Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 U 104/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 11.05.2001 - 4 O 202/99
- OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 U 104/01
- OLG Hamm, 24.02.2005 - 4 U 104/01
- BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91
Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 U 104/01
Eine freie Benutzung ist nur dann anzunehmen, wenn diese Merkmale der schöpferischen Eigentümlichkeit der Vorlage gegenüber denen des neugeschaffenen Werkes verblassen (BGH GRUR 1994, 191, 193 -Asterix-Persiflagen;… a.a.O. -Alcolix S.208). - BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91
Freie Benutzung von Comic-Figuren - Asterix
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 U 104/01
Dieser beschränkt sich nicht auf die konkreten zeichnerischen Darstellungen, sondern bezieht die Idee und auch die allen Einzeldarstellungen zugrundeliegenden Gestalten als solche ein (BGH GRUR 1994, 206, 207 -Alcolix). - BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98
Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 U 104/01
Rn. 42 beiden Unterschiede können den entscheidenden Gesamteindruckes (vgl. BGH WRP 2001, 946, 949 -Sitz-Liegemöbel zum Geschmacksmusterrecht) nicht bestimmen.
- BGH, 03.02.1988 - I ZR 142/86
Melodienschutz - "Ein bißchen Frieden"
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 U 104/01
Eine solche freie Benutzung würde vorliegen, wenn trotz der dem geschützten älteren Werk entnommenen Züge ein selbständiges neues Werk entstanden wäre (BGH GRUR 1988, 812, 814 -Ein bisschen Frieden). - BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57
Mecki-Igel I / Mecki - Igel I
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 U 104/01
Selbst wenn S bei den Zeichnungen auch gebräuchliche Einzelelemente wie die große runde Nase verwendet hat, so wird bei der Figur ein eigenartiger Gesamteindruck erzielt, der sich ganz erheblich auch von der Figur "J" abhebt (vgl. BGH GRUR 1958, 500, 501 -Mecki-Igel; OLG Frankfurt GRUR 1984, 520 -Schlümpfe). - BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85
Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten …
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 U 104/01
Rn. 25 Ein Teilurteil kann zwar nur dann erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlussurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann (BGH NJW 1987, 441). - BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79
Ablauf nationaler und internationaler Geschmacksmusterrechte - Inanspruchnahme …
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 U 104/01
Nur dann konnte er nämlich aus der Untätigkeit und dem Schweigen eine Cigung seines Verhaltens durch den Verletzten entnehmen (BGH GRUR 1981, 652, 653 -Stühle und Tische;… Schricker, a.a.O.; Klaka, GRUR 1970, 272, 273). - OLG Frankfurt, 23.02.1984 - 6 U 169/83
Die "Schlümpfe" genießen Kunstschutz - Zum Unterlassungsanspruch bezüglich …
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 U 104/01
Selbst wenn S bei den Zeichnungen auch gebräuchliche Einzelelemente wie die große runde Nase verwendet hat, so wird bei der Figur ein eigenartiger Gesamteindruck erzielt, der sich ganz erheblich auch von der Figur "J" abhebt (vgl. BGH GRUR 1958, 500, 501 -Mecki-Igel; OLG Frankfurt GRUR 1984, 520 -Schlümpfe). - OLG Frankfurt, 25.03.1998 - 23 U 80/97
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 U 104/01
Die Entscheidung über jede Stufe einer solchen Stufenklage erfolgt üblicherweise durch Teilurteil (OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1536).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 30.01.2002 - 4 U 104/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
HOAI § 15; ; VOB/B § 4; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mängelgewährleistungsansprüche wegen unsachgemäß angebrachter Balkone
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung; Verletzung der Hinweis- und Prüfungspflicht nach § 4 Nr. 3 VOB/B ; Überprüfung von Erkenntnissen eines Architekten auf ihre Richtigkeit; Offenkundiges Fehlen der Planung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hinweis- und Prüfungspflicht des Unternehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erstreckt sich die Prüfungs- und Hinweispflicht des Unternehmers auch auf Nachfolgegewerke? (IBR 2003, 1113)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 10.05.2001 - 10 O 508/98
- OLG Brandenburg, 30.01.2002 - 4 U 104/01
Papierfundstellen
- BauR 2002, 1709
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73
Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2002 - 4 U 104/01
Die Prüfungspflicht des Auftragnehmers geht zwar auch in diesem Bereich generell dahin, zu überprüfen, ob die von der Auftraggeberseite kommende Planung zur Verwirklichung des geschuldeten Leistungserfolges geeignet ist (BGH BauR 1975, 420); dies gilt aber grundsätzlich nur für den oben beschriebenen vom Auftragnehmer übernommenen Leistungsumfang.
