Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 26.08.2015 - 4 Ta 99/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 788, 888 ZPO
Zwangsvollstreckung - Arbeitszeugnis - Erfüllung - Kosten
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- LAG Hamburg, 11.01.2010 - 4 Ta 18/09
Gegenstandswert - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.08.2015 - 4 Ta 99/15
Hieraus folgt, dass bei unstreitiger Erfüllung der vorzunehmenden Handlung im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens - einschließlich des Beschwerdeverfahrens - ein Zwangsgeld nicht mehr zu verhängen ist bzw. ein bereits ergangener Zwangsgeldbeschluss wieder aufzuheben ist (vgl. LAG Nürnberg vom 19.02.2009 - 4 Ta 18/09 - ; Schleswig-Holstein vom. - LAG Schleswig-Holstein, 23.02.2006 - 2 Ta 27/06
Zwangsvollstreckung, Zeugnis (Erteilung), untertretbare Handlung, Beschluss, …
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.08.2015 - 4 Ta 99/15
4 Ta 99/15 -323.02.2006 - 2 Ta 27/06 - LAG Köln vom 12.03.2004 - 5 Ta 57/02 - LAG Schleswig-Holstein vom 28.01.2004 - 1 Ta 269/03 - zitiert in Juris). - LAG Köln, 12.03.2002 - 5 Ta 57/02
Zeugnis; Erfüllungseinwand; Vollstreckung
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.08.2015 - 4 Ta 99/15
4 Ta 99/15 -323.02.2006 - 2 Ta 27/06 - LAG Köln vom 12.03.2004 - 5 Ta 57/02 - LAG Schleswig-Holstein vom 28.01.2004 - 1 Ta 269/03 - zitiert in Juris). - LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2004 - 1 Ta 269/03
Zwangsgeldbeschluss, Beschwerdeverfahren, Erfüllung, Wahlvorstand, …
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.08.2015 - 4 Ta 99/15
4 Ta 99/15 -323.02.2006 - 2 Ta 27/06 - LAG Köln vom 12.03.2004 - 5 Ta 57/02 - LAG Schleswig-Holstein vom 28.01.2004 - 1 Ta 269/03 - zitiert in Juris). - LAG Hamburg, 20.10.2003 - 8 Ta 6/03
Kostenpflicht des Schuldners bei Erledigung wegen Erfüllung nach Zwangsgeld
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.08.2015 - 4 Ta 99/15
Zwar ist aufgrund der Vornahme der geschuldeten Handlung ohne weitere Sachprüfung der Vollstreckungsbeschluss aufzuheben, doch beruht dieses materielle Obsiegen auf der erst nachträglichen Handlungsweise des Schuldners (…vgl. LAG Nürnberg, LAG Schleswig-Holstein, LAG Köln, a.a.O.; LAG Hamburg vom 20.10.2003 - 8 Ta 6/03 - n.v.).
- LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Ta 50/16
Zwangsvollstreckung - Schulnote "gut" - Bestimmtheit
Da die Festsetzung eines Zwangsgeldes im Verfahren nach § 888 ZPO der Erzwingung einer unvertretbaren Handlung dient und es sich hierbei nicht um eine Sanktion für eine Handlungsweise in der Vergangenheit handelt, ist bei Erfüllung der vorzunehmenden Handlung im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens ein bereits ergangener Zwangsgeldbeschluss jedoch wieder aufzuheben (LAG Nürnberg, 14.01.2015 - 2 Ta 169/14 - 26.08.2015 - 4 Ta 99/15 ). - LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Sa 50/16
Vollstreckbarer Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses
Da die Festsetzung eines Zwangsgeldes im Verfahren nach § 888 ZPO der Erzwingung einer unvertretbaren Handlung dient und es sich hierbei nicht um eine Sanktion für eine Handlungsweise in der Vergangenheit handelt, ist bei Erfüllung der vorzunehmenden Handlung im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens ein bereits ergangener Zwangsgeldbeschluss jedoch wieder aufzuheben (LAG Nürnberg, 14.01.2015 - 2 Ta 169/14 - 26.08.2015 - 4 Ta 99/15).
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