gross, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, 11. Aufl., § 119 ZPO Rdnr. 15; Geimer in Zöller, ZPO, 28. Aufl. § 118 Rdnr. 11 und § 119 Rdnr. 25; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 69. Aufl., § 119 Rdnr. 47, und Motzer in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 114 Rdnr. 39.
  • LG Cottbus, 28.08.2006 - 7 T 486/05
    Die Erstreckung der Prozesskostenhilfebewilligung und Rechtsanwaltsbeiordnung auf einen Mehrvergleich setzt im Übrigen in der Regel einen ausdrücklichen Antrag der bedürftigen Partei voraus, der vor Instanz- oder Verfahrensende gestellt werden muss ( LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2005, 4 Ta 435/05 - juris-; OLG Hamm OLGR 2003, 409).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2008 - 3 UF 43/08
    Für gerichtliche Mehrvergleiche ist anerkannt, dass der kostenarmen Partei für den Abschluss eines solchen Vergleichs Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn sie vorab, das heißt vor Abschluss des Vergleichs, beantragt wird (…Philippi in Zöller, § 119 ZPO, Rdnr. 25;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hart-mann, § 119 ZPO, Rdnr. 46; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 1394; LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2005, 4 Ta 435/05, zitiert nach Juris; LAG Köln, AGS 2007, 318).
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