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| OLG Dresden, 11.02.2025 - 4 U 1283/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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DSGVO Art. 82
Darlegen und Beweisen eines Kontrollverlusts durch einen Nutzer infolge eines Datenschutzvorfalls bei einem Plattformbetreiber
Verfahrensgang
- LG Dresden, 09.08.2024 - 3 O 340/24
- OLG Dresden, 11.02.2025 - 4 U 1283/24
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (19)
- BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24
Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2025 - 4 U 1283/24
Zwar steht das Risiko, dass auch Dritte das Datum nicht datenschutzkonform verarbeitet haben, der Darlegung eines Kontrollverlustes nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24 a.a.O.).Dies gilt jedoch nur, solange sich dieses nicht unstreitig vor dem Eintritt des Datenschutzvorfalls verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24 a.a.O.).
Die Möglichkeit des Eintritts künftiger - hier materieller - Schäden als Voraussetzung für ein Feststellungsinteresse ist nur dann ohne weiteres zu bejahen, wenn auf Grund eines eingetretenen und andauernden Kontrollverlustes eine künftige Schadensentwicklung nicht nur rein theoretischer Natur ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, Rn 49 - juris).
Rn. 22 Der so verstandene Unterlassungsantrag ist hinreichend bestimmt, da der Bekl. ohne weiteres deutlich wird, für welche Zwecke sie die Telefonnummer des Kl. noch verarbeiten darf und für welche der Kl. die Unterlassung der Datenverarbeitung begehrt." (BGH, Urt. v. 18.11.2024 - VI ZR 10/24 -, juris Rn. 63 f.).
Rn. 33 Gründe für die Zulassung der Revision sind nach der Entscheidung des BGH vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24 - nicht mehr gegeben.
- OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23
Facebook-Scraping
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2025 - 4 U 1283/24
Ob ein Titel Handlungspflichten auferlegt oder Unterlassung fordert, ist im Wege der Auslegung mit Blick auf den Schwerpunkt der jeweils in Rede stehenden Verpflichtung zu beurteilen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 221 - juris).Gemäß Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO stellt der Verantwortliche eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung (vgl. OLG Hamm im Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, Rn 244 ff. - juris).
- EuGH, 14.12.2023 - C-340/21
Natsionalna agentsia za prihodite - DSGVO: Bereits Angst vor Datenmissbrauch kann …
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2025 - 4 U 1283/24
Rn. 11 Wer von einem Verstoß gegen die DSGVO betroffen ist, der für ihn negative Folgen gehabt hat, muss nachweisen, dass diese Folgen einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen (vgl. EuGH Urteil vom 14.12.2023 - C-340/21, Rn 84; vgl. EuGH, Urteil vom 20.06.2024 - C - 590/22, Rn 34, 36 - juris).Wenn sich eine Person, die auf dieser Grundlage Schadensersatz fordert, auf die Befürchtung beruft, dass ihre personenbezogenen Daten in Zukunft aufgrund eines solchen Verstoßes missbräuchlich verwendet werden, ist daher zu prüfen, ob diese Befürchtung unter den gegebenen besonderen Umständen und im Hinblick auf die betroffene Person als begründet angesehen werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2023 - C - 340/21, Rn 85 - juris).
- EuGH, 20.06.2024 - C-590/22
PS (Adresse erronée) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2025 - 4 U 1283/24
Rn. 11 Wer von einem Verstoß gegen die DSGVO betroffen ist, der für ihn negative Folgen gehabt hat, muss nachweisen, dass diese Folgen einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen (vgl. EuGH Urteil vom 14.12.2023 - C-340/21, Rn 84; vgl. EuGH, Urteil vom 20.06.2024 - C - 590/22, Rn 34, 36 - juris).Freilich muss auch insoweit die betroffene Person den Nachweis erbringen, dass sie einen solchen - d.h. in einem bloßen Kontrollverlust als solchem bestehenden - Schaden erlitten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Juni 2024 - C-590/22 - juris;… vgl. BGH a.a.O.).
- BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19
Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine …
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2025 - 4 U 1283/24
Dann kann der Auskunftsberechtigte eine Ergänzung der Auskunft verlangen (vgl. BGH Urt. v. 15.6.2021 - VI ZR 576/19 -, juris). - BSG, 24.09.2024 - B 7 AS 15/23 R
(Datenschutzrecht - Datenschutz-Grundverordnung
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2025 - 4 U 1283/24
Rn. 30 Im Anschluss hieran kommt auch kein an die Verletzung einer Auskunftspflicht anknüpfender weiterer immaterieller Schadensersatz (Ziff. 2. des Klageantrages) in Betracht, ohne dass es insofern darauf ankäme, ob die Verletzung einer Auskunftspflicht aus Art. 15 DSGVO tauglicher Anknüpfungspunkt für einen Anspruch aus Art. 82 DSGVO sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 24. September 2024 - B 7 AS 15/23 R -, juris). - BGH, 10.12.2024 - VI ZR 7/24
EUR 750,00 - Zur Bestimmung des Streitwerts für den Unterlassungsanspruch in …
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2025 - 4 U 1283/24
Der Unterlassungsantrag ist mit 1.500,- EUR zu bemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.2024 - VI ZR 7/24, juris). - OLG Dresden, 31.07.2023 - 4 W 396/23
Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines …
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2025 - 4 U 1283/24
Im Übrigen wird zur Begründung auf die Beschlüsse des Senates vom 31.07.2023 (4 W 396/23 und 4 W 388/23 - beide in juris) Bezug genommen. - OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 422/24
Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2025 - 4 U 1283/24
Diese Verteilung der Darlegungslast gilt allerdings dann nicht, wenn der betroffene Nutzer bereits die Verwendung der bei www.haveibeenpwnd.com hinterlegten E-Mail-Anschrift bei der Anmeldung zur Plattform nicht nachgewiesen hat oder die Beklagte bezogen auf die jeweilige Klagepartei darstellt, aufgrund welcher konkreten Umstände sie davon ausgeht, dass die Treffermitteilung bei www.haveibeenpwnd.com im Einzelfall keine verlässliche Grundlage sein kann, etwa weil mit der jeweiligen Klagepartei im Zeitpunkt des Datenschutzvorfalls kein Nutzungsverhältnis bestand (Senat, Urteil vom 15.10.2024 - 4 U 422/24 - juris, Rn. 52). - OLG Dresden, 27.07.2023 - 4 W 388/23
Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines …
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2025 - 4 U 1283/24
Im Übrigen wird zur Begründung auf die Beschlüsse des Senates vom 31.07.2023 (4 W 396/23 und 4 W 388/23 - beide in juris) Bezug genommen. - BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
Vorbäugende Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer namentlichen …
- BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14
Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der …
- BGH, 30.07.2020 - III ZB 48/19
Berufung in Zivilsachen: Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung
- BGH, 07.05.2020 - IX ZB 62/18
Rechtsbeschwerde gegen einen den Wiedereinsetzungsantrag und die Berufung als …
- BGH, 30.01.2013 - III ZB 49/12
Berufungsbegründung: Erfordernis des Angriffs mehrerer selbstständig tragender …
- OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23
Anspruch auf Schadensersatz, Unterlassung, Feststellung und Auskunft gegen die …
- BGH, 10.12.2015 - IX ZB 35/15
Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße …
- BGH, 13.06.2017 - VIII ZB 7/16
Rechtsbeschwerde gegen einen Berufungsverwerfungsbeschluss: Inhaltliche …
- OLG Dresden, 17.09.2024 - 4 U 506/24
Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …
- OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25
Meta Business Tools: Immaterieller Schadenersatz in Höhe von 1.500,- EUR
Soweit sich die Beklagte darauf beruft, dass dies ausnahmsweise nicht der Fall ist, trägt sie auch hierfür die Darlegungslast (vgl. hierzu auch Senat, Urt. v. 11.02.2025 - 4 U 1283/24 -, juris, und mit überzeugender Begründung: LG Lübeck, Urt. v. 27.11.2025 - 15 O 15/24 -, Rn. 88-92 m.w.N., -juris). - OLG Dresden, 26.08.2025 - 4 U 644/25 Rn. 6 Es kann offenbleiben, ob die Beklagte bei der Verarbeitung der Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstoßen hat und die Klagepartei von dem Datenschutzvorfall im Juni 2021 bei der Beklagten betroffen ist, denn selbst wenn dies zu Gunsten der Klagepartei als wahr unterstellt wird, ist bei ihr kein Schaden eingetreten, weil sie bereits vor dem Datenschutzvorfall die Kontrolle über ihre maßgeblichen Daten verloren hat (vgl. Senat, Urteil vom 11.02.2025 - 4 U 1283/24 - juris).
Das Angebot der Webseite www.haveibeenpwnd.com ist hinreichend verlässlich, um jedenfalls die individuelle Betroffenheit von Sicherheitsvorfällen darzulegen und damit die sekundäre Darlegungslast des Betreibers auszulösen (vgl. Senat, Urteil vom 11.02.2025 - 4 U 1283/24 - juris).
Der Senat hält einen Auszug aus der Webseite haveibeenpwned.com für ein hinreichendes Indiz, es sei denn, die Beklagte legt dezidiert dar, aufgrund welcher Umstände die Webseite bezogen auf die Klagepartei keine verlässliche Grundlage für die Annahme der Betroffenheit ist (vgl. Senat, Urteil vom 11.02.2025 - 4 U 1283/24 - juris).
Die Beklagte hat daher darzulegen, weshalb die Treffermitteilung bei www.haveibeenpwned.com in Einzelfall keine verlässliche Grundlage sein kann (vgl. Senat Urteil vom 11.02.2025 - 4 U 1283/24 - juris).
- LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25
Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …
Rn. 96 Zudem steht dies im Einklang mit der Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof nämlich geht davon aus, eine Erfüllung könne nicht angenommen werden, wenn die erteilte Auskunft erkennbar den Gegenstand des berechtigten Auskunftsbegehrens nicht vollständig abdecken soll, sich also der Auskunftspflichtige etwa hinsichtlich einer bestimmten Kategorie von Auskunftsgegenständen nicht erklärt (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19, Rn. 20; auch OLG Dresden, Urteil vom 11. Februar 2025 - 4 U 1283/24, Rn. 28; OLG Dresden…, Urteil vom 26. August 2025 - 4 U 644/25, Rn. 23; OLG Hamm…, Beschluss vom 30. September 2025 - I-17 U 50/25, Rn. 78, jew. zit. nach juris).
- OLG Naumburg, 26.06.2025 - 9 U 88/23
Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung; Kontrollverlust und Streitwert …
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH, aaO) zum Wert eines im Wege eines Annexantrags geltend gemachten Auskunftsanspruchs im Zusammenhang mit Leistungs- und Unterlassungsanträgen wegen (behaupteter) Rechtsverletzungen durch die Betreiber von sozialen Netzwerken erscheint der Wert des geltend gemachten Anspruchs mit 300 EUR angemessen bewertet (ebenso OLG Celle…, Beschluss vom 9. Januar 2025, 5 U 173/23, Rn. 3; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 5. Juli 2023, 10 W 5/23, Rn. 17, juris; von einem geringeren Wert von nur 250, 00 EUR ausgehend: OLG Hamm…, Beschluss vom 17. Januar 2023, 7 W 3/23, Rn. 23; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 10. März 2025, 101 AR 5/25 e, Rn. 38 - 39, 0LG Dresden, Urteil vom 11. Februar 2025, 4 U 1283/24, Rn. 34 und OLG Düsseldorf…, Urteil vom 21. November 2024, I-6 U 114/23, Rn. 171: je 500 EUR, juris). - OLG Naumburg, 30.06.2025 - 9 W 23/25
Streitwertkontrolle bei datenschutzrechtlichen Klagezielen; Bewertungsmaßstäbe …
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH, aaO) zum Wert eines im Wege eines Annexantrags geltend gemachten Auskunftsanspruchs im Zusammenhang mit Leistungs- und Unterlassungsanträgen wegen (behaupteter) Rechtsverletzungen durch die Betreiber von sozialen Netzwerken erscheint der Wert des geltend gemachten Anspruchs mit 300 EUR angemessen bewertet (ebenso OLG Celle…, Beschluss vom 9. Januar 2025, 5 U 173/23, Rn. 3; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 5. Juli 2023, 10 W 5/23, Rn. 17, juris; von einem geringeren Wert von nur 250, 00 EUR ausgehend: OLG Hamm…, Beschluss vom 17. Januar 2023, 7 W 3/23, Rn. 23; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 10. März 2025, 101 AR 5/25 e, Rn. 38, 39, OLG Dresden, Urteil vom 11. Februar 2025, 4 U 1283/24, Rn. 34; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 21. November 2024, I-6 U 114/23, Rn. 171: je 500 EUR; OLG Celle…, Urteil vom 4. April 2024, 5 U 31/23, Rn. 123;… 300 EUR, OLG München Beschluss vom 9. Januar 2025, 7 W 1979/24e, Rn. 13: 50 EUR). - OLG Dresden, 31.03.2026 - 4 U 834/25 Soweit sich die Beklagte darauf beruft, dass dies ausnahmsweise nicht der Fall ist, trägt sie auch hierfür die Darlegungslast (vgl. hierzu auch Senat, Urt. v. 11.02.2025 - 4 U 1283/24 -, juris, und mit überzeugender Begründung: LG Lübeck, Urt. v. 27.11.2025 - 15 O 15/24 -, Rn. 88-92 m.w.N., -juris).
- OLG Dresden, 22.05.2025 - 4 U 68/25 Dies gilt jedoch nur, solange sich dieses nicht unstreitig vor dem Eintritt des Datenschutzvorfalls verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, juris; Senat, Urteil vom 11. Februar 2025 - 4 U 1283/24 -, juris).
Rn. 14 Der Unterlassungsantrag gemäß Ziffer 3. der Berufungsanträge ist unzulässig, denn er ist nicht hinreichend bestimmt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Februar 2025 - 4 U 1283/24 -, juris).
- OLG Dresden, 29.04.2025 - 4 U 1385/24
Bei Facebook-Scraping kein DSGVO-Schadensersatz, wenn Kläger seine Telefonnummer …
Nach dem Vortrag der Klagepartei ist vielmehr davon auszugehen, dass der Kläger bereits vor diesem Ereignis die Kontrolle über seine Telefonnummer verloren hat (vgl. Senat, Urteil vom 11.02.2025 - 4 U 1283/24 - juris). - OLG Dresden, 14.04.2025 - 4 U 1498/24
Möglichkeit des Eintritts künftiger materieller Schäden als Voraussetzung für ein …
Damit würde die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen vorliegen, in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (siehe zu einem gleichgelagerten Antrag: Senat, Urteil vom 11. Februar 2025 - 4 U 1283/24 -, juris).
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