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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - I-4 U 120/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28033
OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - I-4 U 120/06 (https://dejure.org/2006,28033)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2006 - I-4 U 120/06 (https://dejure.org/2006,28033)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2006 - I-4 U 120/06 (https://dejure.org/2006,28033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Feststellung unfallbedingter Invalidität in der privaten Unfallversicherung

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 U 120/06
    Danach reicht eine überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit gegenüber anderen Geschehensabläufen, dass der vom Kläger vorgetragene Dauerschaden in kausalem Zusammenhang mit dem Unfallereignis steht (BGH, Urt.v. 17.10.2001, NVersZ 2002, 65).

    Da nach § 11 Abs. 4 AUB 88 nur der Gesundheitszustand zu berücksichtigen ist, der bis zum Ablauf von drei Jahren prognostiziert werden kann, dürfen später gewonnene Erkenntnisse nicht verwertet werden (vgl. BGH, NJW 1998, 905; NVersZ 2002, 65, 66).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 U 120/06
    Rn. 70 Die Frage, ob die drei Jahre nach dem Unfall noch bestehenden Beschwerden des Klägers auf dem Unfall oder einer unfallbedingten Verletzung beruhen, ist unter Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO zu beantworten (vgl. nur BGH, VersR 2004, 1477 m.w.NW., ebenso der erkennende Senat, VersR 2003, 1294).
  • BGH, 03.12.1997 - IV ZR 43/97

    Zurechnung von Dauerfolgen eines Unfalls in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 U 120/06
    Da nach § 11 Abs. 4 AUB 88 nur der Gesundheitszustand zu berücksichtigen ist, der bis zum Ablauf von drei Jahren prognostiziert werden kann, dürfen später gewonnene Erkenntnisse nicht verwertet werden (vgl. BGH, NJW 1998, 905; NVersZ 2002, 65, 66).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2001 - 4 U 87/98

    Kein Anspruch aus einer Unfallversicherung, wenn sich der Versicherungsnehmer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 U 120/06
    Rn. 70 Die Frage, ob die drei Jahre nach dem Unfall noch bestehenden Beschwerden des Klägers auf dem Unfall oder einer unfallbedingten Verletzung beruhen, ist unter Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO zu beantworten (vgl. nur BGH, VersR 2004, 1477 m.w.NW., ebenso der erkennende Senat, VersR 2003, 1294).
  • OLG Dresden, 14.02.2019 - 4 U 1657/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Eintrittspflicht eines privaten …

    Die Frage, ob die auch zum Begutachtungszeitpunkt noch bestehenden Beschwerden der Klägerin auf dem Unfall oder einer unfallbedingten Verletzung beruhen, ist unter Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO zu beantworten (vgl. nur BGH, VersR 2004, 1477 [BGH 08.06.2004 - VI ZR 230/03] m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2006 - 4 U 120/06 -, Rn. 65 und Urteil vom 04. Dezember 2001 - 4 U 87/98 -, beide juris).

    Bei mehreren Möglichkeiten muss die Ursächlichkeit des Unfalls jedenfalls eindeutig die wahrscheinlichere sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2006 - 4 U 120/06 -, Rn. 65, juris; Knappmann, Unfallversicherung: Kausalitäts- und Beweisfragen, NVersZ 2002, 1, 2).

  • OLG Dresden, 04.01.2019 - 4 U 1657/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Eintrittspflicht eines privaten …

    Die Frage, ob die auch zum Begutachtungszeitpunkt noch bestehenden Beschwerden der Klägerin auf dem Unfall oder einer unfallbedingten Verletzung beruhen, ist unter Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO zu beantworten (vgl. nur BGH, VersR 2004, 1477 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2006 - 4 U 120/06 -, Rn. 65 und Urteil vom 04. Dezember 2001 - 4 U 87/98 -, beide juris).

    Bei mehreren Möglichkeiten muss die Ursächlichkeit des Unfalls jedenfalls eindeutig die wahrscheinlichere sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2006 - 4 U 120/06 -, Rn. 65, juris; Knappmann, Unfallversicherung: Kausalitäts- und Beweisfragen, NVersZ 2002, 1, 2).

  • OLG Dresden, 06.09.2023 - 4 U 563/23

    1. In der privaten Unfallversicherung obliegt die Beweislast für das Vorliegen …

    a) Die Frage, ob zum maßgeblichen Begutachtungszeitpunkt noch bestehende Beschwerden des Klägers auf dem Unfall oder einer unfallbedingten Verletzung beruhen, ist unter Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO zu beantworten (vgl. nur BGH, VersR 2004, 1477 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2006 - 4 U 120/06 -, Rn. 65 und Urteil vom 04.12.2001 - 4 U 87/98 -, beide juris; Senat, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 4 U 1657/18 -, juris Rn 6).
  • OLG Dresden, 04.01.2019 - 4 U 1658/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Eintrittspflicht eines privaten …

    Die Frage, ob die auch zum Begutachtungszeitpunkt noch bestehenden Beschwerden der Klägerin auf dem Unfall oder einer unfallbedingten Verletzung beruhen, ist unter Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO zu beantworten (vgl. nur BGH, VersR 2004, 1477 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2006 - 4 U 120/06 -, Rn. 65 und Urteil vom 04. Dezember 2001 - 4 U 87/98 -, beide juris).

    Bei mehreren Möglichkeiten muss die Ursächlichkeit des Unfalls jedenfalls eindeutig die wahrscheinlichere sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. April 2006 - 4 U 120/06 -, Rn. 65, juris; Knappmann, Unfallversicherung: Kausalitäts- und Beweisfragen, NVersZ 2002, 1, 2).

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