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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,31086
OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19 (https://dejure.org/2019,31086)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.07.2019 - 4 U 1087/19 (https://dejure.org/2019,31086)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 4 U 1087/19 (https://dejure.org/2019,31086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Namentliche Erwähnung eines Angeklagten in einer Berichterstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im einstweiligen Verfügungsverfahren über eine Äußerungssache

Verfahrensgang

  • LG Dresden - O 2402/18
  • OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (26)

  • OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 3/16
    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    (Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05. Oktober 2016 - 5 U 3/16 -, Rn. 45, juris).

    Es ist angesichts dessen nicht ersichtlich, warum die Beklagte gehalten gewesen sein sollte, die vorangegangenen Ermittlungen in Zweifel zu ziehen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 05. Oktober 2016 - 5 U 3/16 -, Rn. 53, juris).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH VersR 1999, 1162; NJW-RR 1999, 1251 m.w.N.; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440).

    Es handelt sich nicht einmal um eine polemische Zuspitzung, die in sachlicher Hinsicht nicht erforderlich ist (…vgl. BVerfG, NJW 2016, 2870 Rn. 13; BVerfGE 82, 272, 283 f.; BVerfGE 85, 1, 16), sondern um eine Zusammenfassung des Verhaltens des Klägers, die auf der Grundlage der mitgeteilten Tatsachen sich geradezu aufdrängt.

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen …

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Dabei dürfen allerdings aus einer komplexen Äußerung nicht Sätze oder Satzteile mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen werden, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (st. Rspr. vgl. nur BGH VersR 2009, 1545; VersR 2009, 365).

    Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich dabei auch auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 695; VersR 2008, 971; NJW 2006, 601; VersR 2004, 343).

  • OLG Dresden, 16.01.2018 - 4 W 1066/17

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch angebliche Schmähkritik

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung der widerstreitenden Interessen müssen wahre Tatsachenbehauptungen aber in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.2012, VI ZR 4/12, juris.; BVerfG Beschluss vom 7.12.2011, 1 BvR 2678/10, juris; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 7, juris).

    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH VersR 2002, 445; VersR 1996, 597; VersR 1998, 125; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 3, juris;… Urteil vom 01. Juni 2018 - 4 U 217/18 -, Rn. 16, juris).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Bei der Einordnung einer Äußerung als Tatsache oder Werturteil kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auf den Inhalt der Aussage nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten an (BGH AfP 1994, 300; BVerfG NJW 2006, 207 m.w.N).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den …

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Es handelt sich nicht einmal um eine polemische Zuspitzung, die in sachlicher Hinsicht nicht erforderlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2016, 2870 Rn. 13; BVerfGE 82, 272, 283 f.; BVerfGE 85, 1, 16), sondern um eine Zusammenfassung des Verhaltens des Klägers, die auf der Grundlage der mitgeteilten Tatsachen sich geradezu aufdrängt.
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH VersR 2002, 445; VersR 1996, 597; VersR 1998, 125; Senat…, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 3, juris;… Urteil vom 01. Juni 2018 - 4 U 217/18 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich dabei auch auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 695; VersR 2008, 971; NJW 2006, 601; VersR 2004, 343).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich dabei auch auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 695; VersR 2008, 971; NJW 2006, 601; VersR 2004, 343).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
    Es handelt sich nicht einmal um eine polemische Zuspitzung, die in sachlicher Hinsicht nicht erforderlich ist (…vgl. BVerfG, NJW 2016, 2870 Rn. 13; BVerfGE 82, 272, 283 f.; BVerfGE 85, 1, 16), sondern um eine Zusammenfassung des Verhaltens des Klägers, die auf der Grundlage der mitgeteilten Tatsachen sich geradezu aufdrängt.
  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung zivilrechtlicher …

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

  • OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen …

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Meinungsfreiheit des Strafverteidigers bei Kritik an der Justiz

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06

    Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen …

  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel; …

  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 129/13

    Amtshaftungsansprüche wegen einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft über …

  • OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17

    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten …

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 20 U 74/02

    Eilbedürfnis für wettbewerbsrechtliche Untersagungsverfügung bei Verlängerung der …

  • OLG Brandenburg, 05.02.2003 - 1 U 18/02

    Grenzen der identifizierbaren Darstellung von Personen in der …

  • OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10

    Widerlegung der Dinglichkeitsvermutung in Wettbewerbsstreitigkeiten

  • OLG München, 16.09.2021 - 29 U 3437/21

    Dringlichkeitsschädlicher Fristverlängerungsantrag

    Unabhängig davon aber, ob ein Verfügungsgrund glaubhaft zu machen ist oder vermutet wird, ist er zu verneinen, wenn sich der Antragsteller bzw. dessen Prozessbevollmächtigter dringlichkeitsschädlich verhält (s. auch OLG Dresden, Beschluss v. 25.07.2019, 4 U 1087/19, Rn. 2, juris).

    Ihm ist es daher jedenfalls zuzumuten, eine eingelegte Berufung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen (…vgl. OLG München, GRUR-RR 2016, 499 Rn. 79 - Verkaufsaktion für Brillenfassungen) und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge das Verfahren zu verzögern (OLG Dresden, Beschluss v. 25.07.2019, 4 U 1087/19, Rn. 2, juris).

  • OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23

    Kein Verfügungsgrund bei Nichtbegründung einer sofortige Beschwerde gegen …

    Ihm ist es daher jedenfalls zuzumuten, eine eingelegte Berufung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen (OLG München…, Urteil vom 30.06.2016 - 6 U 531/16, juris-Rn. 95) und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge das Verfahren zu verzögern (OLG Dresden, Beschluss v. 25.07.2019, 4 U 1087/19, juris-Rn. 2).
  • OLG Dresden, 13.04.2023 - 4 W 198/23

    Grenzen der identifizierenden Berichterstattung über einen wegen versuchter …

    Eine Namensnennung kommt grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei die Öffentlichkeit besonders berührenden Straftaten in Betracht (Senat, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 4 U 1087/19 -, Rn. 5, juris Oberlandesgericht Saarbrücken…, Urteil vom 05. Oktober 2016 - 5 U 3/16 -, Rn. 45, juris).
  • OLG Dresden, 14.12.2020 - 4 W 893/20

    WhatsApp-Chat muss nicht wörtlich protokolliert werden!

    Wahre Tatsachenbehauptungen müssen dagegen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 28.07.2015, VI ZR 340/14, juris Rdn. 31;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.12.2011, 1 BvR 2678/10, juris Rdn. 33 jeweils m.w.N. zur Rspr., OLG Hamm…, Urteil vom 25. August 2020 - 4 U 54/20 -, Rn. 77, juris; Senat, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 4 U 1087/19 -, Rn. 7, juris;… Beschluss vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 7, juris).
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