Rechtsprechung
| OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 100/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
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BGB § 630a; BGB § 823 ; BGB § 253 ; BGB § 278
Arzthaftungsrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen ein Krankenhaus wegen einer fehlerhaften Behandlung; Zurechnung bei unzureichender Risikoaufklärung durch einen zum Krankenhaus aufgrund eines Kooperationsvertrages in die Behandlung einbezogenen ...
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 10.01.2024 - 7 O 2467/22
- OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 100/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 100/24
Besteht danach eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. Senat Urteil vom 09.01.2024 - 4 U 2225/22 - juris; BGH, Urteil vom 15. März 2005 - VI ZR 313/03 - juris).Es muss sich mithin um einen Unterschied von Gewicht handeln und nicht nur um eine geringfügig niedrigere Komplikationsrate (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 313/03 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 09.01.2024 - 4 U 2225/22 - juris).
- OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22
Geltendmachung von materiellen und immateriellen Ansprüchen sowie die …
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 100/24
Besteht danach eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. Senat Urteil vom 09.01.2024 - 4 U 2225/22 - juris; BGH, Urteil vom 15. März 2005 - VI ZR 313/03 - juris).Es muss sich mithin um einen Unterschied von Gewicht handeln und nicht nur um eine geringfügig niedrigere Komplikationsrate (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 313/03 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 09.01.2024 - 4 U 2225/22 - juris).
- OLG Dresden, 27.05.2024 - 4 U 2057/23
Arzthaftungsrechtlicher Schadesnersatzanspruch wegen behaupteter …
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 100/24
Beruft sich der Arzt - wie hier - auf die hypothetische Einwilligung des Patienten, so kann dieser den ärztlichen Einwand dadurch entkräften, dass er nachvollziehbar geltend macht, er hätte sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden (vgl. Senat, Beschluss vom 27.05.2024 - 4 U 2057/23, Rn 42 - juris).Auch bei einer unzureichenden medizinischen Risikoaufklärung scheidet ein Schadensersatzanspruch aus, wenn nicht feststeht, dass der eingetretene Schaden durch den wegen der unwirksamen Einwilligung rechtswidrigen Eingriff verursacht worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 05.02.2024 - 4 U 1376/23 - juris; vgl. auch Senat, Beschluss vom 27.05.2024 - 4 U 2057/23, Rn 42 - juris).
- BGH, 15.06.2010 - VI ZR 204/09
Arzthaftung: Eingriffsaufklärung des Patienten in einem Telefonat
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 100/24
Aufklärungspflichtig ist grundsätzlich jeder Arzt für diejenigen Eingriffs- und Behandlungsmaßnahmen, die er selbst durchführt, und nur soweit sein Fachgebiet betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2010 - VI ZR 204/09 - juris). - BGH, 07.11.2006 - VI ZR 206/05
Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung …
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 100/24
Rn. 20 Jeder behandelnde Arzt ist verpflichtet, den Patienten hinsichtlich der von ihm übernommenen Behandlungsaufgabe aufzuklären (vgl. BGH, Urteil vom 07.11.2006, VI ZR 206/05 - juris;… Martis/Winkhart in Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., Rn. A 1750). - BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus …
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 100/24
Rn. 32 Eine ärztliche Heilbehandlung ohne wirksame Einwilligung des Patienten - die eine ausreichende Aufklärung voraussetzt - führt nur dann zur Haftung des Arztes, wenn sie einen Gesundheitsschaden des Patienten zur Folge hat (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2008 - VI ZR 69/07 - juris). - BGH, 21.01.2014 - VI ZR 78/13
Arzt- und Krankenhaushaftung: Amtshaftungsanspruch gegen einen Arzt; Abgrenzung …
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 100/24
