Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - I-4 U 107/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
VVG § 152; ; AHB § 4 II Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 152; AHB § 4 Abs. 2 Nr. 1
Haftpflichtversicherungsschutz für Verursachung eines Brandschadens durch 12 1/2-jähriges Kind des Versicherungsnehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schutzbereich des Haftpflichtversicherungsvertrages bei vorsätzlicher Verursachung eines Brandschadens; Abhängigkeit der Leistungsfreiheit vom schadensstiftenden Vorsatz; Spielerische Handlungen von Kindern
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 20.03.2002 - 11 O 465/01
- OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - I-4 U 107/02
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80
Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 107/02
Deshalb geht - wie bereits in der mündlichen Verhandlung vom 3. Dezember 2002 erörtert - auch der Senat davon aus, dass Streitgegenstand des Verfahrens erster Instanz A...s Anspruch auf Haftpflichtversicherungsschutz war und dass der Kläger dieses Begehren - richtigerweise beschränkt auf einen Feststellungsantrag (BGH VersR 1981, 173) - mit der Berufung weiterverfolgt. - BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den …
- BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 130/81
Feststellung des Willens eines Jugendlichen zur Brandstiftung auf Grund von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 107/02
Dementsprechend ist bei der Bejahung eines schadenstiftenden Vorsatzes, sei es auch nur in Form eines Eventualvorsatzes, bei Kindern regelmäßig größte Zurückhaltung geboten (vgl. BGH VersR 1983, 477;… OLG Frankfurt, a.a.O., OLG Köln, a.a.O.;… Senat, a.a.O.). - OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 143/96
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz ; Zweck des § 7 Ziff. 1 S. 2 …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 107/02
Die Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes sind nur erfüllt, wenn der Versicherte nicht nur die schadenstiftende Handlung vorsätzlich begangen, sondern auch die Schadensfolgen billigend in Kauf genommen hat (OLG Frankfurt VersR 1998, 573, 574; OLG Köln VersR 1992, 88; Senat VersR 1966, 481;… Langheid, a.a.O., § 152 Rn. 3 f.). - OLG Köln, 17.01.1991 - 5 U 82/90
Feuerzeugspielerei nach Herumspritzen mit Nitroverdünnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 107/02
Die Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes sind nur erfüllt, wenn der Versicherte nicht nur die schadenstiftende Handlung vorsätzlich begangen, sondern auch die Schadensfolgen billigend in Kauf genommen hat (OLG Frankfurt VersR 1998, 573, 574; OLG Köln VersR 1992, 88; Senat VersR 1966, 481;… Langheid, a.a.O., § 152 Rn. 3 f.).
- LG Freiburg, 16.01.2013 - 14 O 119/12
Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung: Vorsätzliche …
Rn. 32 a) Die Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes des § 103 VVG sind somit nur erfüllt, wenn der Versicherte nicht nur die schadenstiftende Handlung vorsätzlich begangen, sondern auch die Schadensfolgen billigend in Kauf genommen hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 21 m.w.N., zitiert nach juris).Auf den Beweis des ersten Anscheins kann sich die Beklagte dabei nicht berufen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 21 m.w.N., zitiert nach juris; BGH NJW 1988, 2040, 2041).
Das bedeutet: Wenn nach den Verhältnissen anzunehmen ist, dass sich der Versicherte über die Folgen seines Tuns klar sein musste, so wird daraus regelmäßig abgeleitet, dass er sich über diese Folgen auch tatsächlich im Klaren gewesen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 21 m.w.N., zitiert nach juris).
Handlungsweisen, die bei Erwachsenen im Allgemeinen auf einen Schädigungswillen hinweisen, können bei Kindern auf spielerischem Übermut beruhen, der, sofern er überhaupt für eine Vorstellung möglicher Schadensfolgen Raum lässt, diese infolge überstarken Spieltriebes regelmäßig verdrängt und dadurch den Schädigungsvorsatz ausschließt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 21 m.w.N., zitiert nach juris).
Dementsprechend ist bei der Bejahung eines schadenstiftenden Vorsatzes, sei es auch nur in Form eines Eventualvorsatzes, bei Kindern regelmäßig größte Zurückhaltung geboten (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 21 ff. m.w.N., zitiert nach juris; BGH VersR 1983, 477).
Daran fehlt es bereits, wenn der Versicherte zwar den Schadenseintritt für möglich hält, aber dennoch darauf vertraut, dass er ausbleiben wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 23 m.w.N., zitiert nach juris).
Vielmehr kann angenommen werden, dass Christopher und Markus sich durch die Entwicklung der Ereignisse überfordert fühlten, nachdem ihnen klargeworden war, was sie angerichtet hatten (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 23, zitiert nach juris).
- OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 9 U 27/13
Haftpflichtversicherung: Vorsatz eines 12-jährigen Kindes beim Abbrennen einer …
Bei einem 12-jährigen Kind, das aus seiner Sicht mit dem Feuer "spielt", sind solche Schlussfolgerungen hingegen in der Regel nicht ohne Weiteres möglich (ebenso in ähnlichen Fällen BGH, NJW 1983, 1739, 1740 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2002 - 4 U 107/02 -, zitiert nach Juris). - OLG Dresden, 05.09.2012 - 7 U 1978/11
Ansprüche einer Gebäudeversicherung gegen die Privathaftpflichtversicherung eines …
Auch in den sich auf vergleichbare Brandstiftungsfälle beziehenden Urteilen wurde der Vorsatz zumeist verneint (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02, ZfSch 2004, 471: 12 1/2 jähriges Kind zündet Benzin in einem Carport an;… OLG Frankfurt, Urt. v. 24.07.1997, NJW-RR 1998, 386: 10Jähriger zündet in Sonnenstudio Papierhandtücher an), in Einzelfällen aber durchaus auch bejaht (…vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 28.05.1986 - 5 W 55/85, ZfSch 1986, 218: Zwei 17Jährige entfachen mittels heruntergerissener Vorhänge in einem Bahnwaggon Feuer, um mitgebrachten Wein zu erwärmen).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 4 U 107/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 179; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 139 Abs. 5; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de
Werklohnforderung gegen eine Person, die eine tatsächlich nicht existierende Personenvereinigung nach außen hin vertritt
- Wolters Kluwer
Unklarheit in Vertretungsverhältnissen; Unwirksamkeit von Vertragsschluss und Prozessführung; Verjährung einer Werklohnforderung; Marginale Abweichungen in einer Firmenbezeichnung ; Mahnbescheidsantrag durch aktiv legitimierte Partei
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 11.07.2002 - 2 O 556/00
- OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 4 U 107/02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76
Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 4 U 107/02
Bei der Auslegung des Mahnbescheidsantrag ist nämlich darauf abzustellen, ob die im Antrag genannten Gesamtumstände aus der Sicht des Antragsgegners zur Identifizierung des Antragstellers ausreichen (vgl. hierzu BGH DB 1978, 2409; BGH NJW 1977, 1686).
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