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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 110/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40982
OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 110/14 (https://dejure.org/2015,40982)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.11.2015 - 4 U 110/14 (https://dejure.org/2015,40982)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. November 2015 - 4 U 110/14 (https://dejure.org/2015,40982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 839 BGB, Art 34 GG, § 9 Abs 3a StrG SL
    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers im Saarland: Gefährdung des Fußgängerverkehrs durch Unebenheiten und Niveauunterschiede auf Straßen, Plätzen und Gehwegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 ; GG Art 34
    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich Unebenheiten und Niveauunterschieden auf Straßen, Plätzen und Gehwegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sturz eines Fußgängers auf Gehweg mit Niveauunterschied

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Hand bezüglich öffentlicher Wege

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Hand bezüglich öffentlicher Wege

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Keine starren Grenzen bei Niveauunterschieden auf Gehwegen - "Bordsteinkante"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unebenheiten und Niveauunterschiede auf Straßen für Fußgänger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Sturzes infolge fehlenden Bordsteins - Pflicht des Fußgängers zur erhöhten Aufmerksamkeit im Bereich des Bordsteins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich Unebenheiten und Niveauunterschieden auf Straßen, Plätzen und Gehwegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 325
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (15)

  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 168/13

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde wegen Verletzung der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 110/14
    Rn. 48 d) Diese Grundsätze, die der ständigen Rechtsprechung des Senats entsprechen (vgl. Urteil vom 16.10.2014 - 4 U 168/13, bei Juris; Urteil vom 23.1.2014 - 4 U 387/12, bei juris; Urteil vom 10.1.2012 - 4 U 480/10, bei juris; Urteil vom 21.7.1998 - 4 U 886/97 - 235, bei Juris), finden weiterhin auf die im Saarland geltende Rechtslage Anwendung.

    Insbesondere ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 16. Oktober 2014 (4 U 168/13, bei Juris Rn. 45 ff.) in Abgrenzung zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5.7.2012 (III ZR 240/11, bei Juris) klargestellt hat, für das Saarland auch an dem Grundsatz festzuhalten, dass eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ausscheiden kann, wenn eine Gefahrenstelle für den Benutzer bei Wahrung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar ist und er sich auf sie rechtzeitig einzurichten vermag.

    Rn. 52 aa) Auch das Landgericht hat gesehen, dass in Bezug auf die Frage, in welchem Umfang Fußgänger Unebenheiten und Niveauunterschiede auf Straßen, Plätzen und Gehwegen hinnehmen müssen, keine schematische Betrachtung und keine starren Grenzen angezeigt sind, sondern stets unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles geprüft werden muss, ob ein abhilfebedürftiger - weil verkehrsunsicherer Zustand - vorliegt (vgl. Senat, Urteil vom 16.10.2014 - 4 U 168/13, bei Juris Rn. 51).

  • OLG Saarbrücken, 10.01.2012 - 4 U 480/10

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz einer Fußgängerin über eine bis zu 4 cm über die …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 110/14
    Rn. 48 d) Diese Grundsätze, die der ständigen Rechtsprechung des Senats entsprechen (vgl. Urteil vom 16.10.2014 - 4 U 168/13, bei Juris; Urteil vom 23.1.2014 - 4 U 387/12, bei juris; Urteil vom 10.1.2012 - 4 U 480/10, bei juris; Urteil vom 21.7.1998 - 4 U 886/97 - 235, bei Juris), finden weiterhin auf die im Saarland geltende Rechtslage Anwendung.

    Sie trat mithin nicht unvermittelt mitten auf einem ansonsten ebenen Bürgersteig auf, wo niemand mit derartigen Schadstellen rechnet, sondern an der Bordsteinkante, wo stets mit Unebenheiten und unterschiedlichem Setzungsverhalten zu rechnen ist und die von Fußgängern deshalb nur unter Beachtung erhöhter Sorgfalt überschritten werden darf, insbesondere durch Richten des Blicks auf den entsprechenden Bereich des Bodens (vgl. Senat, Urteil vom 10.1.2012 - 4 U 480/10, bei Juris Rn. 49).