Jedoch haftet ein Krankenhausträger einem Patienten für Arztfehler eines Konsiliararztes als seines Erfüllungsgehilfen aus Vertrag (§ 278 BGB), wenn der Konsiliararzt hinzugezogen wird, weil es dem Krankenhaus an eigenem fachkundigen ärztlichen Personal mangelt, der Krankenhausträger mit den Leistungen des Konsiliararztes seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Patienten erfüllt und die Honorierung des Konsiliararztes durch den Krankenhausträger erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 78/13 - juris). - BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98
Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 100/24
Rn. 22 In der Regel wird der hinzugezogene Arzt zwar weder als Verrichtungsgehilfe noch als Erfüllungsgehilfe des überweisenden Arztes tätig, schon weil ihm in der Regel dessen Gebietszulassung fehlen und er häufig entweder über den zuziehenden Arzt als bevollmächtigter Vertreter des Patienten oder selbst einen Vertrag mit dem Patienten abschließen wird (…vgl. Geiß/Greiner in Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rn. B122; vgl. BGH, Urteil vom 29.06.1999 - VI ZR 24/98 - juris). - OLG Dresden, 15.12.2020 - 4 U 524/19
Geburtsklinik haftet für Behandlungsfehler eines Kooperationspartners bei der …
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 100/24
Der Behandlungsvertrag des Patienten mit dem Krankenhaus umfasst grundsätzlich alle notwendigen Behandlungsleistungen einschließlich der Leistungen, die ein Krankenhaus von einem Dritten bezieht (vgl. Senat, Urteil vom 15.12.2020 - 4 U 524/19 - juris). - OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 U 1376/23
Arzthaftungsrechtliche Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher …
Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 100/24
Auch bei einer unzureichenden medizinischen Risikoaufklärung scheidet ein Schadensersatzanspruch aus, wenn nicht feststeht, dass der eingetretene Schaden durch den wegen der unwirksamen Einwilligung rechtswidrigen Eingriff verursacht worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 05.02.2024 - 4 U 1376/23 - juris; vgl. auch Senat, Beschluss vom 27.05.2024 - 4 U 2057/23, Rn 42 - juris).
- OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 1258/24 Besteht danach eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. Senat, Urteil vom 15.10.2024 - 4 U 100/24, Rdnr. 24 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 09.01.2024, 4 U 2225/22 - juris; vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 313/03 - juris).
Maßgeblich für das Vorhandensein aufklärungspflichtiger Behandlungsalternativen ist insoweit - wie es auch in § 630 e Abs. 1 BGB formuliert ist - das Bestehen wesentlicher Unterschiede (vgl. Senat, Urteil vom 15.10.2024 - 4 U 100/24 - juris; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.06.2014 - 3 O 63/13 - juris).
Jeder behandelnde Arzt ist verpflichtet, dem Patienten hinsichtlich der von ihm übernommenen Behandlungsaufgabe aufzuklären (vgl. Senat, Urteil vom 15.10.2024 - 4 U 100/24 - juris).
Dieser Grundsatz gilt sowohl bei der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht über die Risiken eines Eingriffs als auch über bestehende Behandlungsalternativen (…BGH NJW-RR 2025, 790 Rn. 27, beck-online; NJW 2012, 850; Senat, Beschluss vom 05.02.2024 - 4 U 1376/23 - juris; Urteil vom 15.10.2024 - 4 U 100/24, Rn 32 - juris).
- OLG Dresden, 14.01.2025 - 4 U 2630/22 Bei einer unzureichenden medizinischen Risikoaufklärung scheidet ein Schadensersatzanspruch aus, wenn nicht feststeht, dass der eingetretene Schaden durch den wegen der unwirksamen Einwilligung rechtswidrigen Eingriff verursacht worden ist (vgl. Senat, Urteil vom 15.10.2024 - 4 U 100/24 -, Rn. 31ff.;… Beschluss vom 05.02.2024 - 4 U 1376/23 - Beschluss vom 30.09.2019 - 4 U 1291/19 -, Rn. 10, jeweils m.w.N.; - juris).
- OLG Dresden, 07.04.2026 - 4 U 1481/25 Auch bei einer unzureichenden medizinischen Risikoaufklärung scheidet ein Schadensersatzanspruch aus, wenn nicht feststeht, dass der eingetretene Schaden durch den wegen der unwirksamen Einwilligung rechtswidrigen Eingriff verursacht worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 05.02.2024 - 4 U 1376/23 - juris; Senat, Urteil vom 15.10.2024 - 4 U 100/24, Rn 32 - juris).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.09.2025 - I-4 U 100/24 |
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Grenzmauer ist keine Grundstückseinfriedung
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 02.05.2024 - 4 O 97/23
- OLG Düsseldorf, 02.09.2025 - I-4 U 100/24
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