- OLG Naumburg, 18.08.2017 - 7 U 17/17
Hochwasserschutz, Spundwandprofile - Vergabe öffentlicher Bauaufträge: …
Entscheidende Gesichtspunkte sind das bei dem Auftragnehmer konkret vorauszusetzende Fachwissen, die Art und der Umfang der Leistungsverpflichtung und des Leistungsobjekts sowie die Person des Auftraggebers oder des zur Bauleitung bestellten Vertreters und die Umstände der Vorgaben und Vorleistungen sowie die Möglichkeiten zur Untersuchung (vgl. BGHZ 174, 110; OLG Braunschweig BauR 2016, 2107; OLG Naumburg, Urteil vom 08. Mai 2013, 2 U 174/12 , IBR 2014, 732 zitiert nach juris; OLG Brandenburg BauR 2002, 1709;… Kniffka / Koebele, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Teil, Rdn. 46 m.w.N.).Am schwächsten ausgestaltet ist die Prüfpflicht dort, wo es um die vorgesehene Art der Ausführung geht, weil diese grundsätzlich dem Planbereich angehört, in dem der Auftraggeber regelmäßig - wie auch hier - einen eigenen Fachmann, nämlich einen bauplanenden Architekten oder Ingenieur beschäftigt (vgl. OLG Brandenburg BauR 2002, 1709; OLG Naumburg, Urteil vom 08. Mai 2013, 2 U 174/12 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 28. Januar 2003, 34 U 37/02, BauR 2003, 1052).
Rn. 87 Die Prüfpflicht geht zwar auch in diesem Bereich generell dahin zu kontrollieren, ob die von der Auftraggeberseite kommende Planung zur Verwirklichung des von dem Auftragnehmer geschuldeten Leistungserfolges geeignet ist (vgl. OLG Brandenburg BauR 2002, 1709; OLG Celle, BauR 2002, 812; OLG Naumburg, Urteil vom 08. Mai 2013, 2 U 174/12 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 28. Januar 2003, 34 U 37/02, BauR 2003, 1052).
Dies gilt aber grundsätzlich nur in den Grenzen des von dem Auftragnehmer übernommenen Leistungsumfangs (vgl. OLG Brandenburg, BauR 2002, 1709).
Rn. 90 Auch im Fall der Einschaltung eines Sonderfachmannes ist der bauausführende Werkunternehmer zwar verpflichtet, die Planungsunterlagen im Rahmen seiner eigenen Sachkunde zumindest auf offenkundige Fehler zu überprüfen (vgl. OLG Köln NJW-RR 2016, 141; OLG Bamberg, Urteil vom 20. Dezember 2000, 3 U 110/98 zitiert nach juris; OLG Celle BauR 2002, 812; OLG Brandenburg BauR 2002, 1709; OLG Naumburg, Urteil vom 12. November 2014, 5 U 132/14 ; Kniffka / Koebele, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl.,6.
- OLG Hamm, 28.01.2003 - 34 U 37/02
Umfang der Hinweis- und Prüfungspflicht des Auftragnehmers
Am geringsten ist die Prüfungspflicht dort, wo es um die vorgesehene Art der Ausführung geht, weil diese grundsätzlich dem Planungsbereich angehört, in dem der Auftraggeber regelmäßig einen eigenen Fachmann, nämlich einen bauplanenden Architekten oder Ingenieur beschäftigt (OLG Brandenburg BauR 2002, 1709, 1710;… Ingenstau/Korbion § 4 Nr. 3 Rdn. 198). - OLG Naumburg, 08.05.2013 - 2 U 174/12
Haftung des Fachunternehmers wegen unterlassender Bedenkenanzeige: …
Am geringsten ist die Prüfungspflicht dort, wo es um die vorgesehene Art der Ausführung geht, weil diese grundsätzlich dem Planungsbereich angehört, in dem der Auftraggeber regelmäßig einen eigenen Fachmann, nämlich einen bauplanenden Architekten oder Ingenieur beschäftigt (OLG Brandenburg, Urteil vom 30.01.2002, 4 U 104/01, BauR 2002, 1709; OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2003, 34 U 37/02, BauR 2003, 1052).
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| OLG Hamm, 24.02.2005 - 4 U 104/01 |
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- OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 U 104/01
- OLG Hamm, 24.02.2005 - 4 U 104/01
- BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05
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