  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 110/14
    Rn. 67 3. Im Ergebnis ist damit bereits eine - vom Kläger nachzuweisende (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2013 - 4 U 26/13, bei Juris Rn. 91 m.w.N.) -Verkehrssicherungspflichtverletzung durch die Beklagte nicht feststellbar, so dass es auf die weiter zwischen den Parteien streitigen Fragen zum Unfallhergang, zur Unfallkausalität, zur Frage des Verschuldens und des Mitverschuldens sowie zu dem Schadensbild (den unfallkausal herbeigeführten Verletzungen) nicht mehr entscheidend ankommt.
  • BGH, 05.07.2012 - III ZR 240/11

    Amtshaftung des Landes Berlin: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 110/14
    Insbesondere ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 16. Oktober 2014 (…4 U 168/13, bei Juris Rn. 45 ff.) in Abgrenzung zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5.7.2012 (III ZR 240/11, bei Juris) klargestellt hat, für das Saarland auch an dem Grundsatz festzuhalten, dass eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ausscheiden kann, wenn eine Gefahrenstelle für den Benutzer bei Wahrung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar ist und er sich auf sie rechtzeitig einzurichten vermag.
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 110/14
    Rn. 45 b) Die hoheitlich ausgeübte Verkehrssicherungspflicht bezüglich öffentlicher Straßen entspricht dabei inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 BGB (BGH, Urteil vom 18.12.1972 - III ZR 121/70, BGHZ 60, 54, 58 ff.;… Geigel/Wellner, aaO., 14. Kap., Rn. 42).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 110/14
    Vielmehr sind die öffentlichen Verkehrswege grundsätzlich in dem Zustand hinzunehmen, wie sie sich dem Benutzer erkennbar darbieten, wobei sich der Benutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 10.7.1980 - III ZR 58/79, NJW 1980, 2194, 2195).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 110/14
    Rn. 47 Der Verkehrssicherungspflichtige muss daher in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.1979 - III ZR 102/78, NJW 1979, 2043, 2044;… Geigel/Wellner, aaO, 14. Kap., Rn. 44;… Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 823 Rn. 221;… vgl. auch Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 13 Rn. 30 ff.).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 377/51

    Verkehrssicherung bei Wasserstraßen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 110/14
    Als Haftungstatbestand kommt daher grundsätzlich § 823 BGB i. V. m. §§ 89, 31 BGB in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 30.4.1953 - III ZR 377/51, BGHZ 9, 373, 374 f.; Urteil vom 9.11.1967 - III ZR 98/67, NJW 1968, 443;… Geigel/Wellner, Der Haftpflichtprozess, 27. Auflage, 14. Kap., Rn. 40).
  • BGH, 09.11.1967 - III ZR 98/67

    Rechtsgrundlage für Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 110/14
    Als Haftungstatbestand kommt daher grundsätzlich § 823 BGB i. V. m. §§ 89, 31 BGB in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 30.4.1953 - III ZR 377/51, BGHZ 9, 373, 374 f.; Urteil vom 9.11.1967 - III ZR 98/67, NJW 1968, 443;… Geigel/Wellner, Der Haftpflichtprozess, 27. Auflage, 14. Kap., Rn. 40).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2015 - 1 U 31/15

    Haftung bei Sturzunfall eines Joggers im Bereich unvollständig beendeter …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 110/14
    Ein für sich allein gesehen eher unerheblicher Höhenunterschied im Straßenbelag kann im Einzelfall durch das Zusammenwirken mit anderen Umständen eine von dem Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auslösen (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 5.8.2015 - 1 U 31/15, bei Juris Rn. 29; für Höhenunterschiede im Gehweg).
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2014 - 4 U 387/12

    Grenzen der Amtshaftung aus Straßenverkehrssicherungspflichtverletzung: …

  • BGH, 19.05.1958 - III ZR 211/56

    Gemeindehaftung bei unterbliebener Wegereinigung

  • OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97

    Versicherung Kaskoversicherung Alkohol Fahruntüchtigkeit Kausalität …

  • OLG Stuttgart, 08.12.1989 - 2 U 326/88

    Fahrbahnrand; Bankett; Höhenunterschied; Winterliche Straßenverhältnisse; …

  • OLG Saarbrücken, 21.07.1998 - 4 U 886/97
  • LG Lübeck, 06.09.2024 - 10 O 240/23

    Schadensersatzforderung wegen eines Gehwegunfalls in der Innenstadt von Lübeck

    Rn. 26 Dabei ist in Bezug auf die Frage, in welchem Umfang Fußgänger Unebenheiten und Niveauunterschiede auf Straßen, Plätzen und Gehwegen hinnehmen müssen, keine schematische Betrachtung unter Anwendung starrer Grenzen angezeigt, sondern es ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles zu prüfen, ob ein verkehrsunsicherer Zustand vorliegt (OLG Saarbrücken vom 26.11.2015, Az. 4 U 110/14; Röttger, SchlHA 2018, 82, 85 f.).

    Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflichtverletzung kann erst angenommen werden, wenn auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (OLG Saarbrücken vom 26.11.2015, Az. 4 U 110/14).

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2020 - 1 U 81/18

    1. § 108 SGB VII räumt den Stellen, die für die Beurteilung sozialrechtlicher …

    Sie umfasst die notwendigen Maßnahmen zur Herbeiführung und Erhaltung eines für den Nutzer hinreichend sicheren Zustandes des Verkehrsweges (Saarländisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 18.5.2017 - 4 U 146/16, bei Juris Rn. 22; Urteil vom 26.11.2015 - 4 U 110/14, bei Juris Rn. 46), was allerdings nicht bedeutet, dass ein Verkehrsweg schlechthin gefahrlos und frei von allen Mängeln sein muss (vgl. bereits BGH…, Urteil vom 27.10.1966 - III ZR 132/65, bei Juris Rn. 18), denn eine absolute Gefahrlosigkeit kann nicht gefordert werden (Saarländisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 18.5.2017 - 4 U 146/16, bei Juris Rn. 22).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 23/22

    Schadensersatz wegen vermeintlicher Verletzung von Verkehrssicherungspflichten …

    Kein Vertrauen in die Ebenheit des Untergrundes kann es dagegen im Bereich des Bordsteines geben, da dieser naturgemäß einen Höhenversatz zur Fahrbahn aufweist und deshalb sein Betreten besondere Aufmerksamkeit erfordert, um Unfälle und Schäden zu vermeiden (OLG Hamm…, Beschluss vom 8. April 2022 - 11 U 147/21 -, Rdnr. 18 bei juris;… Urteil vom 23. Februar 2022 - 11 U 157/21 -, Rdnr. 8 f bei juris;… Urteil vom 17. Juni 2020 - I-11 U 108/19 -, Rdnr. 9 bei juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 26. November 2015 - 4 U 110/14 -, NZV 2016, 325, Rdnr. 55 bei juris; OLG Koblenz…, Urteil vom 22. Juli 1998 - 1 U 765/96 -, OLGR Koblenz 1999, 33 = MDR 1999, 421, Rdnr. 4 bei juris).
  • OLG Köln, 07.02.2018 - 16 U 157/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für den Fußgängerbereich einer Straße

    Eine schematische Betrachtung verbietet sich (OLG Saarbrücken NZV 2016, 325;… Palandt/Sprau a.a.O.)..
  • LG Bonn, 02.03.2022 - 1 O 347/20
    Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.11.2015 - 4 U 110/14, NZV 2016, 325, 326).
  • LG Koblenz, 28.02.2025 - 13 S 32/24

    Vorsicht Sturzgefahr - Wie muss eine Baustelle abgesichert sein, damit der …

    Eine schematische Betrachtung und starre Grenzen sind dabei nicht angebracht, vielmehr ist die Gefährdung des Verkehrs immer im Zusammenhang mit den konkreten Umständen der Örtlichkeit zu sehen (OLG Saarbrücken Urteil vom 26.11.2015 Az. 4 U 110/14).
  • OLG Saarbrücken, 18.09.2019 - 5 U 7/19

    Kommt es zum Sturz einer Patientin, die sich auf der ihr bekanntermaßen …

    Rn. 30 Allerdings darf die Frage einer Gefährdung der Nutzer eines Wegs und einer etwaigen Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen nicht losgelöst von den sonstigen konkreten Umständen, insbesondere der Beleuchtungssituation beurteilt werden (siehe auch dazu OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.11.2015 - 4 U 110/14 - Schaden-Praxis 2016, 334;… Lange in: jurisPK-BGB, 8. Auflage 2017, § 823 Rdn. 86).
  • OLG Köln, 29.07.2022 - 7 U 98/22
    Maßgeblich sind auch insoweit die Umstände des Einzelfalls (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 26. November 2015 - 4 U 110/14 -, Rn. 52, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 16 U 157/17 -, Rn. 4, juris; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 W 134/12 -, Rn. 12, juris).
  • LG Bonn, 08.09.2021 - 1 O 110/21
    Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.11.2015 - 4 U 110/14, NZV 2016, 325, 326).
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