Rechtsprechung
| OLG Jena, 28.03.2007 - 4 U 1030/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 282 (a.F.) § 280 Abs. 1 Satz 2 (n.F.)
Arzthaftung: Beweislast bei Lagerungsschäden während einer Operation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs eines Patienten wegen Lagerschäden aufgrund einer nicht erkannten Anomalie; Umkehr der Beweislast bei Lagerschäden wegen der Nichtbeherrschbarkeit der Situation durch den Patienten; Auswirkungen einer Vorschädigung des ...
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 14.10.2004 - 5 O 1325/01
- OLG Jena, 28.03.2007 - 4 U 1030/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94
Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund …
Auszug aus OLG Jena, 28.03.2007 - 4 U 1030/04
Von einer solchen Umkehr der Beweislast ist mit der Rechtsprechung des BGH dann auszugehen, wenn der Gesundheitsschaden des Patienten sich in einem Bereich ereignet hat, dessen Gefahren vom Klinikpersonal voll beherrscht werden können und müssen (vgl. BGH VersR 1995, 539 m. w. N.).Wird ein solcher Risikofaktor - von dem Patienten - in das Operationsgeschehen eingebracht, wird dieses zu einem Gefahrenbereich, der durch die behandelnden Ärzte nicht mehr uneingeschränkt beherrscht werden kann (BGH VersR 1995, 539 ff.).
- BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03
Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren
Auszug aus OLG Jena, 28.03.2007 - 4 U 1030/04
Auf vertiefte medizinische Kenntnisse war er demnach nicht angewiesen (vgl. BGH Urteil vom 08.06.2004, Az. : VI ZR 199/03, zitiert nach juris). - BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82
Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem …
Auszug aus OLG Jena, 28.03.2007 - 4 U 1030/04
Ein detaillierter Bericht darüber, wie der Patient im Einzelnen gelagert wurde, ist demgegenüber nicht erforderlich (vgl. BGH VersR 1984, 386).
- OLG Köln, 25.02.2013 - 5 U 152/12
Anforderungen an den Nachweis eines Behandlungsfehlers
Richtig ist, dass die Rechtsprechung (vor allem bei zeitlich weiter zurück liegenden Entscheidungen) die Grundsätze des voll beherrschbaren Risikobereichs, wonach eine objektive Pflichtverletzung und ein Verschulden des Behandlers vermutet werden, wenn ein Schaden aus einem Bereich stammt, dessen Risiken durch Anwendung der gebotenen Sorgfalt in vollem Umfang beherrschbar sind, auch auf Fälle von Lagerungsschäden angewandt hat (vgl. etwa BGH NJW 1984, 1408; BGH NJW 1995, 1618; und viele weitere, auch OLG Köln VersR 1991, 695; jüngst OLG Jena OLGR 2007, 677 ff.). - OLG Hamm, 20.05.2011 - 26 U 23/10
Haftung des behandelnden Arztes wegen Lagerungsschäden bei einer Notfalloperation
Daher muss im Grundsatz der wegen eines Lagerungsschadens in Anspruch genommene Klinikträger den Beweis dafür führen, dass ein Lagerungsschaden nicht durch eine fehlerhafte Lagerung während der Operation verantwortlich ist (…BGH Urteil vom 24. Januar 1995 - VI ZR 60/94 Rdnr. 10; Thüringer OLG Urteil vom 28. März 2007 - 4 U 1030/04 Rdnr. 18). - OLG Jena, 19.06.2012 - 4 U 797/09
Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden bei …
Der Senat weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass er seine (alte) Rechtsprechung von 1997 (OLG Jena in OLG-NL 1998, 30-32), wonach eine "unzureichende Aufklärung das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verletze und einen Schadensersatzanspruch auslöse" schon lange aufgegeben hat (vgl. z.B. OLG Jena, Urteil vom 28.10.2009, 4 U 883/07; OLG Jena, Urteil vom 21.01.2009, 4 U 1067/07; OLG Jena, Urteil vom 28.03.2007, 4 U 1030/04).
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