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| LAG Schleswig-Holstein, 12.07.1995 - 4 Ta 78/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gerichtlicher Vergleich; Qualifiziertes Arbeitszeugnis; Vollstreckungsverfahren
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 21.03.1995 - 3d Ca 2092/94
- LAG Schleswig-Holstein, 12.07.1995 - 4 Ta 78/95
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 28.03.2000 - 4 Sa 1578/99
Zulässigkeit der Klage auf Erteilung eines Zeugnisses mit ausformuliertem …
Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem Prozeßvergleich, ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen, ist mangels Festlegung eines bestimmten Zeugnisinhaltes im Vollstreckungsverfahren nur überprüfbar, ob der Arbeitgeber überhaupt der Verpflichtung nachgekommen ist und ein Zeugnis erteilt hat, das nach Form und Inhalt den Anforderungen eines qualifizierten Zeugnisses genügt (LAG Nürnberg v. 14.01.1993, LAGE § 888 ZPO Nr. 26 = BB 1993, 365; LAG Schleswig-Holstein v. 12.07.1995 - 4 Ta 78/95, n.v.).Über die Zwangsvollstreckung kann im Falle der Verurteilung zur Zeugniserteilung weder ein bestimmter Inhalt erzwungen noch überprüft werden, ob der Inhalt tatsächlich zutrifft (LAG Schleswig-Holstein v. 12.07.1995 - 4 Ta 78/95, n.v.).
- LAG Hamm, 02.04.1998 - 4 Sa 1735/97
Streitigkeit über die Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses; …
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