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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 15.08.2018

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.09.2018 - 4 U 1000/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33204
OLG Dresden, 12.09.2018 - 4 U 1000/18 (https://dejure.org/2018,33204)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.09.2018 - 4 U 1000/18 (https://dejure.org/2018,33204)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. September 2018 - 4 U 1000/18 (https://dejure.org/2018,33204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 8 Abs. 5 a.F.
    Anforderungen an die Belehrung über das Rücktrittsrecht beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach dem sogenannten Antragsmodell

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Über Rücktrittsrecht kann unter "wichtige Hinweise" belehrt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Belehrung über das Rücktrittsrecht beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach dem sogenannten Antragsmodell

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 201/16

    Private Rentenversicherung: Ordnungsgemäßheit einer Widerspruchsbelehrung in …

    Auszug aus OLG Dresden, 12.09.2018 - 4 U 1000/18
    Für die Zulassung einer Revision wird daher kein Anlass gesehen, zumal der Bundesgerichtshof die Entscheidungserheblichkeit der Frage, ob eine gewählte Formulierung über den Beginn der Widerspruchsfrist als ordnungsgemäß anzusehen ist, auch mit der Begründung verneint hat, dass der Tatrichter dies im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden hat, so dass die höchstrichterliche Klärung, ob einzelne Belehrungen formal und inhaltlich ordnungsgemäß sind, bereits aus diesem Grund nicht geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - IV ZR 201/16 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 12 U 23/23

    Widerspruch bzw. Rücktritt bei einem Lebensversicherungsvertrag nach altem Recht

    Hinzu kommt, dass - anders als in dem dem Senatsurteil vom 29.09.2016 ( 12 U 101/16 ) zu Grunde liegenden Fall - die unterschiedlichen Voraussetzungen von Rücktrittsrecht und Widerspruchsrecht in § 6 AVB erläutert werden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12.09.2018 - 4 U 1000/18, juris Rn. 3).

    Unter Berücksichtigung des § 6 AVB wird für den Versicherungsnehmer hinreichend deutlich, dass ihm ein Vertragslösungsrecht zusteht, welches innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins auszuüben ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15.08.1018 - 4 U 1000/18, juris Rn. 7; zu inhaltlich vergleichbaren Belehrungen auch OLG Köln…, Beschluss vom 15.02.2016 - 20 U 12/16, juris Rn. 9; OLG Hamm…, Beschluss vom 21.03.2012 - 20 U 189/11, juris Rn. 8 ff.).

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.08.2018 - 4 U 1000/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33610
OLG Dresden, 15.08.2018 - 4 U 1000/18 (https://dejure.org/2018,33610)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.08.2018 - 4 U 1000/18 (https://dejure.org/2018,33610)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. August 2018 - 4 U 1000/18 (https://dejure.org/2018,33610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • versicherungsrechtsiegen.de

    Anforderungen an Belehrung über versicherungsrechtliches Rücktrittsrecht

  • rechtsportal.de

    VVG § 8 Abs. 5 a.F.
    Anforderungen an die Belehrung über das Rücktrittsrecht beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach dem sogenannten Antragsmodell

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Belehrung über das Rücktrittsrecht beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach dem sogenannten Antragsmodell

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1434
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2018 - 4 U 1000/18
    Da die Rücktrittsbelehrung ordnungsgemäß war, kann sich die Beklagte mit Erfolg auf Verwirkung berufen (vgl. BGH Urteil vom 16.07.2014 - IV ZR 73/13, Senat…, Beschluss vom 20.12.2017, a.a.O.).
  • BGH, 28.09.2016 - IV ZR 41/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Rücktritt von einem Altvertrag; Wirksamkeit …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2018 - 4 U 1000/18
    Die Belehrung über das Rücktrittsrecht muss wenn möglich umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Verbrauchers eindeutig sein, wobei hierzu eine Form der Belehrung erforderlich war, die dem Aufklärungsziel gerecht wurde und zum Ziel hatte, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2016 - IV ZR 41/14; Senat, Urteil vom 28.03.2017 - 4 U 1624/16 - juris).
  • OLG Dresden, 28.03.2017 - 4 U 1624/16

    Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung einer Rücktrittsbelehrung beim …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2018 - 4 U 1000/18
    Die Belehrung über das Rücktrittsrecht muss wenn möglich umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Verbrauchers eindeutig sein, wobei hierzu eine Form der Belehrung erforderlich war, die dem Aufklärungsziel gerecht wurde und zum Ziel hatte, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2016 - IV ZR 41/14; Senat, Urteil vom 28.03.2017 - 4 U 1624/16 - juris).
  • OLG Hamm, 21.03.2012 - 20 U 189/11

    Rückerstattungsbegehren des Versicherungsnehmers geleisteter Prämien unter …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2018 - 4 U 1000/18
    Eine Unklarheit besteht daher nicht (vgl. zu identischen Belehrungen auch OLG Hamm, Beschluss vom 21. März 2012 - 20 U 189/11 -, juris; Senat…, Beschluss vom 20.12.2017, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 20.12.2017 - 4 U 1568/17
    Auszug aus OLG Dresden, 15.08.2018 - 4 U 1000/18
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird ergänzend auf die Ausführungen im Urteil des Landgerichts Dresden vom 30.05.2018 unter Ziffer 1 d) Bezug genommen (vgl. zu einer identisch formulierten und gestalteten Belehrung der Beklagten: Senat, Beschluss vom 20.12.2017, 4 U 1568/17, n.v.).
  • OLG Saarbrücken, 30.08.2024 - 5 U 115/23

    Zulässige Geltendmachung eines Widerrufs durch Versicherungsnehmer einer …

    Jedoch ist insbesondere die Änderung des Bezugsrechts - entgegen der Ansicht der Berufung - keine schlichte Vertragsänderung, sondern - ebenso wie eine Abtretung - eine Verfügung über die vertraglichen Rechte des Versicherungsnehmers (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1988 - IVa ZR 126/87, NJW-RR 1989, 21; Urteil vom 12. Dezember 2001 - IV ZR 124/00, VersR 2002, 218), die im Einzelfall die Annahme eines schutzwürdigen Vertrauens des Versicherers auf den Bestand des Versicherungsvertrages rechtfertigen kann, insbesondere wenn sie sich - wie hier - zwanglos in eine Abfolge mehrerer, in regelmäßigen Abständen vorgenommener, jeweils für sich genommen den eindeutigen Willen zur Fortführung des Vertrages manifestierender Willensbetätigungen des Versicherungsnehmers einreiht (vgl. - in diesem Sinne - auch OLG Dresden, NJW-RR 2018, 1434 = juris Rn. 8; ferner KG, Urteil vom 31. Januar 2017 - 6 U 30/16, juris).
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