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Rechtsprechung
   LAG Köln, 11.02.2000 - 4 TaBV 2/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8972
LAG Köln, 11.02.2000 - 4 TaBV 2/00 (https://dejure.org/2000,8972)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.02.2000 - 4 TaBV 2/00 (https://dejure.org/2000,8972)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 4 TaBV 2/00 (https://dejure.org/2000,8972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Privatisierende Ausgliederung; Recht eines ehemaligen Personalrats zur Wahrnehmung von Rechten eines Betriebsrats; Bestellung eines Hauptwahlvorstands; Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) über die Organisation der in ihm geregelten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Übergangsweise Funktion eines ehemaligen Personalrats als Betriebsrat bei Privatisierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 87
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung auf Unterlassung eines …

    Auszug aus LAG Köln, 11.02.2000 - 4 TaBV 2/00
    Scheitert die einstweilige Verfügung damit bereits an einem Verfügungsanspruch, so weist die Kammer ergänzend darauf hin, dass für den gerade bei einer Leistungs- bzw. Unterlassungsverfügung mit strengen Maßstäben zu prüfenden Verfügungsgrund (Einzelheiten dazu vgl. im Urteil der erkennenden Kammer vom 14.06.1996 - 4 Sa 177/96 - NZA 1997, 327 ff.) vom Arbeitsgericht nichts festgestellt und vom Antragsteller auch nichts Relevantes vorgetragen ist.
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.11.1997 - 3 BVGa 52/97

    Anspruch auf Mitbestimmung aus § 99 Betriebsverfassungsgesetz; Voraussetzungen …

    Auszug aus LAG Köln, 11.02.2000 - 4 TaBV 2/00
    Hätte der Gesetzgeber den Willen gehabt, in allen der möglichen Konstellationen von Betriebs- oder Unternehmensveränderungen ein Übergangsmandat des Betriebsrates bzw. eines zu einem solchen umgeschaffenen Personalrates anzuerkennen, so hätte er statt der Schaffung der speziellen Vorschriften im Umwandlungsgesetz und in den anderen genannten Gesetzen eine allgemeingültige Regelung in das Betriebsverfassungsgesetz oder das Bundespersonalvertretungsgesetz aufnehmen können (hierzu und zum Folgenden vgl. die eingehende und überzeugende Argumentation des Arbeitsgerichts Frankfurt im Beschluß vom 27.11.1997 NZA RR 1998 129 ff.).
  • LAG Köln, 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Privatisierung - Umwandlung - Übergangsmandat

    Letzteres ist, wie bereits die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihrem Beschluss vom 11.02.2000 (4 TaBV 2/00) im einzelnen ausgeführt hat, bei den S. nicht der Fall.

    Im übrigen weist die Kammer ebenso wie bereits die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in dem Beschluss vom 11.02.2000 (4 TaBV 2/00) darauf hin, dass selbst unter Anwendung der EG-Richtlinie ein Übergangsmandat nicht bestünde.

    Entgegen einer teilweise in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung (LAG Berlin, Beschluss vom 19.10.1998 - 9 TaBV 1, 2/98 -, NZA 1998, 1354, 1356; Frohner, PersR 1995, 99, 104; Blanke, PersR 2000, 43, 52;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 21 Rz. 43;… Blanke/Trümner, Handbuch der Privatisierung, Rz. 707, 709) kommt insoweit weder eine analoge Anwendung des § 321 UmwG noch eine Gesamtanalogie zu einzelnen, ein Übergangsmandat bei bestimmten Privatisierungen beinhaltenden spezialgesetzlichen Bestimmungen in Betracht (ebenso zuletzt LAG Köln, Beschluss vom 11.02.2000 - 4 TaBV 2/00 -).

    Eine planwidrige, unbewußte Regelungslücke, die Voraussetzung für eine extensive analoge Anwendung dieser Vorschrift wäre, liegt dann jedenfalls nicht vor (ebenso LAG Köln, Beschluss vom 11.02.2000 - 4 TaBV 2/00 - Arbeitsgericht Frankfurt, Beschluss vom 27.11.1997 - 3 BVGa 52/97 -, NZA-RR 1998, 129, 130 [ArbG Frankfurt am Main 27.11.1997 - 3 BVGa 52/97]; Arbeitsgericht Freiburg, Beschluss vom 20.08.1996 - 4 BVGa 2/96 -, NZA-RR 1997, 179, 180 [ArbG Freiburg 20.08.1996 - 4 BVGa 2/96];… Staudinger-Richardi, BGB, 13. Auflage, § 613a Rz. 238;… Kallmeyer-Willemsen, UmwG, § 321 Rz. 27;… Bermel, in: Goutier/Knopf/Tulloch, Umwandlungsrecht, § 321 Rz. 12;… Dehmer, Umwandlungsgesetz/Umwandlungssteuergesetz, 2. Aufl., § 321 Rz. 5;… Schaub, in: Festschrift für Wlotzke, 1996, S. 103, 108; Willemsen, NZA 1996, 791, 802; Gaul, DB 1995, 2265).

    Dies gilt um so mehr, als hierdurch eine erhebliche Rechtsunsicherheit in einem Bereich verursacht würde, in dem eine Vielzahl von Rechtsakten gegenüber Dritten in ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit von der Beteiligung des richtigen betriebsverfassungsrechtlichen Organs abhängen (z.B. §§ 99, 102 BetrVG), wie bereits die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihrem Beschluss vom 11.02.2000 (4 TaBV 2/00) zu Recht herausgestellt hat.

  • LAG Hamm, 22.06.2001 - 10 TaBV 96/00

    Einstufung einer in privatrechtlicher Rechtsform betriebener Behindertenwerkstatt …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Berlin, 19.02.2001 - 60 BVGa 4065/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung; …

    Der nach der jetzigen Gesetzeslage jedenfalls dem gesetzlichen Wortlaut nach einzig gangbare Weg scheint der über einen Tarifvertrag gemäß § 3 I Nr. 2 BetrVG zu sein, denn von einer vorrübergehenden "Eigenartigkeit" der Betriebe dürfte in Fällen der vorliegenden Art auszugehen sein (a.A. LAG Köln, 4. Kammer, 11.02.2000 - 4 TaBV 2/00 - PersR 00, 378 und LAG Köln, 13. Kammer, 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00 - PersR 00, 380).
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