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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.08.2023 - 4 U 1078/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26434
OLG Dresden, 29.08.2023 - 4 U 1078/23 (https://dejure.org/2023,26434)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.08.2023 - 4 U 1078/23 (https://dejure.org/2023,26434)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. August 2023 - 4 U 1078/23 (https://dejure.org/2023,26434)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    DSGVO - Immaterieller Schadensersatz wegen rechtwidriger Schufa-Eintragung

  • RA Kotz

    Immaterieller Schadensersatz: Rechtwidriger Schufa-Eintrag

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Bemessung des immateriellen Schadens eines Unternehmers bei rechtswidrigem Schufa-Eintrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Für die Bemessung des immateriellen Schadensersatzanspruches wegen einer Datenschutzverletzung ist auf die im Erwägungsgrund 146 der DSGVO genannten Faktoren abzustellen. Für die Herbeiführung einer rechtswidrigen Schufa-Eintragung kann die immaterielle Entschädigung mit ...

  • rechtsportal.de

    Höhe der Geldentschädigung bei einem rechtswidrigen SCHUFA-Eintrag

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Immaterieller Schadensersatz in Höhe von 1.500 EURO aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO bei rechtswidriger Herbeiführung eines Schufa-Eintrags angemessen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehleintrag durch Schufa: 1.500 EUR Schadensersatz für Kläger

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Für unberechtigten SCHUFA-Eintrag 1.500,- DSGVO-Schadensersatz

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 6 O 2378/22
  • OLG Dresden, 29.08.2023 - 4 U 1078/23

Papierfundstellen

  • WM 2023, 2323
  • MIR 2023, Dok. 074
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2023 - 4 U 1078/23
    Es hat dabei im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 04.05.2023 - C-300/21) die relevanten Faktoren wie Ängste, Stress, Komfort- und Zeiteinbußen und die potentielle Stigmatisierung/Rufschädigung zutreffend als Auslegungsgrundsätze herangezogen (Seite 5 unten des Urteils).
  • OLG Koblenz, 18.05.2022 - 5 U 2141/21

    Bestimmung der Höhe des immateriellen Schadenersatzes bei unberechtigter …

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2023 - 4 U 1078/23
    Das vom Kläger zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18.05.2022 - 5 U 2141/21 hat schließlich bei einem falschen Schufa-Eintrag einen Schadensersatz nach DSGVO in Höhe von lediglich 500, 00 EUR zuerkannt.
  • LG Hannover, 14.02.2022 - 13 O 129/21

    Schadenersatz wegen unberechtigten Schufa-Eintrages

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2023 - 4 U 1078/23
    Dem zitierten Urteil des Landgerichts Hannover vom 14.02.2022 - 13 O 129/21 lag ein besonders hartnäckiger mehrjähriger Verstoß zugrunde, bei dem noch nicht einmal nach Erlass eines Anerkenntnisurteils die Negativeinträge gelöscht wurden und bei der der Kläger mehrjährig in seinem Hauptberuf als Inhaber einer Physiotherapiepraxis Bloßstellungen erdulden musste.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2025 - 7 SLa 89/24

    Ansprüche wegen Mobbings und Weitergabe von personenbezogenen Daten

    Das Hanseatische OLG Hamburg (…10.01.2024 - 13 U 70/23 - Rn. 3, juris) hat einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 4.000,00 EUR bei zweifacher unberechtigter Meldung an die Schufa und die dadurch gegebene Beeinträchtigung des sozialen Ansehens zugesprochen, das OLG Dresden (29.08.2023 - 4 U 1078/23 - mwN., juris) hat für die Herbeiführung einer rechtswidrigen Schufa-Eintragung eine immaterielle Entschädigung iHv. 1.500,00 EUR für angemessen gehalten, das OLG Koblenz (…18.05.2022 - 5 U 2141/21 - Rn. 93 , juris) in dem von ihm entschiedenen Fall lediglich 500, 00 EUR.
  • OLG Köln, 25.04.2024 - 15 U 204/22

    Anspruch des Klägers auf immateriellen Schadensersatz gegen die Beklagte wegen …

    Rn. 51 In der Gesamtschau orientiert der Senat sich daher hier eher vorsichtig an dem - ebenfalls ein nebenberufliches Gewerbe treffenden - Fall des OLG Dresden (Beschluss v. 29. August 2023 - 4 U 1078/23, GRUR-RS 2023, 26617), in welchem die tatsächlich eingetretene Beeinträchtigung insgesamt aber doch noch etwas geringer war als hier.
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